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   LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 (https://dejure.org/2018,40017)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 (https://dejure.org/2018,40017)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 Sa 229/17 (https://dejure.org/2018,40017)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-396/07

    Juuri - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17
    Der EuGH hat entschieden, dass der Erwerber eines Betriebs nicht verpflichtet sei, die Aufrechterhaltung der mit dem Veräußerer vereinbarten Arbeitsbedingungen über das Ablaufdatum eines Kollektivvertrages hinaus zu garantieren, auch wenn dieses Datum mit dem Unternehmensübergang zusammenfalle (Urt. v. 27.11.2008 - C 396/07, J.).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17
    Das ist der Fall, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, dass andere Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden (BAG v. 19.03.2009 - 8 AZR 722/07 - juris, Rn. 24).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17
    § 613 a Abs. 1 S.2 BGB kommt demgegenüber nur eine Auffangfunktion zu (BAG v. 26.8.2009 - 4 AZR 280/08, juris, Rn. 29).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2018 - 1 Sa 229/17
    In der Rechtssache "S." (Urt. v. 6.9.2011 - C 108/10) hat er ausgeführt, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG lasse für die beim Erwerber geltenden Kollektivregelungen dem Erwerber und den anderen Vertragsparteien einen gewissen Spielraum, um die Integration der Arbeitnehmer in die Lohn- und Gehaltsstruktur beim Erwerber so zu gestalten, dass die Umstände des fraglichen Übergangs angemessen berücksichtigt würden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 210/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 255/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 294/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 215/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 221/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 234/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist sein Vortrag - entsprechend seinem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 288/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

    Die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat am 11.09.2018 in mehreren Parallelverfahren jeweils die Berufungen der dortigen Kläger zurückgewiesen (u. a. 1 Sa 229/17).

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer der Auffassung der 1. Kammer in ihren Urteilen vom 11.09.2018 u. a. in der Sache 1 Sa 229/17.

    Vielmehr ist ihr Vortrag - entsprechend ihrem mutmaßlichen Willen - dahin zu verstehen, dass der Anspruch auch, im Sinne von "erst recht", wegen des Fortbestands des GBV E.-N. besteht (vgl. LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17).

    Es ist nicht ersichtlich, warum durch den ZTV 2009 dieses "Mehr" an Regelungskompetenz für die Tarifvertragsparteien an deren Zustimmung geknüpft werden sollte (LAG S-H, Urt. v. 11.09.2018 - 1 Sa 229/17 - ähnlich: LAG Düsseldorf, aaO, Rn. 93).

    Die erkennende Kammer schließt sich auch in diesem Punkt der Beurteilung der 1. Kammer in ihrem Urteil vom 11.09.2018 (1 Sa 229/17) an.

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