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   VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02   

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https://dejure.org/2002,14651
VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02 (https://dejure.org/2002,14651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.2002 - 1 S 972/02 (https://dejure.org/2002,14651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 2002 - 1 S 972/02 (https://dejure.org/2002,14651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zwangsgeld wegen Joggens in unbekleidetem Zustand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verhängung eines Zwangsgeldes; Verstoß gegen das Verbot, sich im Stadtgebiet nackt aufzuhalten; Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals der Nacktheit; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Belästigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung eines Zwangsgelds bei Verstoß gegen behördlich untersagtes "Nacktjoggen" - Verhüllung des Geschlechtsteils mit Nylonsocke unbeachtlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99

    Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02
    Dies ist nach der Rechtsprechung der für die Auslegung von Bußgeldvorschriften zuständigen ordentlichen Gerichte dann der Fall, wenn das Scham- und Anstandsgefühl der sich ungewollt mit fremder Nacktheit konfrontierten Menschen nachhaltig tangiert wird, wie dies beim Präsentieren eines unbekleideten menschlichen Körpers auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich der Fall ist, ohne dass es allein auf die das Geschlecht bestimmenden Körperteile ankommt (vgl. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 4.5.2000 - 2 Ss 166/99 - in einem den Antragsteller betreffenden Verfahren).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02
    Maßgeblich für die Beurteilung, was als nackt anzusehen ist und damit Regelungsgegenstand der bestandskräftigen Untersagungsverfügung ist, ist der Erklärungsinhalt des Bescheids der Antragsgegnerin vom 30.3.1999 i.d.F. des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 5.8.1999, wie ihn der Antragsteller unter Berücksichtigung der den Bescheiden beigefügten Begründungen und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung analog §§ 157, 133 BGB verstehen durfte bzw. musste (BVerwGE 48, 281; 49, 247; 60, 147, 228; 67, 305).
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