Rechtsprechung
   LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17871
LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05 (https://dejure.org/2005,17871)
LG Dessau, Entscheidung vom 19.08.2005 - 1 S 79/05 (https://dejure.org/2005,17871)
LG Dessau, Entscheidung vom 19. August 2005 - 1 S 79/05 (https://dejure.org/2005,17871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung benutzenden Radfahrers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05
    Diese konkreten Anhaltspunkte, die eine Bindungswirkung entfallen lassen können, können sich dabei aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Sachverhaltsfeststellung unterlaufen sind (BGH, NJW 2004, 2825, 2826); Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen dabei schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird (BGH, aaO.; m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05
    Liegen die Umstände jedoch derart, so tritt ein mögliches leichtes Verschulden des aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrers gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig mit der Folge zurück, dass der Radfahrer selbst für den eingetretenen Schaden haftet (OLG Celle - 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371 ; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin_Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462, AG Köln, VRS 85, 405 _ alle Zitate nach juris).
  • OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit

    Auszug aus LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05
    Liegen die Umstände jedoch derart, so tritt ein mögliches leichtes Verschulden des aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrers gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig mit der Folge zurück, dass der Radfahrer selbst für den eingetretenen Schaden haftet (OLG Celle - 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371 ; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin_Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462, AG Köln, VRS 85, 405 _ alle Zitate nach juris).
  • AG Köln, 02.07.1993 - 266 C 481/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den

    Auszug aus LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05
    Liegen die Umstände jedoch derart, so tritt ein mögliches leichtes Verschulden des aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrers gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig mit der Folge zurück, dass der Radfahrer selbst für den eingetretenen Schaden haftet (OLG Celle - 14 U 222/02, MDR 2003, 928; OLG München, Schadenspraxis 1996, 371 ; OLG Hamm, Schadenspraxis 1995, 231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Recht und Schaden 1991, 261; LG Essen, Schadenspraxis 2002, 84; AG Marl, Schadenspraxis 2000, 155; AG Velbert, Schadenspraxis 1999, 301; AG Berlin_Mitte, Schadenspraxis 1998, 349; AG Augsburg, Schadenspraxis 1996, 74; AG Aschaffenburg, Schadenspraxis 1997, 462, AG Köln, VRS 85, 405 _ alle Zitate nach juris).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    So findet sich dies weiter in einer wenig überzeugenden Entscheidung des LG Dessau, Urteil vom 19.08.2005, 1 S 79/05, aus der sich deutlich ergibt, dass sich der Pkw aus einer Ausfahrt gerade nicht herausgetastet hatte, ihm dies aber trotzdem zugute gehalten wurde, weil er jedenfalls langsam herausgefahren sei, und in der angeführt wurde, der Radfahrer sei auf dem Gehsteig entgegen der Fahrtrichtung entgegengekommen, ohne dass ausgeführt wird, ob und wie sich dies auf die Unfallentstehung ausgewirkt hat: Der Autofahrer hätte auch den Kopf wenden müssen, um zu prüfen, ob ein fahrberechtigtes Kind auf dem Gehsteig daherkommt oder ein sehbehinderter Mitbürger dort läuft.
  • AG Ingolstadt, 19.03.2008 - 15 C 2604/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Unbefugte Gehwegbenutzung durch Fahrradfahrer

    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass die Fahrerin des Pkw allenfalls geringfügig gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten aus § 10 Satz 1 StVO verstoßen hat, indem sie langsam aus der unübersichtlichen Ausfahrt fuhr, ohne sich von einem Dritten einweisen zu lassen (LG Dessau NZV 2006, 149).

    Insbesondere tritt das mögliche leichte Verschulden der aus der Grundstücksausfahrt ausfahrenden Kraftfahrerin gegenüber dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers vollständig zurück (OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547; LG Dessau NZV 2006, 149; OLG Celle MDR 2003, 928; OLG München NJWE-VHR 1996, 211; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Auflage 2007, Rn. 381; a.A. LG Freiburg NZV 2008, 101: Haftung des Pkw-Fahrers zu 60 Prozent bei nicht angepasster Geschwindigkeit des Pkw-Fahrers und Unvermeidbarkeit der Kollision für den Radfahrer bei Benutzung nicht verkehrssicheren Fahrrads; OLG Hamburg NZV 1992, 281: Haftung des Pkw-Fahrers zu 70 Prozent; differenzierend Jagow/Burmann/Heß - Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 2 Rn. 125).

