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   LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 Sa 421/13   

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https://dejure.org/2014,13405
LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 Sa 421/13 (https://dejure.org/2014,13405)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2014 - 1 Sa 421/13 (https://dejure.org/2014,13405)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 1 Sa 421/13 (https://dejure.org/2014,13405)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, verhaltensbedingt, Internet, Internetzugang, dienstlicher, Privatnutzung, ausschweifende Nutzung, Abmahnung, Interessenabwägung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Übermäßige Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen die ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

  • IWW
  • IWW
  • JurPC

    Kündigung wegen massiven und sicherheitsgefährdenden Downloads von Daten aus dem Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung bei ausschweifender Nutzung des Internets zu eigenen Zwecken; Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Löschung umfangreicher Datenbestände von der Festplatte des betrieblichen Rechners

  • kanzlei.biz

    Massive Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Ausschweifende Internetnutzung - Kündigung nach 21 Jahren

  • rabüro.de

    Ausufernde private Internetnutzung kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Ausschweifende private Internetnutzung rechtfertigt Kündigung nach 21 Jahren

  • aufrecht.de

    Kündigung wegen exzessiver Internetnutzung auch ohne Abmahnung möglich

  • RA Kotz

    Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung ohne Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung bei ausschweifender Nutzung des Internets zu eigenen Zwecken

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Firmeninternet als Privatvergnügen genutzt - das kann den Job kosten!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen exzessiver Internet-Nutzung: Auch bei langer Betriebszugehörigkeit keine Abmahnung erforderlich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung wegen ausschweifender privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    PC exzessiv privat genutzt - Das rechtfertigt trotz langer Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters eine Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen privater Downloads auf Firmen-PC

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschweifende Internetnutzung - Kündigung nach 21 Jahren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ausschweifende private Internetnutzung rechtfertigt Kündigung nach 21 Jahren

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen exzessiver Internet-Nutzung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wer übertreibt, riskiert den Job - Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Private Internet-Nutzung im Büro: Kündigung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen exzessiver Internet-Nutzung: Abmahnung nicht unbedingt erforderlich

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Maßlose Internetnutzung rechtfertigt Kündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ausschweifende private Internetnutzung rechtfertigt auch nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit Kündigung ohne Abmahnung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach exzessiver privater Internetnutzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschweifende private Internetnutzung? Während der Arbeitszeit kündigungsrelevant!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung kann Grund für Kündigung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Internetnutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetnutzung am Arbeitsplatz und deren Folgen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen privater Internetnutzung ohne Abmahnung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Internetnutzung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Internetnutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Über 17000 Dateien während der Arbeitszeit heruntergeladen - Kündigung trotz langer Beschäftigung wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privates Surfen im Büro: Kündigung droht!

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung ohne Abmahnung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen Rechners für private Angelegenheiten während der Arbeitszeit

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 12
  • BB 2014, 1652
  • K&R 2014, 689
  • NZA-RR 2014, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 Sa 421/13
    Weitere Pflichtverletzungen können darin liegen, dass eine erhebliche Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme heruntergeladen werden (unbefugter Download), insbesondere wenn damit die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des Betriebssystems verbunden sein können, ferner die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Juris, Rn 23 und 24).

    Es bedarf daher in solchen Fällen auch keiner Abmahnung (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - Juris, Rn 36 f).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 Sa 421/13
    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes ist eine Abmahnung nur entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann, oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Juris, Rn 32 f).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 Sa 421/13
    Ist eine umfangreiche private Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber belegt, muss der Arbeitnehmer vortragen, dass ihm nicht im ausreichendem Umfang Arbeit vom Arbeitgeber zugewiesen worden ist (Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Juris, Rn 26).
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kommt eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internets dann in Betracht, wenn entweder der Arbeitnehmer entgegen einem ausdrücklichen Verbot oder einer einschlägigen Abmahnung das Internet für private Zwecke nutzt, oder wenn eine Nutzung in einem solchen Ausmaß erfolgt, dass der Arbeitnehmer nicht annehmen könne, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt (vgl. LAG SH, U.v. 6.5.2014 - 1 Sa 421/13 - AuA 2014, 545).
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