Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2016

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16   

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https://dejure.org/2016,30038
LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,30038)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,30038)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,30038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 201 StGB, § ... 64 Abs. 6 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 108 Abs. 2 BPersVG, § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW, § 76 Abs. 1 LPVG BW, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Druckkündigung zur Änderung der Arbeitsbedingungen einer amtlichen Tierärztin in der Hygieneüberwachung und Fleischbeschau bei erheblichem Verantwortungsbeitrag der Arbeitnehmerin zum Zerwürfnis mit Schlachthofbetreibern sowie Lohnschlachtgruppen und Amtstierärzten

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Druckkündigung nach Fachaufsichtsbeschwerde

  • Justiz Baden-Württemberg

    Echte Druck(änderungs)kündigung - Schlachthofbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Echte Druck(änderungs)kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; KSchG § 2
    Druckkündigung zur Änderung der Arbeitsbedingungen einer amtlichen Tierärztin in der Hygieneüberwachung und Fleischbeschau bei erheblichem Verantwortungsbeitrag der Arbeitnehmerin zum Zerwürfnis mit Schlachthofbetreibern sowie Lohnschlachtgruppen und Amtstierärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Druckkündigung - und die Anforderungen an den Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung im öffentlichen Dienst - und die erforderliche Anhörung des Personalrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Echte Druck(änderungs)kündigung

Besprechungen u.ä.

  • vangard.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Der muss gehen" - Die echte Druckkündigung im Licht der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39; zuvor: BAG 19. Juli 1986 - 2 AZR 536/85 - Rn. 26; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - Rn. 43; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - Rn. 29; BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - Rn. 22; KR-FischerMe. 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff; APS-Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 336 ff; HaKo-Mestwerdt/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 796 ff)).

    Dennoch ist eine echte Druckkündigung auch im öffentlichen Dienst nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - und 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - betr. die Kündigung einer Krankenschwester bzw. die Leiterin eines Kindergartens).

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39; zuvor: BAG 19. Juli 1986 - 2 AZR 536/85 - Rn. 26; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - Rn. 43; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - Rn. 29; BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - Rn. 22; KR-FischerMe. 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff; APS-Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 336 ff; HaKo-Mestwerdt/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 796 ff)).

    Dennoch ist eine echte Druckkündigung auch im öffentlichen Dienst nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - und 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - betr. die Kündigung einer Krankenschwester bzw. die Leiterin eines Kindergartens).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Im Fall einer echten Druck(änderungs)kündigung (hierzu zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12) ist das Ausmaß der Bemühungen des Arbeitgebers, sich schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen, auch davon abhängig, in welchem Umfang der Arbeitnehmer zu dem eingetretenen tiefgreifenden Zerwürfnis mit anderen Arbeitnehmer und Dritten einen Verursachungsbeitrag geleistet hat (im Streitfall: Weigerung von Schlachthofbetreibern, Lohnschlachtgruppen und Amtstierärzten, mit einer bestimmten, in der Fleischbeschau eingesetzten Tierärztin weiter zusammenzuarbeiten).

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39; zuvor: BAG 19. Juli 1986 - 2 AZR 536/85 - Rn. 26; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - Rn. 43; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - Rn. 29; BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - Rn. 22; KR-FischerMe. 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff; APS-Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 336 ff; HaKo-Mestwerdt/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 796 ff)).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    In diesem Sinne ist die Personalratsanhörung - ausgehend vom subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers - auch objektiv, d.h. durch den Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 45; BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39; zuvor: BAG 19. Juli 1986 - 2 AZR 536/85 - Rn. 26; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - Rn. 43; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - Rn. 29; BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - Rn. 22; KR-FischerMe. 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff; APS-Dörner/Vossen 4. Aufl. § 626 BGB Rn. 336 ff; HaKo-Mestwerdt/Zimmermann 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 796 ff)).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Nach dieser Vorschrift ist eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24).
  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    Denn kaum war das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 28. August 2014 im Kündigungsrechtsstreit 18 Sa 76/13 verkündet worden, fanden sich die Kolleginnen und Kollegen der Klägerin sowie die Schlachthofbetreiber und das dort beschäftigte Schlachtpersonal zu einer "konzertierten Aktion" zusammen, um eine weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin in einem der beiden großen Schlachtbetriebe des Landkreises zu verhindern (ähnlich im Fall des LAG Bremen 17. Juni 2015 - 3 Sa 129/14).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    In diesem Sinne ist die Personalratsanhörung - ausgehend vom subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers - auch objektiv, d.h. durch den Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 45; BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16
    In diesem Sinne ist die Personalratsanhörung - ausgehend vom subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers - auch objektiv, d.h. durch den Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 45; BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2016 - 1 Sa 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46771
LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,46771)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,46771)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2016 - 1 Sa 14/16 (https://dejure.org/2016,46771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 23 Abs 2 S 2 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 102 Abs 1 BetrVG, § 115 Abs 7 Nr 1 BetrVG, § 17 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - Bordvertretung - Massenentlassungsanzeige

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Betriebsstilllegung, Kreuzfahrtschiff, Bordvertretung, Zuständigkeit, Massenentlassungsanzeige, Erforderlichkeit, Rechtskrafterstreckung, Passivlegitimation

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Massenentlassungsanzeige erforderlich bei Kündigung sämtlicher Besatzungsmitglieder infolge der Veräußerung des einzigen Schiffs des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 631
  • NZG 2017, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2016 - 1 Sa 14/16
    Die Kündigung eines Betriebsveräußerers nach Betriebsübertragung geht damit mangels bestehendem Arbeitsverhältnis ins Leere; eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist aber unbegründet, denn ein Arbeitsverhältnis besteht - und zwar schon nach dem eigenen Vorbringen des gegen den Veräußerer vorgehenden Klägers - nicht mehr (BAG, Urt. v. 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - Juris, Rn 37).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2016 - 1 Sa 14/16
    Eine Rechtskrafterstreckung auf den Erwerber analog § 325 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn ein behaupteter Betriebsübergang - wie im vorliegenden Fall - vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogen wurde (BAG, Urt. v. 18.02.1999 - 8 AZR 485/97 - Juris).
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