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   LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 1 Sa 6/16   

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https://dejure.org/2017,16665
LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 1 Sa 6/16 (https://dejure.org/2017,16665)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2017 - 1 Sa 6/16 (https://dejure.org/2017,16665)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 1 Sa 6/16 (https://dejure.org/2017,16665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Provoziertes Mobbing - und kein Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 1 Sa 6/16
    Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verpflichtet (BAG, Urt. v. 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Juris, Rn 17 f.).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 1 Sa 6/16
    Insoweit fehlt es an der von der Instanzrechtsprechung und Lehre so bezeichneten eindeutigen Täter-Opfer-Konstellation (BAG, Urt. v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -) Juris, Rn 85 f.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08

    Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2017 - 1 Sa 6/16
    Pauschaler und wertender Vortrag mit Worten wie z. B. "gängeln", "beschimpft", "verbalen Übergriffen", "Beleidigungen und massiven Drohungen" ist nicht ausreichend (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.10.2008 - 3 Sa 196/08 - Juris).
  • LAG München, 04.02.2021 - 3 Sa 928/20

    Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage

    Wenn der Kläger in seiner E-Mail an den Landtagsabgeordneten M. vom Juni 2018 von den "Herrschaften in X." spricht, "allen voran eine Frau W.", die ihn "in jeder erdenklichen Weise" seit 5, 5 Jahren schikanierten, versuchten ihn zu zermürben und kaputt zu machen, wobei man ihn gesundheitlich und finanziell bereits in massivster Weise geschädigt habe, fehlt es an der so bezeichneten eindeutigen Täter-Opfer-Konstellation (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 85 f; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 - 1 Sa 6/16), die es ausschließt, dem Kläger im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Schmerzensgeldzahlung wegen Mobbings zuzusprechen.
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