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   LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14   

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https://dejure.org/2015,2803
LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14 (https://dejure.org/2015,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14 (https://dejure.org/2015,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 1 Sa 1666/14 (https://dejure.org/2015,2803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sittenwidrige Kündigung, Vereinbarung einer fehlerhaften, zu kurzen Kündigungsfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sittenwidrige Kündigung, Vereinbarung einer fehlerhaften, zu kurzen Kündigungsfrist

  • IWW

    §§ 134, ... 138 BGB, § 263 StGB, § 266a StGB, § 138 BGB, §§ 263, 266a StGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 519 ZPO, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 622 Abs. 3 BGB, § 622 Abs. 4 S. 1 BGB, § 140 BGB, § 133 BGB, § 4 S. 1 KSchG, § 13 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 622 BGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 13 Abs. 2 KSchG, § 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Kündigungserklärung hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • RA Kotz

    Kündigungsfrist von zwei Tagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 134, 138 BGB
    Auslegung einer Kündigungserklärung hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Probezeitkündigung nur mit 2-Wochen-Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    In einen solchen Fall sei die Nichtigkeit der Kündigungserklärung anzunehmen, die allerdings - sofern rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben worden ist - nach § 140 BGB in eine solche zum nächstzulässigen Termin umgedeutet werden könne (BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09 - juris Rn 27; vgl. zusammenfassend Ziemann jurisPR-ArbR 3/2011 Anm. 1).

    Allerdings wäre dieser Weg auch hier nicht verschlossen gewesen, weil der Kläger - anders als in dem der Entscheidung des fünften Senats des BAG vom 01.09.2010 zugrundeliegenden Fall (BAG 01.09.2010 - 5 AZR 700/09, juris) innerhalb der nach § 4 S. 1 KSchG laufenden dreiwöchigen Klageerhebungsfrist Klage erhoben hat, die auch im nicht-bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis zu beachten ist, vgl. § 13 Abs. 3 KSchG.

  • ArbG Dortmund, 22.10.2014 - 8 Ca 3028/14

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit, wenn im Arbeitsvertrag ; -

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.10.2014 - 8 Ca 3028/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.10.2014 - 8 Ca 3028/14 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 18.07.2014 beendet worden ist.

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

    Kündigungsfrist und Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Bei einer ordentlichen Kündigung sei für den Erklärungsempfänger ersichtlich, dass dem Kündigenden daran gelegen sei, die zutreffende Kündigungsfrist grundsätzlich wahren zu wollen, an die er aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen gebunden sei (BAG 06.07.2006 - 2 AZR 215/05 - juris Rn. 15; 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - juris, Rn. 25 ff.; 09.02.2006 - 6 AZR 283/05 - juris Rn. 32).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Bei einer ordentlichen Kündigung sei für den Erklärungsempfänger ersichtlich, dass dem Kündigenden daran gelegen sei, die zutreffende Kündigungsfrist grundsätzlich wahren zu wollen, an die er aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen gebunden sei (BAG 06.07.2006 - 2 AZR 215/05 - juris Rn. 15; 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - juris, Rn. 25 ff.; 09.02.2006 - 6 AZR 283/05 - juris Rn. 32).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Bloße Werturteile, etwa auch Rechtsauffassungen, sind grundsätzlich keine Tatsachen im Sinne des § 263 StGB (BGH 26.08.2003 - 5 StR 145/03, NJW 2004, 375).
  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Kündigung auf verwerflichen Motiven beruht oder mit ihr ein sittenwidriger Zweck verfolgt wird (BAG 14.12.2004 - 9 AZR 23/04- NZA 2005, 637, 638).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2015 - 1 Sa 1666/14
    Bei einer ordentlichen Kündigung sei für den Erklärungsempfänger ersichtlich, dass dem Kündigenden daran gelegen sei, die zutreffende Kündigungsfrist grundsätzlich wahren zu wollen, an die er aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen gebunden sei (BAG 06.07.2006 - 2 AZR 215/05 - juris Rn. 15; 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - juris, Rn. 25 ff.; 09.02.2006 - 6 AZR 283/05 - juris Rn. 32).
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