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   LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13   

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LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13 (https://dejure.org/2014,9213)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2014 - 1 Sa 23/13 (https://dejure.org/2014,9213)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2014 - 1 Sa 23/13 (https://dejure.org/2014,9213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX vor Ausspruch einer Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX vor Ausspruch einer Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wartezeitkündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin ohne Durchführung eines Präventionsverfahrens; Entschädigungsklage wegen Nichtdurchführung des Präventionsverfahrens innerhalb der Wartezeit

  • hensche.de

    Diskriminierung, Entschädigung, Präventionsverfahren

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Entschädigungsanspruch wegen unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens vor Ausspruch einer Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 84 Abs 1 SGB 9, § 2 Abs 4 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG
    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs 2 AGG wegen unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs 1 SGB 9 vor Ausspruch einer Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartezeitkündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin ohne Durchführung eines Präventionsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassung des Präventionsverfahrens bei Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Rechtsfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besteht die Pflicht zum Präventionsverfahren innerhalb der Probezeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch eines gekündigten schwerbehinderten Arbeitnehmers nach dem AGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    So hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (§ 82 Satz 2 SGB IX), entschieden, der Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG sei, das Recht des schwerbehinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren zu schützen (BAG 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - NZA 2011, 153; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667; BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10 - NJW 2011, 2452).

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 35; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 Rn 48; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - NZA 2014, 82 Rn 59).

    Während es im Kündigungsrecht um die Wirksamkeit einer Beendigungserklärung geht, soll das Diskriminierungsrecht ein benachteiligungsfreies Verfahren sicherstellen (BAG 16.02.2012 aaO Rn 59; BAG 22.08.2013 aaO Rn 59; BVerwG 03.03.2011 aaO Rn 29; VGH Baden-Württemberg 10.09.2013 - 4 S 547/12 - NZA-RR 2014, 159).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Anders als im Bewerbungsverfahren, bei dem die weniger günstige Behandlung des schwerbehinderten Bewerbers im Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren, also in der Versagung einer Chance liegt (zuletzt BAG 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - NZA 2014, 82 Rn. 36), lässt sich im vorliegenden Fall die weniger günstige Behandlung nicht an einer konkreten anderen Person festmachen.

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 35; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 Rn 48; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - NZA 2014, 82 Rn 59).

    Während es im Kündigungsrecht um die Wirksamkeit einer Beendigungserklärung geht, soll das Diskriminierungsrecht ein benachteiligungsfreies Verfahren sicherstellen (BAG 16.02.2012 aaO Rn 59; BAG 22.08.2013 aaO Rn 59; BVerwG 03.03.2011 aaO Rn 29; VGH Baden-Württemberg 10.09.2013 - 4 S 547/12 - NZA-RR 2014, 159).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Die Unterlassung des Präventionsverfahrens hat somit nicht nur kündigungsschutzrechtlich, sondern auch diskriminierungsrechtlich keine Rechtsfolgen (im Anschluss an BAG 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 und BAG 24.01.2008 - 6 AZR 96/07).

    Zur weiteren Frage, ob die Durchführung des Präventionsverfahrens Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit einer Kündigung in der Wartezeit entfaltet, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 28.06.2007 - 6 AZR 750/06 - AP BGB § 307 Nr. 27; BAG 24.01.2008 - 6 AZR 97/07 - NZA-RR 2008, 405) in konsequenter Fortführung seiner Rechtsprechung entschieden, dass die unterbliebene Durchführung des Verfahrens insoweit keine kündigungsrechtlichen Folgen habe.

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    So hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (§ 82 Satz 2 SGB IX), entschieden, der Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG sei, das Recht des schwerbehinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren zu schützen (BAG 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - NZA 2011, 153; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667; BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10 - NJW 2011, 2452).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Verstöße gegen gesetzliche Verfahrensregelungen, die zur Förderung der Chancen der schwerbehinderten Menschen geschaffen wurden, eine Indizwirkung für eine Benachteiligung begründen (BAG 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4; BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - NZA 2013, 840 Rn 37).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Folgerichtig verlangt der Europäische Gerichtshof nicht, dass die beschwerte Person, die behauptet, Opfer einer Diskriminierung geworden zu sein, identifizierbar ist (EuGH 10.07.2008 - C-54/07 - AP Richtlinie 2000/43/EG Nr. 1 ; EuGH 25.04.2013 - C-81/12 - ; ebenso Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, 2. Aufl. Rn 231; Bauer/Göpfert/Krieger, AGG 3. Aufl., § 3 Rn 11).

    Der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und dem Merkmal der Behinderung liegt bereits dann vor, wenn die Behinderung der Klägerin Bestandteil eines Motivbündels für die Kündigung gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 25.04.2013 aaO Rn 34).

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Mit Urteil vom 19.12.2013 (6 AZR 190/12 - Rn 22 ff.) hat sich das Bundesarbeitsgericht der Auffassung angeschlossen, dass § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen während der Wartezeit von vorneherein nicht erfasst.

    In der Bestimmung des § 2 Abs. 4 AGG kommt der - unvollkommen geäußerte - Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, den Vorrang der Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes im Kündigungsschutzprozess klarzustellen (BAG 19.12.2013 aaO Rn 30).

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    a) Mit Urteil vom 07.12.2006 (2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, die Durchführung des Präventionsverfahrens sei keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Während es im Kündigungsrecht um die Wirksamkeit einer Beendigungserklärung geht, soll das Diskriminierungsrecht ein benachteiligungsfreies Verfahren sicherstellen (BAG 16.02.2012 aaO Rn 59; BAG 22.08.2013 aaO Rn 59; BVerwG 03.03.2011 aaO Rn 29; VGH Baden-Württemberg 10.09.2013 - 4 S 547/12 - NZA-RR 2014, 159).
  • BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06

    Verfahren bei Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    Hierzu der Bundesgerichtshof (BGH 20.12.2006 - RiZ (R) 2/06) entschieden, die Unterlassung des Präventionsverfahrens führe zwar nicht zur Rechtswidrigkeit der Entlassung, könne aber bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Verstöße gegen gesetzliche Verfahrensregelungen, die zur Förderung der Chancen der schwerbehinderten Menschen geschaffen wurden, eine Indizwirkung für eine Benachteiligung begründen (BAG 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4; BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - NZA 2013, 840 Rn 37).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. März 2014 - 1 Sa 23/13 - wird zurückgewiesen.
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