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   LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19   

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LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19 (https://dejure.org/2019,38427)
LAG Saarland, Entscheidung vom 13.11.2019 - 1 Sa 1/19 (https://dejure.org/2019,38427)
LAG Saarland, Entscheidung vom 13. November 2019 - 1 Sa 1/19 (https://dejure.org/2019,38427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 242 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 513 Abs. 1 ZPO, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 18a S. 2 BetrAVG, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG, § 315 Abs. 3 BGB, § 92 Abs. 1, 2 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente - betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    Verschlechternde Ablösung einer Versorgungsordnung durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage eines Betriebsrentners gegen DSD Dillinger Stahlbau GmbH verwirkt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    bbb) Darüber hinaus hat der Verwirkungseinwand hinsichtlich der Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG eine höchstrichterliche Konkretisierung erfahren (zuletzt und zum Folgenden: BAG, Urt. vom 14.5.2019 - 3 AZR 112/18; siehe auch Urt. v. 17.8.2004 - 3 AZR 367/03, AP Nr. 55 zu § 16 BetrAVG):.

    Nach den rechtlichen Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Prüfung, ob seine aktuelle wirtschaftliche Lage eine Anpassung der Betriebsrente zulässt, nur dann nachkommen, wenn er über eine hinreichend gesicherte Prognosegrundlage verfügt (BAG, Urt. v. 14.5.2019 - 3 AZR 112/18 Rn. 36).

    Diesem Anliegen trägt nur eine umfassende Streit beendende Wirkung einer früheren, nicht gerügten Anpassungsentscheidung Rechnung, die verhindert, dass sich die Versorgungslasten des Arbeitgebers vom aktuellen Anpassungsstichtag aus später rückwirkend erhöhen, seine wirtschaftliche Lage sich rückwirkend verschlechtert und so seiner Anpassungsentscheidung nachträglich die Grundlage entzogen wird (BAG, Urt. v. 14.5.2019 - 3 AZR 112/18 Rn. 37).

    a) Wie oben dargelegt, muss der Versorgungsempfänger, der eine Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers für fehlerhaft hält, dies gegenüber dem Arbeitgeber vor dem nächsten Anpassungsstichtag zumindest außergerichtlich geltend machen, da der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung ansonsten "erlischt" (BAG, Urt. v. 14.5.2019 - 3 AZR 112/18 Rn. 36).

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Spätere unerwartete Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG, Urt. v. 21.2.2017 - 3 AZR 455/15, DB 2017, 1152 Rn. 31; Urt. v. 21.4.2015 - 3 AZR 104/14 Rn. 26).

    Es ist daher Sache des Arbeitgebers, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich seine Anpassungsentscheidung in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG, Urt. vom 21.2.2017 - 3 AZR 455/15, BAGE 158, 165 Rn. 42).

    Danach ist es die prozessuale Obliegenheit des Arbeitgebers, die Ordnungsgemäßheit der Jahresabschlüsse geeignet unter Beweis zu stellen (BAGE 158, 165 Rn. 43).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Sie bilden den Ausgangspunkt der rechtlichen Prüfung, ob die wirtschaftliche Lage einer Anpassung der Rente entgegensteht (BAG, Urteil vom 17.6.2014 - 3 AZR 298/13, BAGE 148, 244 Rn. 45).

    Es ist daher sachgerecht, die angemessene Eigenkapitalverzinsung lediglich in Höhe der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen zu berechnen (BAG, Urt. vom 17.6.2014 - 3 AZR 298/13, BAGE 148, 244 Rn. 42; Urt. vom 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, BB 2011, 700 Rn. 37 - 39).

  • BAG, 08.03.2017 - 3 AZN 886/16

    Betriebliche Altersversorgung - Streitwertfestsetzung - wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Zwar ist der Gebührenstreitwert unter Berücksichtigung von § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auch dann auf den dreifachen Jahresbetrag der beantragten Rentenzahlung beschränkt, wenn der Kläger kumulativ zur künftigen Leistungspflicht rückständige Rentenansprüche beziffert einklagt (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl., § 12 Rn. 187).

    Ebenso entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dieser Jahresbetrag auch dann nach der konkret beantragten (Gesamt-)Rentenzahlung zu berechnen ist, wenn der Beklagte einen Teilbetrag auf die Rente leistet und bei wertender Betrachtung lediglich der Spitzenbetrag zwischen den Parteien im Streit steht (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Beschl. v. 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, BAGE 140, 362).

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 104/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Spätere unerwartete Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG, Urt. v. 21.2.2017 - 3 AZR 455/15, DB 2017, 1152 Rn. 31; Urt. v. 21.4.2015 - 3 AZR 104/14 Rn. 26).

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die nicht fortwirken und sich nicht wiederholen, in der Regel nicht repräsentativ und deshalb bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 21.4.2015 - 3 AZR 104/14 Rn 33 f.).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Bei der Berechnung des Anpassungsbedarfs ist der Anpassungsbedarf vom Rentenbeginn bis zum aktuellen Anpassungsstichtag zu ermitteln und hiervon der Anpassungsbedarf vom Rentenbeginn bis zum vorgelagerten Anpassungsstichtag in Abzug zu bringen (vgl. BAG, Urt. v. 28.5.2013 - 3 AZR 125/11, NZA-RR 2013, 2229 Rn. 26).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind - hierzu gehören die nach einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG zu gewährende Leistungen - , werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (BAG, Urt. v. 19.6.2012 - 3 AZR 464/11, BAGE 142, 116 Rn. 50).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Auch die Geltendmachung patentrechtlicher Ansprüche kann unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs gegen Treu und Glauben verstoßen (BGH, Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377).
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Hiervon ist auszugehen, wenn es mit Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und aus dessen Erträgen in der Zeit bis zur nächsten Anpassungsentscheidung aufzubringen (BAG, Urt. vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05, DB 2006, 1687; BAG Urt. v. 20.8.2013 - 3 AZR 750/11 Rn. 30).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
    Ebenso entspricht einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dieser Jahresbetrag auch dann nach der konkret beantragten (Gesamt-)Rentenzahlung zu berechnen ist, wenn der Beklagte einen Teilbetrag auf die Rente leistet und bei wertender Betrachtung lediglich der Spitzenbetrag zwischen den Parteien im Streit steht (BAG, Beschl. v. 8.3.2017 - 3 AZN 886/16; Beschl. v. 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, BAGE 140, 362).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 13. November 2019 - 1 Sa 1/19 - aufgehoben, soweit er eine um 119, 12 Euro höhere Ausgangsrente bei Rentenbeginn einschließlich der hierauf zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2013 erfolgten Anpassungen ab dem 1. Januar 2014 begehrt.
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   LAG Saarland, 21.01.2020 - 1 Sa 1/19   

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   LAG Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 1 Sa 1/19   

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