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   OVG Berlin, 16.08.2000 - 1 S 5.00   

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https://dejure.org/2000,23601
OVG Berlin, 16.08.2000 - 1 S 5.00 (https://dejure.org/2000,23601)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2000 - 1 S 5.00 (https://dejure.org/2000,23601)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2000 - 1 S 5.00 (https://dejure.org/2000,23601)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - 1 B 65.10

    Überwiegende öffentliche Interessen; straßenbezogene Belange; nicht

    In der Praxis schlug das weite Verständnis der öffentlichen Interessen über § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - auch auf die für die Ermessensentscheidung relevanten Gesichtspunkte durch (vgl. z.B. OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 2000 - OVG 1 S 5.00 - OVGE Nr. 23, 217, 218; OVG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 1991 - 1 B 49.90 - LKV 1991, 311; VG Berlin, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 1 A 1/91 - LKV 1991, 247).
  • VG Berlin, 14.05.2009 - 1 A 417.08

    Nutzung des Gehwegunterstreifens; Sondernutzung und Vorliegen eines überwiegend

    Entgegen der Auffassung der Klägerin braucht das erforderliche überwiegende öffentliche Interesse gleichwohl nicht straßenbezogen zu sein (so zur früheren Rechtslage OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 2000 - OVG 1 S 5.00).
  • VG Berlin, 11.05.2010 - 1 K 618.09

    Nutzung öffentlichen Straßenlandes zum Aufstellen von Altkleidercontainern in

    Gleichwohl braucht das erforderliche überwiegende öffentliche Interesse nicht straßenbezogen zu sein (so zur früheren Rechtslage OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 2000 - OVG 1 S 5.00).
  • VG Berlin, 03.06.2010 - 1 K 275.09

    Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen

    Entgegen der Auffassung der Klägerin braucht das erforderliche überwiegende öffentliche Interesse gleichwohl nicht straßenbezogen zu sein (so zur früheren Rechtslage OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 2000 - OVG 1 S 5.00).
  • FG Berlin, 14.07.2003 - 7 B 7184/03

    1. Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag nach Eröffnung des

    Soweit in der Vergangenheit die Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Aussetzungsantrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt hat (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 27. November 1974 1 R 185/73, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 114, 164, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 208; Beschlüsse vom 11. August 2000 1 S 5/00 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV2001, 314; vom 15. Februar 2002 XI S 32/01 BFH/NV 2002, 940 ), bezogen sich diese Entscheidungen auf Konkurs- oder Insolvenzforderungen, die bereits vor Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens entstanden waren.
  • FG Münster, 06.11.2002 - 8 V 3326/02

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Durchsetzung derartiger Ansprüche gemäß § 87 InsO ist nur nach Maßgabe der Vorschriften der InsO möglich (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.2000 1 S 5/00 BFH/NV 2001, 314).
  • VG Berlin, 23.01.2009 - 1 A 358.08

    Umfang einer Sondernutzungserlaubnis

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin braucht das erforderliche überwiegende öffentliche Interesse aber nicht straßenbezogen zu sein (OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 2000 - OVG 1 S 5.00).
  • FG Münster, 06.11.2002 - 8 V 3789/02

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines

    Die Durchsetzung derartiger Ansprüche gemäß § 87 InsO ist nur nach Maßgabe der Vorschriften der InsO möglich (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.2000 1 S 5/00 BFH/NV 2001, 314).
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