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   VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90   

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VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90 (https://dejure.org/1990,2541)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.1990 - 1 S 657/90 (https://dejure.org/1990,2541)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 1990 - 1 S 657/90 (https://dejure.org/1990,2541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer öffentlichen Einrichtung außerhalb der Ausschlußfrist - Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses nach dem Empfängerhorizont

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1990, 460
  • DÖV 1990, 1030
  • DÖV 1990, 1030 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 1 S 2669/83

    Bürgerbegehren; Ausschlußfrist; zur Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses; Zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.11.1983, NVwZ 1985, 288; Beschluß vom 17.11.1983, Justiz 1985, 64) greift die Ausschlußfrist ein, wenn das Bürgerbegehren seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist.

    Erkennbar sind für den betroffenen Bürger nicht allein die Umstände, die in der -- regelmäßig nichtamtlichen -- Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses, z.B. im nichtredaktionellen Teil des Amtsblatts oder durch die örtliche Presse, mitgeteilt werden (s. dazu Beschluß des Senats vom 17.11.1983, Justiz 1985, 64).

    Denn einem Bürgerbegehren gegen den Projektbeschluß wird in der Regel nicht entgegengehalten werden können, die durch vorangegangene Planungsbeschlüsse grundsätzlicher Art in Lauf gesetzte Ausschlußfrist sei ungenutzt verstrichen (Senat, Beschluß vom 17.11.1983, Justiz 1985, 64).

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
    Danach ist allein der erklärte Wille maßgebend, und zwar so, wie der Empfänger die für ihn bestimmte Erklärung nach Treu und Glauben hat auffassen dürfen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.9.1968, ESVGH 19, 38/39 f. m.w.N.; Urteil vom 26.6.1986, ESVGH 36, 293; BVerwG, Urteil vom 28.2.1961, BVerwGE 12, 87/91; Urt. v. 19.1.1990 -- 4 C 21.89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85

    Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
    Danach ist allein der erklärte Wille maßgebend, und zwar so, wie der Empfänger die für ihn bestimmte Erklärung nach Treu und Glauben hat auffassen dürfen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.9.1968, ESVGH 19, 38/39 f. m.w.N.; Urteil vom 26.6.1986, ESVGH 36, 293; BVerwG, Urteil vom 28.2.1961, BVerwGE 12, 87/91; Urt. v. 19.1.1990 -- 4 C 21.89 --).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
    Danach ist allein der erklärte Wille maßgebend, und zwar so, wie der Empfänger die für ihn bestimmte Erklärung nach Treu und Glauben hat auffassen dürfen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.9.1968, ESVGH 19, 38/39 f. m.w.N.; Urteil vom 26.6.1986, ESVGH 36, 293; BVerwG, Urteil vom 28.2.1961, BVerwGE 12, 87/91; Urt. v. 19.1.1990 -- 4 C 21.89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.11.1983, NVwZ 1985, 288; Beschluß vom 17.11.1983, Justiz 1985, 64) greift die Ausschlußfrist ein, wenn das Bürgerbegehren seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Nicht erforderlich ist, dass der Gemeinderatsbeschluss in der Fragestellung oder Begründung des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt ist (vgl. Senatsurt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Denn die nichtamtliche Bekanntgabe erfüllt im wesentlichen eine "Anstoßfunktion", die erkennen lässt, dass ein möglicherweise die Ausschlussfrist in Lauf setzender Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, und den Betroffenen auf diese Weise veranlasst, sich rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der Beschlussfassung zu vergewissern (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 - BWGZ 1992, 598; Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 27.04.2010, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 S 1883/16

    Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschluss

    Das gilt auch für ein Bürgerbegehren, das auf eine wesentliche Änderung der Modalitäten der Umsetzung eines Vorhabens zielt, mit denen die Umsetzung selbst betroffen ist (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senat, Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599).

    Es genügt, dass eine wesentlich andere als die vom Gemeinderat beschlossene Lösung angestrebt wird (vgl. Senat, Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 1 S 1722/10

    Älterer Grundsatzbeschluss sperrt kein Bürgerbegehren gegen Detailplanung

    Bei dieser Sachlage handelt es sich bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2008 um einen die eigentliche Planung einleitenden weichenstellenden Grundsatzbeschluss im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599), der zwar bürgerentscheidsfähig ist, aber gegenüber dem auf einer späteren Planungsstufe eingereichten Bürgerbegehren keine Sperrwirkung entfaltet, weil sich das Für und Wider des Vorhabens erst jetzt einigermaßen verlässlich beurteilen lässt.

