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   VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14   

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https://dejure.org/2015,12627
VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14 (https://dejure.org/2015,12627)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2015 - 1 S 383/14 (https://dejure.org/2015,12627)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 1 S 383/14 (https://dejure.org/2015,12627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauenswürdigkeit eines Zertifikats über die Vermeidung von Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtmäßigkeit des satzungsrechtlich vorgegebenen Ausschlusses der Verwendung von durch Kinderarbeit gefertigten Grabsteinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BestattG § 15 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1
    Vertrauenswürdigkeit eines Zertifikats über die Vermeidung von Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt? Welche Zertifikate sind vertrauenswürdig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kein Ausschluss von mit Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen von Friedhöfen mangels anerkannter Zertifikate über den Herstellungsprozess

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Grabsteine ohne Kinderarbeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Siegel - Kein Fair-Trade-Zertifikat für Grabsteine

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart - Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Fair-Trade-Zertifikat für Grabsteine

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf Friedhöfen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in Friedhofssatzung unwirksam - Zertifikate über Grabsteinherstellung ohne ausbeuterische Kinderarbeit nicht vertrauenswürdig

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Aufstellungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit mangels ausreichender Nachweisbarkeit unwirksam

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der Kinderarbeit ist noch lange nicht besiegelt!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Zertifikate taugliche Beweismittel? (VPR 2015, 156)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Zertifikate taugliche Beweismittel? (IBR 2015, 441)

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 715
  • BauR 2015, 1540
  • ZfBR 2015, 714
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Die Regelung in einer kommunalen Friedhofssatzung, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und dass der Nachweis mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn weder eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung besteht, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, noch eine zuständige staatliche Stelle Zertifikate als vertrauenswürdig anerkannt hat noch ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate geregelt ist, welche Zertifikate als Nachweis ausreichen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12 -, VBlBW 2014, 462).

    Durch die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats zu einem Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462) und des Bundesverwaltungsgerichts zu einer vergleichbaren Bestimmung in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133) sind die rechtlichen Maßstäbe für die Überprüfung der hier streitigen Bestimmung hinreichend geklärt.

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. ausf. Senat, Urt. v. 29.04.2014, a.a.O., mit zahlreichen Nachweisen).

    Insbesondere ist es ihnen rechtlich durch § 29 FS nicht untersagt, bei ihrer Berufstätigkeit von der Norm erfasste Steine weiterhin zu verwenden (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014, a.a.O.).

    Der Berufsbezug ist gegeben, wenn eine Norm die Berufstätigkeit selbst unberührt lässt, aber im Blick auf den Beruf die Rahmenbedingungen verändert, unter denen er ausgeübt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014, a.a.O., m.w.N.).

    32 a) Der Senat hat im Urteil zum Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in § 13 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Kehl zu den nicht ausreichenden Nachweismöglichkeiten u.a. ausgeführt (Urt. v. 29.04.2014, a.a.O.):.

    Die Stadt Kehl hat im Senatsverfahren 1 S 1458/12 selbst vorgetragen, dass es für Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt würden, kein einziges Siegel oder Zertifikat in Deutschland gebe, das als vertrauenswürdig anerkannt werden könnte, und dass ein solches auch nicht in Aussicht stehe (vgl. Senatsurteil vom 29.04.2014, a.a.O.).

    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht (vgl. dazu bereits Senat, Urt. v. 29.04.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Durch die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats zu einem Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462) und des Bundesverwaltungsgerichts zu einer vergleichbaren Bestimmung in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133) sind die rechtlichen Maßstäbe für die Überprüfung der hier streitigen Bestimmung hinreichend geklärt.

    An verlässlichen Nachweismöglichkeiten fehlt es, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Oktober 2013 festgestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013, a.a.O., Rn. 22) und wovon auch die Beteiligten hier übereinstimmend ausgehen, bisher.

