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   OVG Bremen, 16.03.2005 - 1 S 58/05   

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https://dejure.org/2005,18611
OVG Bremen, 16.03.2005 - 1 S 58/05 (https://dejure.org/2005,18611)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.03.2005 - 1 S 58/05 (https://dejure.org/2005,18611)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. März 2005 - 1 S 58/05 (https://dejure.org/2005,18611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Straßenverkehrsrecht: Kraftfahreignung bei Drogensubstitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Freiburg, 15.08.2006 - 4 K 1299/06

    Entzug der EU-Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; "Führerscheintourismus"

    Die genannten Stoffe, Methadon, Diazepam sowie vor allem Heroin, sind allesamt Betäubungsmittel nach der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG und damit auch im Sinne der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (spez. zur Drogensubstitution vgl. u. a. Saarl. OVG, Beschl. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, ZfSch 2006, 355; OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263; Beschl. der Kammer v. 21.06.2006 - 4 K 1062/06 - m.w.N. ).

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren wird regelmäßig der Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz gefordert ( vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung; spez. zum Fall einer Heroinsubstitution Saarl. OVG, Beschl. v. 27.03.2006, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2005, a.a.O.; VG Braunschweig, Urt. v. 28.01.2004 - 6 A 175/03 - VG Minden, Beschl. v. 06.11.2003 - 3 L 1106/03 - Beschl. der Kammer v. 21.06.2006, a.a.O.; Schubert u. a., a.a.O., S. 107 ff. ).

    Vor allem wäre im Rahmen der nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlichen einjährigen Drogenabstinenz der Ausschluss jeglichen Konsums anderer Drogen inklusive Alkohol (so genannter Beikonsum) erforderlich (vgl. hierzu Saarl. OVG, Beschl. v. 27.03.2006, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2005, a.a.O.; Beschl. der Kammer v. 21.06.2006, a.a.O; VG Braunschweig, Urt. v. 28.01.2004, a.a.O.; VG Minden, Beschl. v. 06.11.2003, a.a.O.; Schubert u. a., a.a.O., S. 107 ff. ).

  • VG Bremen, 11.03.2013 - 5 V 1951/12

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Beigebrauch von Cannabis während

    In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Falle einer Substitutionsbehandlung mit Methadon im Einzelfall eine positive Beurteilung der Fahreignung in Betracht kommen kann (vgl. statt vieler Bayerischer VGH, B. v. 05.07.2012 - 11 CS 12.1321, Rn. 18 f.; vgl. auch OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05, Rn. 5 ff. - beide juris).

    Nach den Begutachtungsleitlinien gehören dazu unter anderem eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit vom Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen inklusive Alkohol seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit (Bayerischer VGH, B. v. 05.07.2012 - 11 CS 12.1321, Rn. 18 f.; vgl. auch OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05, Rn. 5 ff. - beide juris).

  • VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10

    Arzt; Bestätigung; Dosierung; Dosis; Eignung; Eignungsüberprüfung; Entziehung;

    Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k).
  • VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 3 S 08.645

    Entzug der Fahrerlaubnis; Methadon; Beigebrauch von Heroin; Attest des

    Nur dann kann eine Rückfallgefahr hinsichtlich des Konsums "harter" Drogen ausgeschlossen werden (OVG Bremen vom 16.3.2005, 1 S 58/05, NordÖR 2005, 263; VG Bayreuth vom 22.12.2003, B 1 S 03.1609).
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