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   LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18   

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https://dejure.org/2019,14745
LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18 (https://dejure.org/2019,14745)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.06.2019 - 1 Sa 1/18 (https://dejure.org/2019,14745)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 1 Sa 1/18 (https://dejure.org/2019,14745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 46 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 611a Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin beim SWR

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit Feststellungsklage; Dienstplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis einer Grafikdesignerin in einer Rundfunkanstalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Damit ist auch für die begehrte vergangenheitsbezogene Feststellung das erforderliche rechtliche Interesse gegeben (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn 29).

    bb) In Anwendung dieser Rechtsprechung entschied das Bundesarbeitsgericht im weiteren Verlauf, dass die allgemeinen, nunmehr in § 611a Abs. 1 BGB geregelten Abgrenzungskriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Arbeit und freier Mitarbeit auch im Bereich "Funk und Fernsehen" anzuwenden seien (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt nur BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn 16 ff.; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn 20 ff.).

    Es handele sich um "Schattierungen und fließende Übergänge" (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn 27).

    Als nicht programmgestaltend wurden hingegen Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten (BAG 11. März 1998 - 5 AZR 522/96), Musikarchivare (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05) und Cutter (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12) angesehen.

    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung, die "Schattierungen und fließende Übergänge" (BAG 17. April 2013 aaO Rn 27) berücksichtigt, spricht die etwas geringere zeitliche Weisungsgebundenheit der Klägerin nicht gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Im späteren Verlauf führte das Bundesarbeitsgericht abschwächend aus, es sei ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt werde, ohne dass die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen würden (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - Rn 28; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 28 f; Reinecke, AfP 2014, 101, 104).

    Die vielseitigen Schutzfunktionen der Tarifverträge sind geeignet, die sich aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit des einzelnen Beschäftigten ergebenden Schutzbedürfnisse zu erfüllen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 22).

    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

    Auch freie Mitarbeiter sind in der Erbringung ihrer Dienstleistung nicht völlig frei (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn 24).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Im späteren Verlauf führte das Bundesarbeitsgericht abschwächend aus, es sei ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt werde, ohne dass die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen würden (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - Rn 28; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 28 f; Reinecke, AfP 2014, 101, 104).

    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    bb) In Anwendung dieser Rechtsprechung entschied das Bundesarbeitsgericht im weiteren Verlauf, dass die allgemeinen, nunmehr in § 611a Abs. 1 BGB geregelten Abgrenzungskriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Arbeit und freier Mitarbeit auch im Bereich "Funk und Fernsehen" anzuwenden seien (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt nur BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn 16 ff.; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn 20 ff.).

    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Liegt schließlich eine langjährige Zusammenarbeit vor, so kann dieser Umstand darauf hindeuten, dass die Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel mehr hat (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn 32; BAG 13. Dezember 2017- 7 AZR 69/16 - Rn 26; BAG 24. Oktober 2018 - 7 AZR 92/17 - Rn 21).

    Nach einer langjährigen Beschäftigung im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses hätte sich aber die Frage gestellt, ob nach einer langandauernden Beschäftigung überhaupt noch ein Bedürfnis der Rundfunkanstalt nach einem personellen Wechsel besteht (BAG 4. Dezember 2013 aaO; BAG aaO; BAG 24. Oktober 2018 aaO).

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

    Liegt schließlich eine langjährige Zusammenarbeit vor, so kann dieser Umstand darauf hindeuten, dass die Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel mehr hat (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn 32; BAG 13. Dezember 2017- 7 AZR 69/16 - Rn 26; BAG 24. Oktober 2018 - 7 AZR 92/17 - Rn 21).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    In seiner Grundsatzentscheidung vom 13. Januar 1982 (1 BvR 848/77 u.a. - Rn 57 ff) vertrat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit beinhalte das Recht der Rundfunkanstalten, der Vielfalt der Programminhalte eine Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen.

    Insofern gilt, was das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 13. Januar 1982 (1 BvR 848/77 u.a. - Rn 71) formuliert hat:.

  • LAG München, 17.10.2013 - 2 Sa 1083/12
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Das LAG München hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 (2 Sa 1083/12) die Auffassung vertreten, eine Grafikerin, deren Hauptaufgabe in dem Erstellen von Grafiken für Nachrichtensendungen bestehe, sei nicht programmgestaltend und stehe daher in einem Arbeitsverhältnis.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
    Die verfassungskonforme Auslegung von Rechtsnormen gebietet, die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten und die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung zu bringen (vgl. nur BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn 19).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

  • BAG, 24.10.2018 - 7 AZR 92/17

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Producer bei einer Rundfunkanstalt

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

  • LAG Nürnberg, 14.05.2001 - 7 Ta 93/01

    Aussetzung der Verhandlung eines Verfahrens bei sogenannter Vorgreiflichkeit

  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juni 2019 - 1 Sa 1/18 - wird zurückgewiesen.
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