    Von erheblicher Bedeutung für den verabschiedeten Gesetzestext in § 4a der nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 CN 1.12 (vgl. Bericht der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter an die Landtagsauschüsse vom 04.03.2014 [Vorlage 16/1681, S. 4] und Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.06.2014 [LT-Drs. 16/6138]).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK steht nicht entgegen, da durch die streitige Regelung das Recht am Grundeigentum und das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums an Grundstücken, die zu den "zivilrechtlichen Ansprüchen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gehören, hier nicht betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - BVerfGE 67, 157 ; Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ; je m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - BVerfGE 67, 157 ; Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ; je m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Nach diesem sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschl. v. 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; je m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Nach diesem sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschl. v. 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; je m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Nach diesem sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26 ; Beschl. v. 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 ; Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248 ; je m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Darüber, ob eine mündliche Verhandlung entbehrlich ist, entscheidet das Oberverwaltungsgericht nach richterlichem Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988 - 7 NB 3.88 - BVerwGE 81, 139, m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14
    Außerdem darf das Normenkontrollgericht nicht durch Beschluss entscheiden, wenn zwingende rechtliche Vorschriften wie insbesondere Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.03.2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 1 S 490/14

    Herstellung von Grabsteinen durch Kinderarbeit

    Eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, als vertrauenswürdig gelten können, ist weiterhin nicht festzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462; Beschluss vom 21.05.2015 - 1 S 383/14 - Beschluss vom 21.09.2015 - 1 S 536/14 -).

    Durch die den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Senats zu einem Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in den Satzungen der Stadt Kehl (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462), der Stadt Stuttgart (vgl. Senat, Beschl. v. 21.05.2015 - 1 S 383/14 - juris) und der Stadt Sindelfingen (vgl. Senat, Beschl. v. 21.09.2015 - 1 S 536/14 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einer vergleichbaren Bestimmung in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133) sind die rechtlichen Maßstäbe für die Überprüfung der hier streitigen Bestimmung hinreichend geklärt.

    Zu der Frage, ob es eine allgemeine Verkehrsauffassung gibt, dass die Organisationen XertifiX und fair stone vertrauenswürdige Siegel ausstellen, hat der Senat im Beschluss zur Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart dargelegt (Beschl. v. 21.05.2015, a.a.O.):.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 1 S 536/14

    Aufstellung von Grabsteinen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellt sind

    Eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, als vertrauenswürdig gelten können, ist weiterhin nicht festzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462 und Beschluss vom 21.05.2015 - 1 S 383/14 -).

    Durch die den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Senats zu einem Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl (vgl. Senat, Urt. v. 29.04.2014 - 1 S 1458/12 - VBlBW 2014, 462) und zu einem Verwendungsverbot in der Friedhofssatzung der Stadt Stuttgart (vgl. Senat, Beschl. v. 21.05.2015 - 1 S 383/14 - juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu einer vergleichbaren Bestimmung in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133) sind die rechtlichen Maßstäbe für die Überprüfung der hier streitigen Bestimmung hinreichend geklärt.

    Zu der Frage, ob es eine allgemeine Verkehrsauffassung gibt, dass die Organisationen XertifiX und fair stone vertrauenswürdige Siegel ausstellen, hat der Senat im Beschluss zur Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart dargelegt (Beschl. v. 21.05.2015, a.a.O.):.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 556/14

    Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus

    Die Beschlüsse des VGH (Az.: 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14) sind noch nicht rechtskräftig.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 491/14

    Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus

    Die Beschlüsse des VGH (Az.: 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14) sind noch nicht rechtskräftig.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 403/14

    Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart: Verbot von Grabsteinen aus

    Die Beschlüsse des VGH (Az.: 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14) sind noch nicht rechtskräftig.
  • VG Magdeburg, 27.02.2020 - 9 A 180/18

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Bestattungsunternehmens durch die

    Darüber hinaus sind normative Eingriffe in die Berufsausübung mit der Verfassung vereinbar, wenn sie auf vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls bzw. auf Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit beruhen und keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung mit sich bringen (vgl. BVerfG U. v., 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 - stRspr; OVG Greifswald, B. v. 18.06.2009 - 2 L 115/06 - VGH Baden-Württemberg, B. v. 21.05.2015 - 1 S 383/14 - alle juris).
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