Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015

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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,14774)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,14774)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,14774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 StVG vom 28.08.2013, § 65 Abs 3 Nr 3 StVG vom 28.08.2013, § 65 Abs 3 Nr 4 StVG vom 28.08.2013, § 6 Abs 1 Nr 1 Buchst s StVG, § 4 Abs 6 S 4 StVG vom 28.11.2014
    Verfassungsmäßigkeit des 1. § 65 Abs. 3 Nr. 3 und 4 StVG , Fassung: 2013-08-28; Verwarnung bei erneutem Verkehrsverstoß nach Übertragung des früheren Punktestandes in die zweite Stufe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 StVG, § 65 StVG
    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem ehemaligen Punktsystem; Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar noch nach altem Recht; Umrechnung von 14 auf sechs Punkte; Hinzutreten zweier weiterer Punkte; Erhöhung des Punktestandes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwarnung bei erneutem Verkehrsverstoß nach Übertragung des früheren Punktestandes in die zweite Stufe

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14
    Soweit der Gesetzgeber mit der Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG n.F. Entscheidungen regelt, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 begangene Zuwiderhandlungen - damit auch die von dem Antragsteller am 25. September 2013 begangene Ordnungswidrigkeit - ahnden und die erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, mag unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der "unechten Rückwirkung" zu überdenken sein (s. zu diesen etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1979 - 1 BvL 10/78 -, BVerfGE 51, 356, 362 f.); dass der Gesetzgeber vorliegend gegen diese Grundsätze verstoßen hätte, lässt sich den Ausführungen der Beschwerde allerdings nicht entnehmen.
  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 11 CS 14.2653

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14
    Da der Antragsteller durch Übertragung seiner früheren Punkte in das Fahreignungs-Bewertungssystem zum 1. Mai 2014 bereits die ab einem Punktestand von sechs Punkten greifende Stufe zwei erreicht und diese Stufe somit nicht erst durch weitere Zuwiderhandlungen erstmals erreicht hatte, bedurfte es vor der Entziehung der Fahrerlaubnis mit Erreichen der Stufe drei (acht Punkte) keiner Verwarnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG (s. entsprechend auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 11 CS 14.2653 -, Juris, Rdn. 9).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14
    Die Beschwerde macht insoweit sinngemäß geltend, eine Auslegung der §§ 4 Abs. 6, 65 Abs. 3 Nr. 3 und 4 StVG n.F. in dem von ihr geltend gemachten Sinne sei aufgrund des Tattagprinzips (wonach es für die Berücksichtigung von Verkehrsverstößen auf den Zeitpunkt der Tatbegehung ankommt, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet werden, und das u.a. verhindern soll, dass der Betroffene die weiteren Verkehrsverstöße, vor deren Begehung er eigentlich erst gewarnt werden soll, bereits begangen hat, s. zu alledem BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3/07 -, Juris, Rdnr. 13 und 33) gefordert.
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der

    Dabei erfolgt die Berechnung des Punktestands bei vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach rechtskräftig geahndeten und in das Fahreignungsregister eingetragenen Verstöße in der Weise, dass zu dem durch Umrechnung nach der Tabelle der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG ermittelten Punktestand am 1. Mai 2014 die nach neuem Recht hinzukommenden Punkte für die erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragenen Verstöße addiert werden (BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).

    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil beide Taten des Klägers, die Anlass für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 StVG waren, hier erst am 19. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014, rechtskräftig geahndet wurden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 16 A 980/16

    Berechnung des Punktestandes als Grundlage für die weiteren Entscheidungen der

    2015, 255 = juris, Rn. 13 f.; demgegenüber offen gelassen mit der Maßgabe, dass spätestens seit der zum 5. Dezember 2014 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Abkehr vom Tattag im Rahmen der Punkteverringerung erfolgt ist: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, Blutalko-hol 54 (2017), 217 ff. = juris, Rn. 22; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, VRS 129 (2015), 106 = juris, Rn. 13 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2015 - 12 ME 91/15 -, juris, Rn. 7 ff.; ähnlich wohl OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 7 a. E.; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris, Rn. 25 ff.; a. A. Bay. VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -, VRS 129 (2015), 27 = juris, Rn. 24 f., der allerdings schon durch den Fortbestand einer "Ermahnung" und einer "Verwarnung", aber auch die Möglichkeit eines unter bestimmten Umständen zum Abzug eines Punkts führenden freiwilligen Fahreignungsseminars (§ 4 Abs. 7 StVG) sowie die soeben erwähnte Punktegutschrift nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG nicht vollständig aus dem Gesetz eliminiert worden ist.
  • OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15

    Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65

    Insoweit treffen die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. eine Sonderregelung, die der Verwaltungspraktikabilität dienen soll (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/12636, S. 50) und die gerade eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip normiert (i.E. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 4, 7; OVG Münster, Beschl. v. 15.4.2015, 16 B 81/15, NJW 2015, 2138, juris Rn. 4 f.).

