Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 06.01.2005 - 1 Sa 43/02 (1)   

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https://dejure.org/2005,15114
LAG Thüringen, 06.01.2005 - 1 Sa 43/02 (1) (https://dejure.org/2005,15114)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06.01.2005 - 1 Sa 43/02 (1) (https://dejure.org/2005,15114)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 1 Sa 43/02 (1) (https://dejure.org/2005,15114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Einwendungen gegen den Anspruch auf Zahlung der Gerichtskosten durch den Schuldner; Zulässigkeit der Einordnung der Gerichtskosten zu den nachrangigen Masseverbindlichkeiten; Insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot bei Gerichtskosten; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    JBeitrO § 8; ; GKG § 5; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 210

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung gegen Insolvenzverwalter bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1990 - 10 W 111/89
    Auszug aus LAG Thüringen, 06.01.2005 - 1 Sa 43/02
    2) Wendet der Insolvenzverwalter als Kostenschuldner Masseunzulänglichkeit ein, ist dieser Einwand als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (ebenso OLG Düsseldorf vom 01.11.1990, Rpfleger 90, 134).

    Die Justizzahlstelle hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.11.1990 (Rpfleger 90, 134) zutreffend angenommen, dass der Hinweis des Beklagten auf die angezeigte Masseunzulänglichkeit als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen ist.

  • LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.01.2005 - 1 Sa 43/02
    1) Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit können gegen den Insolvenzverwalter, solange die Quote nicht feststeht, Gerichtskosten nicht angesetzt werden (zum Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO vgl. Thür. LAG vom 03.09.2004, 8 Ta 67/04).
  • BFH, 29.03.2016 - VII E 10/15

    Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit

    Für den Fall des Vollstreckungsverbots des § 210 InsO wird teilweise vertreten, der Ansatz der Gerichtskosten sei aufzuheben und die Kostenschuld lediglich festzustellen (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juli 2011  3 Ko 1137/11, EFG 2012, 551; Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 6. Januar 2005  1 Sa 43/02, n.v.).
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 95/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Ebenso wie beispielsweise der Einwand der Masseunzulänglichkeit (hierzu Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 06. Januar 2005, 1 Sa 43/02, juris), ist die Frage, ob es sich bei den zu erstattenden Gerichtsgebühren um Insolvenzforderungen handelt oder die Masse haftet vielmehr im Kostenansatzverfahren nach § 19 GKG zu prüfen, der Einwand, es handele sich um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter im Wege der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG geltend zu machen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2002, VII ZR 137/00, juris; Beschluss vom 28. Oktober 2004, a.a.O) und damit nicht durch Rechtsmittel gegenüber der Kostengrundentscheidung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 91/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Ebenso wie beispielsweise der Einwand der Masseunzulänglichkeit (hierzu Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 06. Januar 2005, 1 Sa 43/02, juris), ist die Frage, ob es sich bei den zu erstattenden Gerichtsgebühren um Insolvenzforderungen handelt oder die Masse haftet vielmehr im Kostenansatzverfahren nach § 19 GKG zu prüfen, der Einwand, es handele sich um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter im Wege der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG geltend zu machen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2002, VII ZR 137/00, juris; Beschluss vom 28. Oktober 2004, a.a.O) und damit nicht durch Rechtsmittel gegenüber der Kostengrundentscheidung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
  • FG Sachsen, 15.10.2009 - 3 Ko 888/09

    Feststellung des Bestehens der Kostenschuld aufgrund Fälligkeit und

    Die Kostenschuld war daher lediglich festzustellen (vgl. Beschluss des OLG Frankfurt v. 25.09.2006 - 10 U 79/05, [...]; Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts v. 06.01.2005 - 1 Sa 43/02, [...]; dort jeweils sogar für Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 3 Ko 1137/11

    Ansatz von Gerichtskosten bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Sollte die Quote bereits feststehen, ist das Leistungsverlangen auf die Quote zu beschränken (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 15.10.2009 3 Ko 888/09, - juris -, BAG vom 15.06.2004, AP Nr. 4 zu § 209 InsO; Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.01.2005 1 Sa 43/02 - juris - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.1990 10 W 111/89, Rpfleger 1990, 134).
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 07.11.2002 - 1 Sa 43/02   

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https://dejure.org/2002,7553
LAG Thüringen, 07.11.2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,7553)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07.11.2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,7553)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07. November 2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,7553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Neumasseverbindlichkeiten; Masseforderungen im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO); Insolvenz nach angezeigter Masseunzulänglichkeit; Erster Termin i.S.d. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO; Objektiv gegebene Kündigungsmöglichkeit des Verwalters; ...

  • Judicialis

    InsO § 208; ; InsO § 209

  • rechtsportal.de

    InsO § 208 § 209
    Insolvenz nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Verbindlichkeiten des Neumassegläubigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Aus diesem Grund hat das Thüringer Landesarbeitsgericht entschieden, daß die Leistungsklage generell im Falle der Masseunzulänglichkeit unzulässig sei (Urteil vom 7. November 2002 - 1 Sa 43/02 -).
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2002 - 1 Sa 43/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO festgestellt werden.
  • LAG Thüringen, 16.06.2003 - 8 Sa 43/03

    Anzeigen der Masseunzulänglichkeit; Gewährung der Urlaubsvergütung

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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2002 - 1 Sa 43/02   

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https://dejure.org/2002,55966
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,55966)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.09.2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,55966)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. September 2002 - 1 Sa 43/02 (https://dejure.org/2002,55966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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