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LG Gießen, 23.02.1994 - 1 S 441/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 910
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
(3) Weiter lässt die genannte Auffassung außer Acht, dass es letztlich nicht allein von der in Anspruch genommenen Wohnfläche oder der Anzahl der Räume abhängt, ob ein weit überhöhter Wohnbedarf gegeben ist, sondern von einer umfassenden Würdigung der vom Tatrichter festzustellenden Gesamtumstände des Einzelfalls (so zutreffend LG Gießen, NJW-RR 1994, 910, 912). - AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19
Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage
Für die Treuwidrigkeit des Nutzungswunsches bzw. die Missbräuchlichkeit trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast, da der an sich vom Vermieter darzulegende und zu beweisende Eigenbedarf dann wegfällt bzw. dieser sich nicht darauf berufen darf (…vgl. BeckOGK/Geib, 1.4.2021, BGB § 573 Rn. 102;… MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl. 2020, BGB § 573 Rn. 102; LG Gießen, Urteil vom 23.02.1994 - 1 S 441/93 NJW-RR 1994, 910;… a. A. Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 573 Rn. 72).