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   LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14   

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https://dejure.org/2015,32574
LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14 (https://dejure.org/2015,32574)
LG Halle, Entscheidung vom 17.04.2015 - 1 S 63/14 (https://dejure.org/2015,32574)
LG Halle, Entscheidung vom 17. April 2015 - 1 S 63/14 (https://dejure.org/2015,32574)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch nach der - fehlerhaften - Begründung des Berufungsurteils des Einzelrichters des LG Halle hat die HUK-COBURG noch weitere vorgerichtlich gekürzte Sachverständigenkosten zu zahlen (LG Halle Berufungsurteil vom 17.4.2015 - 1 S 63/14 -).-

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    a) Grundsätzlich gehören die der Geschädigten durch die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens entstandenen Kosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2014, VI ZR 357/13, NJW 2014, 3151, m.w.N; vom 30. November 2004, VI ZR 365/03, NJW 2005, 356; vom 29. November 1988, X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953).

    Wenn die Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist sie nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes sowie dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihr Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2014, a.a.O., m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile vom 27. November 2014, 4 U 21/14, Juris; vom 8. Mai 2014, 4 U 61/13, Juris).

    Dabei ist eine subjektive Schadensberechnung vorzunehmen und auf die spezielle Situation der Geschädigten, das heißt Rücksicht auf ihre spezielle Situation, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2014, a.a.O., m.w.N.).

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlich Betrags, als sich in ihr die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten niederschlagen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2014 a.a.O.; vom 11. Februar 2014, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des von der Geschädigten erbrachten Kostenaufwands mit der Rechnung und der ihr zugrundeliegenden getroffenen Preisvereinbarung oder der vom Sachverständigen berechneten Preise, sofern diese nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2014 a.a.O.; vom 11. Februar 2014, a.a.O.).

    Allein der Umstand, dass die von dem Kläger abgerechneten Nebenkosten die aus der BVSK-Honorarumfrage ersichtlichen Höchstsätze nahezu ausschöpfen, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes der geschädigten Zedentin noch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2014, a.a.O.).

  • AG Halle/Saale, 23.09.2015 - 99 C 1177/14
    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Kfz-Haftpflichtschaden vom 14.12.2011 Dr. H../. W. Ihr Az.: 99 C 1177/14.

    Geschäftszeichen 99 C 1177/14.

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Die Wirksamkeit der Abtretung setzt voraus, dass die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2011, VI ZR 260/10, NJW 2011, 2713).

    Von der Gesamtsumme dieser selbstständigen Forderungen, die jeweils die Rechnung des Sachverständigen betragsmäßig übersteigen, kann demnach nicht nur ein summenmäßig bestimmter Teil abgetreten werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2011, a.a.O.; Landgericht Halle, Urteil vom 6. November 2013, 2 S 98/13).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Wenn die Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist sie nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes sowie dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihr Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2014, a.a.O., m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile vom 27. November 2014, 4 U 21/14, Juris; vom 8. Mai 2014, 4 U 61/13, Juris).

    e) Darüber hinaus ist nichts vorgetragen, wie die Geschädigte nach ihren individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten hätte erkennen können, dass die vom Kläger für die Nebenleistungen verlangten Vergütungen als solches unüblich und deren Höhe deutlich über denen anderer Marktteilnehmer liegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 8. Mai 2014 a.a.O.).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    a) Grundsätzlich gehören die der Geschädigten durch die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens entstandenen Kosten zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2014, VI ZR 357/13, NJW 2014, 3151, m.w.N; vom 30. November 2004, VI ZR 365/03, NJW 2005, 356; vom 29. November 1988, X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953).

    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 2004, a.a.O; vom 6. November 1973, VI ZR 27/73, VersR 1974, 90).

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Wegen dieser weitgehenden Wirkungen müssen aber Angebots- und Annahmeerklärungen der Beteiligten eindeutig feststellbar sein (BGH, Urteil vom 11. Januar 2007, VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Für die Anwendung von § 92 Abs. 1 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Partei mit einem Haupt- oder Nebenanspruch teilweise obsiegt oder unterliegt (BGH, Urteil vom 28. April 1988, IX ZR 127/88, NJW 1988, 2173).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Insbesondere müssen die Parteien nach den konkreten Umständen einen besonderen Anlass für die Bestätigung haben (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008, XI ZR 239/07, NJW 2008, 3425).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Soweit der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. November 2008 (IV ZR 293/05, NJW-RR 2009, 382) ausgeführt hat, dass aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die ihm erteilte Regulierungszusage dahin zu verstehen ist, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt, so dass darin ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt, scheidet diese Beurteilung hier aus tatsächlichen Gründen aus.
  • BGH, 17.10.1989 - IX ZR 127/88

    Anforderungen an den Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Berechnung der Höhe von

    Auszug aus LG Halle, 17.04.2015 - 1 S 63/14
    Für die Anwendung von § 92 Abs. 1 ZPO kommt es nicht darauf an, ob eine Partei mit einem Haupt- oder Nebenanspruch teilweise obsiegt oder unterliegt (BGH, Urteil vom 28. April 1988, IX ZR 127/88, NJW 1988, 2173).
  • OLG München, 16.04.1997 - 7 U 3119/96

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • OLG München, 17.12.1996 - 13 U 1873/96
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2013 - 1 U 27/13

    Beschädigung des vom Fahrzeugvermieter geleasten Fahrzeugs durch den Mieter:

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

  • AG Halle/Saale, 26.06.2014 - 93 C 3802/13
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