Rechtsprechung
LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Flugannullierung: Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen verstecktem Fabrikationsfehler eines Flugzeuges
- reise-recht-wiki.de
Versteckter Defekt eines Flugzeugs als außergewöhnlicher Umstand
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnlicher Umstand" / Versteckter Fabrikationsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bühl, 26.10.2012 - 3 C 37/10
- LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Hinsichtlich der Frage, ob technische Probleme solche außergewöhnliche Umstände darstellen können, hat es eine gewisse Klärung durch die ... Entscheidung des EuGH gegeben (EuGH (4. Kammer), Urteil vom 22.12.2008 - C- 549/07 = NJW 2009, 347 ff.).Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie eng auszulegen (EuGH NJW 2009, 347ff. Rn. 17; NJW 2005, 3055).
Die Ziele, die mit Art. 5 der Verordnung Nr. 261/2004 verfolgt werden, ergeben sich aus dem ersten und dem zweiten Erwägungsgrund dieser Verordnung, wonach die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs u.a. darauf abzielen sollten, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen Rechnung zu tragen, da die Annullierung von Flügen für die Fluggäste ein Ärgernis ist und ihnen große Unannehmlichkeiten verursacht (EuGH NJW 2009, 347ff. Rn. 18).
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
In seinem Urteil vom 21.08.2012 (AZ.: X ZR 138/11 = NJW 2013, 374-377) konkretisierte der Bundesgerichtshof nunmehr die Voraussetzungen, unter denen ein versteckter Fabrikationsfehler einen außergewöhnlichen Umstand in dem oben genannten Sinne darstellen kann.Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.08.2012 (AZ.: X ZR 138/11 = NJW 2013, 374-377) die Voraussetzungen konkretisiert hat, unter denen ein versteckter Fabrikationsfehler einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 261/2004 darstellen kann, ist die Revision nicht zuzulassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist, §§ 543 Abs. 2 ZPO.
- EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie eng auszulegen (…EuGH NJW 2009, 347ff. Rn. 17; NJW 2005, 3055).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen vom 12.11.2009 (Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070-1072) und vom 18.01.2011 (AZ: X ZR 71/10 = NJW 2011, 2056-2059) dieser Rechtsprechung angeschlossen und klarstellend ausgeführt, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, und zwar auch dann nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat, da solche Defekte Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH Urteil vom 12.11.2009 (Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070-1072). - BVerwG, 03.01.2011 - 3 C 37.10
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bühl vom 26.10.2012 - 3 C 37/10 - wird zurückgewiesen. - BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …
Auszug aus LG Baden-Baden, 28.06.2013 - 1 S 47/12
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen vom 12.11.2009 (Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070-1072) und vom 18.01.2011 (AZ: X ZR 71/10 = NJW 2011, 2056-2059) dieser Rechtsprechung angeschlossen und klarstellend ausgeführt, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, und zwar auch dann nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat, da solche Defekte Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH Urteil vom 12.11.2009 (Xa ZR 76/07 = NJW 2010, 1070-1072).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 9 R 430/15 Die Berufung war erfolglos (Urteil des Landgerichts - LG - Lüneburg vom 27. Dezember 2012 - 1 S 47/12, Bd III Bl. 259 VA; vgl. auch Beschluss des AG Lüneburg vom 12. Dezember 2011 - 13 Gs 373/11 zur Anordnung des dinglichen Arrests gegen den Antragsteller wegen des Verdachts der Beitragsvorenthaltung in Höhe von 46.427,50 Euro, Bd III Bl. 276 VA).