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   LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13   

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LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 (https://dejure.org/2013,22059)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 (https://dejure.org/2013,22059)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 1 Sa 2/13 (https://dejure.org/2013,22059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Befristung einer Arbeitszeiterhöhung; Feststellungsklage einer Lehrkraft an katholischer Heimschule bei mehr als zehnjährigen befristeten Arbeitszeitaufstockungen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Institutioneller Rechtsmissbrauch" bei dauerhafter Beschäftigung in Teilzeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Über 11 Jahre befristete Arbeitsverträge eines Lehrers sind rechtsmissbräuchlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Auf die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung findet die besondere Feststellungsklage nach § 17 Satz 1 TzBfG keine Anwendung (vgl. nur BAG 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 - AP TzBfG § 14 Nr. 89).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang das Vorliegen eines Sachverhalts nach § 9 TzBfG angesprochen (zuletzt BAG 15.12.2011 aaO; BAG 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 66).

    Für diese Planung des Arbeitnehmers ist regelmäßig auch die Höhe des von ihm erzielten Einkommens maßgebend (BAG 15.12.2011 aaO Rn 23; BAG 27.07.2005 aaO Rn 55).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang das Vorliegen eines Sachverhalts nach § 9 TzBfG angesprochen (zuletzt BAG 15.12.2011 aaO; BAG 02.09.2009 - 7 AZR 233/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 66).

    Dies unterliegt keinen Bedenken, weil nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BAG 02.09.2009 aaO Rn 24) ohnehin kein Zitiergebot für den Befristungsgrund besteht.

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    c) Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht seit seinem Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 486/04 - AP BGB § 307 Nr. 6) zur Inhaltskontrolle der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen entwickelt hat.

    Für diese Planung des Arbeitnehmers ist regelmäßig auch die Höhe des von ihm erzielten Einkommens maßgebend (BAG 15.12.2011 aaO Rn 23; BAG 27.07.2005 aaO Rn 55).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Von einer Umgehung kann aber nicht gesprochen werden, wenn für die Organisationsentscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (grundlegend BAG 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 1).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    a) Es bedarf keiner Auseinandersetzung mit der in der Anschlussberufung erörterten Frage, ob die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG rechtlich unmöglich wird, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz besetzt (so BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - AP TzBfG § 9 Nr. 6 Rn 43; Erfurter Kommentar-Preis, 12. Aufl. § 9 TzBfG Rn 15).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Zweitinstanzlich hat die Beklagte aber die erforderlichen konkreten Anhaltspunkte vorgetragen, die ihrer Prognose eines voraussichtlichen Stundenminderbedarfs zugrundeliegen (zu den Prognoseanforderungen zuletzt BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 70).
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Die rückwirkende Begründung eines (Vollzeit)Arbeitsverhältnisses durch Urteil ist zulässig (vgl. nur BAG 19.10.2011 - 7 AZR 672/10 - AP BGB § 307 Nr. 58).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    (1) Mit Urteilen vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - AP TzBfG § 14 Nr. 99 und NZA 2012, 1359) hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 26.01.2012 - C-586/10 (Kücük) entschieden, die nationalen Gerichte seien aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreife.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    (1) Mit Urteilen vom 18.07.2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - AP TzBfG § 14 Nr. 99 und NZA 2012, 1359) hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 26.01.2012 - C-586/10 (Kücük) entschieden, die nationalen Gerichte seien aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreife.
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
    Eine mehrfache Überschreitung der genannten Grenzen dürfte in der Regel bereits bei einer sechsjährigen Befristungsdauer erreicht sein (vgl. BAG 13.02.2013 - 7 AZR 225/11), eine mehrfache Überschreitung in besonders gravierendem Ausmaß bei einer acht- bis zehnjährigen Befristungsdauer.
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juni 2013 - 1 Sa 2/13 - werden zurückgewiesen.
  • ArbG Stuttgart, 26.10.2016 - 30 Ca 5994/15

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung im erheblichem Umfang - Sachgrunderfordernis

    Die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang kann nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 -).

    b) Dem folgend hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 17.06.2013 (- 1 Sa 2/13 -, ZTR 2013, 691) angenommen, dass auf Seiten des betroffenen Arbeitnehmers ein außergewöhnlicher Umstand vorliege, wenn die zuletzt vereinbarte Arbeitszeiterhöhung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs [BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - und - 7 AZR 783/10 - im Anschluss an EuGH 26.01.2012 - C-586/10 (Kücük)] rechtsunwirksam ist.

    aa) Mit Urteilen vom 18.07.2012 (- 7 AZR 443/09 - und - 7 AZR 783/10 -) hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 26.01.2012 - C-586/10 (Kücük) entschieden, die nationalen Gerichte seien aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreife (im Einzelnen LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 - Rn. 52, zitiert nach juris).

    Für die Inhaltskontrolle einzelner Arbeitsbedingungen gelten andere Maßstäbe als für die Befristungskontrolle von eigenständigen Arbeitsverträgen (im Einzelnen LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 - Rn. 53, zitiert nach juris).

    Liegt ein institutioneller Rechtsmissbrauch vor, so ist gleichzeitig ein außergewöhnlicher Umstand auf Seiten des Arbeitnehmers im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB gegeben, der die Angemessenheitsprüfung zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen lässt (LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 - Rn. 54, zitiert nach juris).

  • ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22

    Befristete Funktionsübertragung als pädagogische Schulleitung - Befristung

    Die befristete Übertragung einer höherwertigen Arbeitsaufgabe kann nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 -).

    Soweit aber ein vergleichbarer institutioneller Rechtsmissbrauch gegeben ist, ist dies als außergewöhnlicher Umstand auf Seiten des Arbeitnehmers im Rahmen der Inhaltskontrolle zu berücksichtigen und lässt die Angemessenheitsprüfung zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen (vgl. LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 -, juris Rn. 51 ff.).

  • LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit; Inhaltskontrolle; Rechtsmissbrauch

    Es kann letztlich dahinstehen, ob auch bei der Beurteilung befristeter Arbeitszeiterhöhungen eine Rechtsmissbrauchskontrolle vorzunehmen ist (so: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 17. Juni 2013 - 1 Sa 2/13).
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