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   BSG, 27.06.1988 - 1 S 7/88   

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https://dejure.org/1988,18756
BSG, 27.06.1988 - 1 S 7/88 (https://dejure.org/1988,18756)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1988 - 1 S 7/88 (https://dejure.org/1988,18756)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 1 S 7/88 (https://dejure.org/1988,18756)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1982 - 5b RJ 46/81

    Antrag auf Auszahlung von Altersruhegeld von dem Nachlasspfleger; Aufgabe des

    Auszug aus BSG, 27.06.1988 - 1 S 7/88
    Zwar kann nach dem im Bescheid der Beklagten vom 29. Juli 1987 zitierten Urteil des BSG vom 25. November 1982 (BSGE 54, 186, 187 f = SozR 1200 § 58 Nr. 2 S 2 f) seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs, Erstes Buch, Allgemeiner Teil (SGB 1) vom 11. Dezember 1975 (BGBl I S 3015) der Nachlaßpfleger eines verstorbenen Rentners bei Fehlen von Sonderrechtsnachfolgern die Auszahlung der fälligen Rentenbeträge dann und solange nicht verlangen, wenn und wie der Fiskus als möglicher Erbe in Betracht kommt.

    Im Einklang damit ist im Urteil des BSG vom 25. November 1982 (a.a.O.) ohne weitere Erörterungen von der Zulässigkeit der dort von einem Nachlaßpfleger als Kläger erhobenen Klage ausgegangen worden.

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus BSG, 27.06.1988 - 1 S 7/88
    Dieser Anspruch leitet sich nicht von dem oder den Erben ab, sondern ergibt sich unmittelbar aus seiner Rechtsstellung als Nachlaßpfleger; ohne ihn könnte er die ihm übertragenen Aufgaben nicht erfüllen (vgl zu alledem BGH NJW 1983, 226 mit umfangreichen Rechtsprechungs- und Schrifttumshinweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - L 23 SO 97/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Zwar kann auch der Nachlasspfleger persönlich die Rolle einer Prozesspartei wahrnehmen, wenn sich der geltend gemachte Anspruch nicht von dem oder den Erben ableitet, sondern sich unmittelbar aus seiner Rechtsstellung als Nachlasspfleger ergibt und er ohne diesen die ihm übertragenen Aufgaben nicht erfüllen könnte (vgl. BGH Urteil vom 06. Oktober 1982 - IVa ZR 166/81 - juris = NJW 1983, 226 m.w.N.; BSG, Urteil vom 27. Juni 1988 - 1 S 7/88 - juris).
  • BSG, 21.08.2008 - B 12 SF 7/08 S
    3 Soweit dem Beschluss des 1. Senats des BSG vom 27.6.1988 (1 S 7/88, SozR 1500 § 57 Nr. 4) die Auffassung zu entnehmen ist, Nachlasspfleger nähmen auch dann persönlich die Rolle einer Prozesspartei wahr und klagten zum Nachlass gehörende Rechte als Kläger ein, wenn sie ihrer Hauptaufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses entsprechend als gesetzliche Vertreter des oder der Erben aufträten, folgt dem der Senat, der nunmehr allein zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit berufen ist, nicht.
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