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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09   

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LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,9159)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25.08.2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,9159)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25. August 2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,9159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Er kann im Wege des "Outsourcing" Teile der Tätigkeit auf Fremdunternehmen übertragen (BAG 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06), er kann aber auch eine bezahlte Tätigkeit in eine ehrenamtliche Tätigkeit umwandeln (BAG 18.9.2000 2 AZR 570/07; Kirchengerichtshof Evangelische Kirche in Deutschland Urteil vom 20.4.2009 I - 0124/P59 - 08).

    Der Maßstab der Überprüfung beschränkt sich mithin nach Überzeugung der Kammer auch hier auf eine Missbrauchskontrolle (BAG 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Der Vortrag im Schriftsatz des Klägers vom 20.8.2009 gibt für die Kammer (vgl. zum Verfahren BAG 18.12.2008 NZA 2009, 334) keinen Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Im Lichte der Prozessförderungspflicht des Klägers und der Verspätungsregeln gibt es keinen Grund, die Verhandlung nochmals zu eröffnen (vgl. auch BAG 6, 9.2007 NZA 2008, 636).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Bei tarifvertraglichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung sind dringende betriebliche Erfordernisse nur ausnahmsweise geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG NUA 2003, 44; NZA 2003, 856).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Zweck ist, dass der Beschäftigte aus Gründen der Rechtssicherheit möglichst bald nach einem bestimmten Vorfall über die Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis Klarheit gewinnt (BAG 17.3.2005 NZA 2006, 101).
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Damit wird der Beklagten Unzumutbares abverlangt, und genau diese Disposition ist über § 626 Abs. 1 BGB auszugleichen (BAG 10.5.2007 AP BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 1).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Dem Arbeitgeber steht an dieser Stelle nicht nur die unternehmerische Gestaltungsfreiheit, sondern auch die grundrechtliche verbürgte Kunstfreiheit zur Seite, welche die subjektiv-ästhetischen Vorstellungen des Orchesterträgers fasst (BAGE 46, 163 ff).
  • LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 443/94

    Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Auch wenn in einigen obergerichtlichen Urteilen (LAG Sachsen-Anhalt AuR 1995, 222; LAG Hamm 12.6.2003 - 8 Sa 1669/02) anklingt, ein Konzept müsse dargelegt werden, bedeutet dies nicht, dass der Arbeitgeber damit darlegungs- und beweispflichtig wird, die künstlerische Qualität zur Überzeugung der Richterinnen und Richter zu bringen.
  • LAG Sachsen, 28.11.1997 - 3 Sa 744/97
    Auszug aus LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 1/09
    Zutreffend hat bereits das Sächsische LAG darauf hingewiesen, dass der TV Orchestervorstand keine dem Personalvertretungsrecht - oder hier ist § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG einschlägig - entsprechende Sanktionsnorm enthält, die ausspricht, dass ein Verstoß gegen das Anhörungsrecht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (Urteil vom 28.11.1997 3 Sa 744/97).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25. August 2009 - 1 Sa 1/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 03.03.2010 - 4 Sa 348/08

    Personalreduzierung - betriebsbedingte Kündigung

    Theaters durch öffentliche Fördermittel bis 31.12.2008 gesichert, die tariflichen Kündigungsfristen erforderten aber eine Kündigung zum Ende des für das Orchester üblichen Beschäftigungsjahres unter Einhaltung der entsprechenden Frist (vgl. LAG Thüringen a. a. O. sowie bereits Urteil vom 25.08.2009 - 1 Sa 1/09).

    Ebenso wenig führt eine möglicherweise unzureichende Unterrichtung des Orchestervorstandes gem. § 5 Abs. 2 TV-Orchestervorstand in der Fassung vom 04.12.2002 nicht zur Rechtsunwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung (vgl. LAG Thüringen vom 25.08.2009 - 1 Sa 1/09 m. w. N. und Urteil vom 10.11.2009 - 7 Sa 349/08).

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Rechtsprechung
   LAG Saarland, 08.07.2009 - 1 Sa 1/09   

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https://dejure.org/2009,43657
LAG Saarland, 08.07.2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,43657)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08.07.2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,43657)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 1 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,43657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 8. Juli 2009 - 1 Sa 1/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Die begriffliche Zusammenfassung als "Teil- oder Funktionsbereich" im Tarifwortlaut bedeutet gleichzeitig, dass für einen Teilbereich eine dem "Funktionsbereich" qualitativ gleichwertige Bedeutung vorausgesetzt werden muss (LAG Saarland vom 08.07.2009 - 1 Sa 1/09).
  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

    Andererseits folgt aus der begrifflichen Zusammenfassung als "Teil- oder Funktionsbereich" im Tarifwortlaut, dass einem "Teilbereich" eine dem "Funktionsbereich" qualitativ gleichwertige Bedeutung zukommt (LAG Saarland v. 8.7.2009 - 1 Sa 1/09, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris).
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