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   LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19   

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https://dejure.org/2020,863
LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19 (https://dejure.org/2020,863)
LG Mannheim, Entscheidung vom 17.01.2020 - 1 S 71/19 (https://dejure.org/2020,863)
LG Mannheim, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 1 S 71/19 (https://dejure.org/2020,863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 49c BRAO, § 2 ERVV, § 4 Abs 1 ERVV, § 130a Abs 2 S 2 ZPO, § 130a Abs 3 ZPO
    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristwahrung per Fax nicht möglich: Rechtsanwalt muss kein beA nutzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristwahrung per Fax nicht möglich: Rechtsanwalt muss kein beA nutzen! (IBR 2020, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 940
  • MMR 2020, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 60/02

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG NJW 1986, 244, 244; BVerfG NJW 1993, 1635, 1635; BGH NJW-RR 2003, 861).

    Die Gerichte dürfen daher bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfG NJW 1975, 1355, 1355; BVerfG NJW 1984, 2567; BVerfG NJW 1996, 2857, 2857; BVerfG NJW 2000, 1636; BGH NJW-RR 2003, 861).

    In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG NJW 2001, 3473, 3473; BGH NJW-RR 2003, 861).

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfGE 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 2003, 861, 861; BGH NJW-RR 2004, 283, 284).

  • BGH, 30.09.2003 - X ZB 48/02

    Versäumung der Berufungsfrist wegen Unmöglichkeit der Übertragung der

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfGE 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 2003, 861, 861; BGH NJW-RR 2004, 283, 284).

  • OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Derzeit ist es Rechtsanwälten nicht zumutbar, im Falle einer Störung der Faxübermittlung eine Übermittlung per beA vorzunehmen (a.A. OLG Dresden NJW 2019, 3312; OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19; LG Krefeld, NJW 2019, 3658).

    Diese Anforderungen an den Versand elektronischer Dokumente in einem Zivilverfahren unterscheiden sich auch erheblich von denen der elektronischen Einreichung von Schutzschriften beim Zentralen Schutzschriftenregister, zu der Rechtsanwälte gem. § 49c BRAO berufsrechtlich verpflichtet sind (a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).

    Die Gerichte dürfen daher bei der Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfG NJW 1975, 1355, 1355; BVerfG NJW 1984, 2567; BVerfG NJW 1996, 2857, 2857; BVerfG NJW 2000, 1636; BGH NJW-RR 2003, 861).

  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19

    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Derzeit ist es Rechtsanwälten nicht zumutbar, im Falle einer Störung der Faxübermittlung eine Übermittlung per beA vorzunehmen (a.A. OLG Dresden NJW 2019, 3312; OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19; LG Krefeld, NJW 2019, 3658).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG NJW 1986, 244, 244; BVerfG NJW 1993, 1635, 1635; BGH NJW-RR 2003, 861).
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Nutzer hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; BGH NJW-RR 1997, 250, 250; BGH, Beschluss vom 30. September 2003, Az. X ZB 48/02, Rn. 8 nach juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG NJW 1986, 244, 244; BVerfG NJW 1993, 1635, 1635; BGH NJW-RR 2003, 861).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    Trotz der Vorteile, die ein Versand über das besondere Anwaltspostfach bietet, insbesondere der Beweis des ersten Anscheins für den Eingang einer Nachricht durch die Eingangsbestätigung des gerichtlichen Empfangsservers gem. § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO (vgl. VGH Kassel, NJW 2018, 417, 417; zu weiteren Vorteilen gegenüber der Übermittlung per Fax vgl. Bacher MDR 2019, 851, 852), hat sich ein erheblicher Teil der Anwaltschaft noch nicht damit auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19
    In diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts (BVerfG NJW 2001, 3473, 3473; BGH NJW-RR 2003, 861).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • VGH Hessen, 26.09.2017 - 5 A 1193/17

    Bergrechtliche Gebühren

  • BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99

    Anwaltsverschulden bei Fristversäumung durch fehlerhafte Übertragung eines

  • BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

  • LG Krefeld, 10.09.2019 - 2 S 14/19

    Gerichtsfax nicht erreichbar: Schriftsatz ist per beA zu übermitteln!

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Derzeit sei es Rechtsanwälten nicht zumutbar, sich im Falle einer Störung der Faxübermittlung innerhalb kurzer Zeit vor Fristablauf mit den Voraussetzungen einer anderen Zugangsart vertraut zu machen und eine Versendung per besonderem elektronischem Anwaltspostfach vorzunehmen (LG Mannheim, NJW 2020, 940 Rn. 12 ff; Siegmund, NJW 2020, 941 f; Günther, NJW 2020, 1785, 1786; Windau, NZFam 2020, 71, 72; zweifelnd auch BGH, Beschluss vom 28. April 2020 aaO Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Ob eine derartige Obliegenheit generell oder jedenfalls in diesem Einzelfall, in dem entgegenstehende Gründe nicht vorgetragen sind, besteht (ablehnend LG Mannheim, Beschl. v. 17.1.2020 - 1 S 71/19 -, juris Rn. 13 ff.), lässt der Senat mit Blick auf die obigen Ausführungen offen.
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