    Selbst wenn dieses Unterlassen des Zwischenhalts jedoch auch unfallursächlich gewesen wäre, wäre ein etwaiges Verschulden als so gering zu bewerten, dass es gegenüber dem groben Verschulden des Beklagten zurückzutreten hätte (LG Dessau NZV 2006, 149).

    Zudem wäre, selbst wenn die Benutzung freigegeben gewesen wäre, der rechte Bürgersteig zu benutzen gewesen (LG Dessau NZV 2006, 149), sofern ein solcher vorhanden war.

  • LG Berlin, 10.05.2011 - 41 O 41/11

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines den Gehweg in der falschen Richtung

    Bei der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gebotenen Abwägung tritt die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter dem groben Verschulden des Klägers zurück (vgl. angedeutet in KG Urteil vom 18.01.1993 - 12 U 6697/91 - DAR 1993, 257; und entschieden durch LG Dessau Urteil vom 19.08.2005 - 1 S 79/05 - NZV 2006, 149; AG Stralsund Urteil vom 12.03.2003 - 11 C 1283/02 - NZV 2003, 290; OLG Celle Beschluss vom 31.01.2003 - 14 U 222/02 - MDR 2003, 928; OLG München Urteil vom 18.07.1996 - 24 U 699/95 - ZfSch 1997, 171; OLG Hamm Urteil vom 13.10.1994 - 27 U 153/93 - NZV 1995, 142; OLG Karlsruhe Urteil vom 14.12.1990 - 10 U 117/90 - NZV 1991, 154; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVO § 2 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12

    Radfahrerunfall: Kollision auf dem Gehweg mit einem ausfahrenden Pkw

    Selbst wenn man aber der Beklagten zu 1) ein (hier allenfalls geringfügiges) Mitverschulden wegen eines minimal überhöhten Ausfahrtempos vorwerfen würde, was der Senat - wie ausgeführt - als nicht bewiesen ansieht, so würde dieses aber gleichwohl nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil der grob fahrlässig handelnden Klägerin zurücktreten (vgl. OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149).
  • LG Kleve, 28.02.2014 - 5 S 126/13

    Alleinhaftung eines Radfahrers bei einem Verkehrsunfall im Fall des Fahrens auf

    Auch die Rechtsprechung hat in ähnlich gelagerten Fällen regelmäßig eine Alleinhaftung des Radfahrers angenommen (z.B.: OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149; vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVO Rn. 29 m.N., sowie die Rechtsprechungsübersicht in: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rn. 381 ff.).

    Selbst wenn man dem Beklagten zu 1) ein Mitverschulden an dem Unfall anlasten würde, weil er unmittelbar vor dem Anfahren nicht nach links gesehen hat, träte dieses (geringe) Verschulden hinter dem aus den vorgenannten Gründen ganz überwiegenden Verschulden des Klägers vollständig zurück (ähnlich: LG Dessau, NZV 2006, 149).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt nach der Rechtsprechung des Senats die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht mehr haftungsbegründend ins Gewicht mit der Folge einer Alleinhaftung des verbotswidrigfahrenden Radfahrers (Senat, Urteil vom 6. Juni 2005, Az.: I-1 U 240/04 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1991, 154; OLG Hamm NZV 1995, 152; OLG München ZfS 1997, 171; OLG Schleswig r+s 1991, 261; so auch OLG Celle MDR 2003, 928; LG Dessau NZV 2006, 149; LG Erfurth NZV 2007, 522; AG Darmstadt NZV 2009, 180).
  • OLG Naumburg, 24.03.2010 - 1 U 124/09

    Schadenersatz aus einem Unfall: Ursachenzusammenhang zwischen dem Sturz eines

    - LG Dessau NZV 2006, 149.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht