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LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- verkehrsanwaelte.de
- captain-huk.de
Zur fiktiven Abrechnung, zum Nutzungsausfall und zur Reparaturbestätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Stundenverrechnungssatz - Kein Verweis auf Partnerwerkstatt
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 26.01.2009 - 39 C 376/08
- LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09
Papierfundstellen
- NZV 2010, 94
Wird zitiert von ...
- AG Ebersberg, 15.02.2013 - 2 C 1078/12 Auch die Kosten für die Nachbegutachtung durch den Sachverständigen in Höhe von Euro 55, 93 zum Nachweis der Durchführung einer Reparatur des Fahrzeugs stellen einen restitutionsfähigen Schaden des Klägers dar, nachdem eine erfolgte Reparatur etwa Voraussetzung für die Geltendmachung eines Nutzungsausfalls ist und daher der Geschädigte auch diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich erachten durfte (vgl. LG Münster, Urteil vom 25.03.2009, Az. 1 S 224/08 und LG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2009, Az. 1 S 9/09).