Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24010
LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09 (https://dejure.org/2010,24010)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 Sa 586/09 (https://dejure.org/2010,24010)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 Sa 586/09 (https://dejure.org/2010,24010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung durch persönliche Übergabe und Postzusendung als einheitliche Kündiguserklärung; Ersetzung der Stellungnahme des Betriebsrats durch einen Interessenausgleich mit Namensliste; Annahme der Verhinderung bei Nichterscheinen des eingeladenen Betriebsratsvorsitzenden

  • hensche.de

    Betriebsrat: Anhörung, Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung durch persönliche Übergabe und Postzusendung als einheitliche Kündiguserklärung; Ersetzung der Stellungnahme des Betriebsrats durch einen Interessenausgleich mit Namensliste; Annahme der Verhinderung bei Nichterscheinen des eingeladenen Betriebsratsvorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Mängel, die im Verantwortungsbereich des Betriebsrates liegen, führen grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen).

    Nimmt ein Betriebsratsmitglied eine Erklärung des Arbeitgebers entgegen, ohne eine Empfangsvollmacht zu haben, so ist die Erklärung gegenüber dem Betriebsrat dennoch wirksam erfolgt, wenn der Arbeitgeber von einer Bevollmächtigung ausgehen konnte (so BAG, Urteil vom 6. Oktober 2005, aaO.).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Die Klägerin weist allerdings zutreffend darauf hin, dass eine Kündigung dann rechtsunwirksam ist, wenn sie der Arbeitgeber vor einer nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderlichen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anzeige ausgesprochen hat (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB ; BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Der Arbeitsverwaltung soll die Möglichkeit verschafft werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder wenigstens zur Verzögerung von Belastungen des Arbeitsmarktes einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Entlassenen zu sorgen (BAG, Urteil vom 23. März 2006, aaO. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte zwei Kündigungen habe aussprechen wollen, sind nicht erkennbar (siehe hierzu BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).

    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich den Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (ständige Rechtsprechung siehe BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, aaO.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu 102 BetrVG 1972 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Insbesondere in seiner Entscheidung vom 10. September 2009 lässt der EuGH eine Konsultation mit der Arbeitnehmervertretung genügen; die Zuständigkeit einer bestimmten Arbeitnehmervertretung, insbesondere ausschließlich des örtlichen Betriebsrates verlangt er nicht (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-44/08 - NZA 2009, 1083 ).
  • LAG München, 09.08.2006 - 9 Sa 1251/05

    Unwirksame Kündigung bei fristwidriger Betriebsratsanhörung - Zugang des

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Noch weitergehend will das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 9. August 2006 - 9 Sa 1251/05 -) von einer Empfangsbotenstellung eines einfachen Betriebsratsmitglieds immer dann ausgehen, wenn der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter im Betrieb nicht anwesend sind.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich den Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (ständige Rechtsprechung siehe BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, aaO.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu 102 BetrVG 1972 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich den Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (ständige Rechtsprechung siehe BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, aaO.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu 102 BetrVG 1972 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Ist die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Anzeige ordnungsgemäß erfolgt, so hindert die Entlassungssperre nach § 18 Abs. 1 KSchG weder den Ausspruch einer Kündigung nach Anzeige der Massenentlassung bei der Bundesagentur für Arbeit während des Laufs der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG noch verlängert die Sperrfrist die gesetzlichen Kündigungsfristen (BAG, Urteil vom 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - AP Nr. 4 zu § 18 KSchG 1969).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Die Klägerin weist allerdings zutreffend darauf hin, dass eine Kündigung dann rechtsunwirksam ist, wenn sie der Arbeitgeber vor einer nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderlichen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anzeige ausgesprochen hat (BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - AP Nr. 370 zu § 613 a BGB ; BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.02.2010 - 1 Sa 586/09
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich den Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (ständige Rechtsprechung siehe BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, aaO.; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu 102 BetrVG 1972 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2010 - 1 Sa 586/09 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht