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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02   

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https://dejure.org/2002,6228
LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02 (https://dejure.org/2002,6228)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 Sa 48/02 (https://dejure.org/2002,6228)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 Sa 48/02 (https://dejure.org/2002,6228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • IWW

    DÜG § 1 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 66 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 6 ZPO § 516 ZPO § 518 a.F. MTV § 8 Abs. 1 MTV § 8 Abs. 4
    EDÜG, ArbGG, ZPO, MTV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf volle Jahressonderzahlung nach § 8 Abs. 1 Manteltarifvertrag (MTV); Rückwirkende Verminderung durch Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ; Echte Rückwirkung einer Norm; Zulässigkeit der rückwirkenden Herabsetzung sog. wohlerworbener ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518 a.F.; ; MTV § 8 Abs. 1; ; MTV § 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage verminderter Sonderzahlung bei andauernder schlechtee Lage des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückwirkend das Weihnachtsgeld kürzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
    Jedoch ist nach neuerer Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch bei bereits entstandenen und fällig gewordenen, aber noch nicht abgewickelten Ansprüchen -sog. wohlerworbenen Rechten - eine rückwirkende Herabsetzung zulässig (so BAG, 23.11.1994, NZA 1995, 844 unter Aufgabe von BAG, 28.09.1983, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Auch ein zugunsten des Arbeitnehmers bereits entstandener Anspruch, der aus einer kollektiven Norm erwachsen ist, trägt die Schwäche in sich, in den durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen zum Nachteil des Arbeitnehmers rückwirkend geändert zu werden (BAG, 23.11.1994, a.a.O.).

    Die Legitimation für den rückwirkenden Eingriff in aus einer Tarifnorm entstandene Ansprüche haben die Tarifgebundenen den Tarifvertragsparteien durch ihre Mitgliedschaft übertragen (BAG, 23.11.1994, a.a.O.).

    Der rückwirkenden Herabsetzung bereits entstandener Ansprüche sind jedoch diejenigen Grenzen gezogen, die für die echte Rückwirkung von Gesetzen gelten (BAG, 23.11.1994, a.a.O., zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch Tarifvertrag; BAG, 10.08.1994, NZA 1995, 314, zur Abänderung schon entstandener Ansprüche aus Betriebsvereinbarung durch eine ablösende neue Betriebsvereinbarung; BAG, 20.04.1999, a.a.O., zur rückwirkenden Genehmigung einer Betriebsvereinbarung durch die Tarifvertragsparteien).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG, 23.11.1994, NZA 1995, 844).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
    Hierfür spricht auch, dass nach einer Entscheidung des BAG vom 20.04.1999 (BAG, 20.04.1999, NZA 1999, 1059) die zuständigen Tarifvertragsparteien eine Betriebsvereinbarung auch rückwirkend durch eine nachträglich geschaffene Tariföffnungsklausel genehmigen können.

    Der rückwirkenden Herabsetzung bereits entstandener Ansprüche sind jedoch diejenigen Grenzen gezogen, die für die echte Rückwirkung von Gesetzen gelten (BAG, 23.11.1994, a.a.O., zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch Tarifvertrag; BAG, 10.08.1994, NZA 1995, 314, zur Abänderung schon entstandener Ansprüche aus Betriebsvereinbarung durch eine ablösende neue Betriebsvereinbarung; BAG, 20.04.1999, a.a.O., zur rückwirkenden Genehmigung einer Betriebsvereinbarung durch die Tarifvertragsparteien).

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
    Ein Vertrauenstatbestand auf Seiten des Normunterworfenen liegt aber ausnahmsweise dann nicht vor, bzw. das Vertrauen eines Normunterworfenen ist dann nicht schutzwürdig, wenn er im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm mit einer Regelung rechnen musste, das geltende Recht unklar und verworren war, der Normunterworfene sich aus anderen Gründen nicht auf den Rechtsschein verlassen durfte oder wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls für eine Rückwirkung bestehen (BVerfG, 04.05.1960, BVerfGE 11, 64; BVerfG, 16.11.1965, AP Nr. 4 zu Art. 20 GG; Wiedemann, Tarifvertragsgesetz, 6. Aufl., § 4 Rz 244).
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
    Jedoch ist nach neuerer Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch bei bereits entstandenen und fällig gewordenen, aber noch nicht abgewickelten Ansprüchen -sog. wohlerworbenen Rechten - eine rückwirkende Herabsetzung zulässig (so BAG, 23.11.1994, NZA 1995, 844 unter Aufgabe von BAG, 28.09.1983, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 1 Sa 48/02
    Der rückwirkenden Herabsetzung bereits entstandener Ansprüche sind jedoch diejenigen Grenzen gezogen, die für die echte Rückwirkung von Gesetzen gelten (BAG, 23.11.1994, a.a.O., zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch Tarifvertrag; BAG, 10.08.1994, NZA 1995, 314, zur Abänderung schon entstandener Ansprüche aus Betriebsvereinbarung durch eine ablösende neue Betriebsvereinbarung; BAG, 20.04.1999, a.a.O., zur rückwirkenden Genehmigung einer Betriebsvereinbarung durch die Tarifvertragsparteien).
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