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LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 Sa 321/11 (https://dejure.org/2011,42553)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Nebenpflicht, Pflichtverletzung, schwerwiegende , Arbeitnehmer, Tätlichkeiten, Beweisaufnahme, Wiederholung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei schwerer Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen; Grundsätze zur Beweiserhebungspflicht in der Berufungsinstanz
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung wegen wiederholten Tätlichkeiten - Wiederholung Beweisaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei schwerer Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen; Grundsätze zur Beweiserhebungspflicht in der Berufungsinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 14.07.2011 - 1 Ca 654b/11
- LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11
Der Arbeitgeber ist nicht nur allen Arbeitnehmern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und nicht durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG v. 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - Juris, Rn. 20 f.). - LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - 1 Sa 321/11
Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 -).
- ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13
Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung
Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).