    Die Bürger sind, auch wenn ein erster, die eigentliche Planung einleitender Grundsatzbeschluss bereits bürgerentscheidungsfähig sein mag, nicht gehalten, bereits in einem Stadium gegen ein Vorhaben vorzugehen, in dem sich das Für und Wider noch nicht einigermaßen verlässlich beurteilen lässt (vgl. in diesem Sinne bereits Senatsurteil vom 18.06.1990, a.a.O.; ähnlich auch Sapper, VBlBW 1983, 89 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 1965/99

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Ebenso bedarf es keiner Klärung der Frage, ob das Bürgerbegehren gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW verfristet ist, weil es sich der Sache nach gegen den Kreistagsbeschluss vom 14.12.1993 richtet, vgl. hierzu: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.6.1990 - 1 S 657/90 -, VBlBW 1990, 460 (461), oder ob dem Ansatz der Kläger zu folgen ist, dass es als initiierendes Begehren keiner Frist unterliegt.
  • VG Karlsruhe, 07.07.2010 - 8 K 1363/10

    Kommunalrecht - gegen einen Grundsatzbeschluss gerichtetes "korrigierendes"

    9 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, juris; Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -, NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 -, Justiz 1985, 64) ist ein Bürgerbegehren dann im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO gegen einen Gemeinderatsbeschluss gerichtet, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur des Gemeinderatsbeschlusses abzielt.

    Dem Regelungszweck des § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 GemO, die Effizienz und die Sparsamkeit kommunaler Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, entspricht es deshalb, ein gegen einen Grundsatzbeschluss gerichtetes "korrigierendes" Bürgerbegehren nur zuzulassen, wenn es innerhalb der Ausschlussfrist eingereicht wird (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.1990, a.a.O.; Beschl. v. 17.11.1983; a.a.O.).

    Für den betroffenen Bürger erkennbar sind neben dem bekanntgegebenen Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses folglich auch alle Umstände, die sich während seiner Anwesenheit in der Sitzung oder aus der Niederschrift ergeben, in die er Einsicht nehmen kann (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.1990, a.a.O.).

    20 Der für den Bürger somit ersichtlichen Verbindlichkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.07.2008 steht nicht entgegen, dass der Gemeinderat seine Entscheidung für die Verwirklichung des Rahmenplans unter den Vorbehalt der endgültigen Finanzierung gestellt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.1990, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2009 - 3 K 3443/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Mangels Verbindlichkeit dürfte es sich bei dem Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2007 nicht um einen weichenstellenden Grundsatzbeschluss im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 - a.a.O.; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - a.a.O.) handeln.
  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts

    Nicht erforderlich ist, dass der Gemeinderatsbeschluss in der Fragestellung oder Begründung des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, BWGZ 1992, 599 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist jeder "weichenstellende" Grundsatzbeschluss, der eine Planung einleitet oder eine Planungsstufe abschließt, "bürgerbegehrensfähig" (vgl. Senatsurt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, juris, Urt. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, juris; Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 -, VBlBW 2010, 311 f. und Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 -, VBlBW 2011, 26 f.).

    Sie sperren jedoch nicht ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet, mit dem der Gemeinderat schließlich nach abschließender Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen aus dem sog. Eckpunktebeschluss grünes Licht für die Verwirklichung des Vorhabens gibt und damit für die Bevölkerung erkennbar die mit der Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs begonnene Planung abschließt (vgl. Urteil des Senats vom 18.06.1990 - 1 S 657/90 -, BWGZ 1992, 599 ff.; Senatsurteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, juris; Senatsbeschluss vom 30.09.2010 - 1 S 1722/10 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 18.6.1990 - 1 S 657/90 -, VBlBW 1990, 460) ist jeder "weichenstellende" Grundsatzbeschluß, der eine Planung einleitet oder eine Planungsstufe abschließt, "bürgerbegehrensfähig".
  • VGH Hessen, 13.07.2004 - 8 TG 1067/04

    Ausschlussfrist für auf Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten

  • VG Köln, 31.05.1999 - 4 K 7677/96

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens betreffend die Errichtung einer (zweizügigen)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2014 - 4 L 208/12

    Bürgerbegehren hinsichtlich des Ausscheidens der Gemeinde aus einer

  • VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18

    Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung eines Bürgerbegehrens

  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 333/92

    Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens; dreijährige Sperrfrist;

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

  • VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06

    Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und

  • VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1465/11

    Bürgerbegehren

  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 423/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 10 ME 9/12

    Passivlegitimation eines Funktionsträgers innerhalb einer kommunalen Körperschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2009 - 4 L 231/07

    Zur Fristbestimmung für Bürgerbegehren

  • VG Koblenz, 10.07.2001 - 2 K 216/01

    Bürgerbegehren gegen Mobilfunkstation

  • VG Köln, 03.09.1999 - 4 K 2849/97

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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