    Mit Blick auf § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG n.F. wird hierdurch umgekehrt aber auch zum Ausdruck gebracht, dass nach dem alten Recht vorgenommene Maßnahmen insoweit "angerechnet" werden, als sie einer der nunmehr zu ergreifenden Maßnahme vorgelagerten Maßnahmestufe entsprechen (i.E. ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 3 B 118/15, SächsVBl. 2015, 255, juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 7.1.2015, 11 CS 14.2653, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585

    Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO

    Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; SächsOVG, B. v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung (a. a. O.) nicht als Klarstellung ansähe, weil die Taten, die Anlass für die Maßnahme nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG waren, ohnehin erst am 13. und 16. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014 begangen und im Übrigen alle drei Verkehrsverstöße (vom 4.12.2014, 13.12.2014 und 16.12.2014) erst im Jahr 2015 rechtskräftig geahndet wurden.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15

    Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz

    Der Verwaltungsgerichtshof hat aber zu dieser Konstellation ergänzend wie folgt Stellung genommen (a. a. O., Rn. 38; im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris):.
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1566

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Vielmehr ist es sachgerecht, sämtliche Eintragungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur möglichst weitgehenden Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung ab der Rechtsänderung dem neuen Recht zu unterwerfen (BayVGH, B. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - juris Rn. 30-38; ebenso OVG NW, B. v. 20.8.2015 - 16 B 678.15 - juris; OVG Berlin-Bbg., B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris; NdsOVG, B. v. 20.7.2015 - 12 ME 78.15 - juris; SächsOVG, B. v. 17.12.2015 - 3 B 328.15 - juris; OVG Hamburg, B. v. 16.11.2015 - 4 Bs 207.15 - juris).
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 11 CS 16.1750

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

    Wie der Senat bereits entschieden hat ist dann, wenn die zuständige Behörde gegen den Fahrerlaubnisinhaber vor dem 1. Mai 2014 die nach damaliger Rechtslage vorgesehene Maßnahme ergriffen hat (hier: Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Punktabzug, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG a. F.), auch dann keine Maßnahme nach neuem Recht (hier: Ermahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und Punktabzug, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG) erforderlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nach der Einordnung in das Fahreignungs-Bewertungssystem durch eine weitere Straftat oder Ordnungswidrigkeit zwar einen höheren Punktestand, aber hierdurch keine höhere Stufe innerhalb des Stufensystems des § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG erreicht (BayVGH, B. v. 7.4.2016 - 11 CS 16.338 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris Rn. 6; OVG Hamburg, B. v. 16.11.2015 - 4 Bs 207.15 - juris Rn. 20).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2017 - 9 K 6775/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Punkte; Bindungswirkung

    vgl. ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2015 - 16 B 678/15 -, juris Rn. 2 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris Rn. 5 ff.
  • VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dies ergibt sich neben der Formulierung in § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 StVG n.F., "im Verkehrszentralregister eine oder mehrere Entscheidungen [...] gespeichert worden sind", maßgeblich aus § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 StVG n.F., wonach auf Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 begangene Zuwiderhandlungen ahnden und erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, das Straßenverkehrsgesetz und die entsprechenden Rechtsverordnungen in der ab dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. Dezember 2014 - VG 11 L 484.14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 - juris, Rdnr. 4).
  • VG Hamburg, 28.07.2015 - 5 E 3509/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Berechnung des Punktestands seit 1.5.2014

    Daher bedurfte es vor der Entziehung der Fahrerlaubnis mit erstmaligem Erreichen der Stufe drei (8 Punkte) nach neuem Recht keiner vorherigen Verwarnung oder gar Ermahnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StVG (n.F.) mehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 10.6.2015, 11 CS 15.814, juris Rn. 9; VG Augsburg, Beschl. v. 2.6.2015, Au 7 S 15.614, juris Rn. 46; VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.5.2015, 6 L 1462/15, juris Rn. 26; VG Würzburg, Beschl. v. 27.5.2015, W 6 S 15.414 sowie Beschl. v. 13.7.2015, W 6 S 15.568, juris Rn. 18 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 3 B 118/15 juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Sachsen, 05.02.2016 - 3 B 333/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Durchlaufen der Maßnahmestufen

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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 1 S 90.14   

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https://dejure.org/2015,15083
OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,15083)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,15083)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 1 S 90.14 (https://dejure.org/2015,15083)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde dürften hiergegen nach vorläufiger Einschätzung des Senats keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 11 CS 15.718 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 12 ME 91/15

    Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Punktestand;

    13 Entgegen der Auffassung der Beschwerde dürften hiergegen nach vorläufiger Einschätzung des Senats keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 08.06.2015 - 11 CS 15.718 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).
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