Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13   

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https://dejure.org/2013,46273
LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13 (https://dejure.org/2013,46273)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2013 - 1 Sa 7/13 (https://dejure.org/2013,46273)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 (https://dejure.org/2013,46273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entgeltgleichheit; Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unionsrechtliches Gleichheitsgebot für die Entlohnung von Frauen und Männern bei Höhergruppierung; Feststellungsklage der Arbeitnehmerin bei unzureichenden Darlegungen zur geschlechtsbezogenen Anknüpfung der Schlechterstellung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 AGG, § 3 AGG, § 7 AGG, § 22 AGG, § 15 Abs 2 AGG
    Entgeltgleichheit - Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsrechtliches Gleichheitsgebot für die Entlohnung von Frauen und Männern bei Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Dagegen setzt eine Benachteiligung weder ein schuldhaftes Handeln noch eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG 25.04.2013 - 8 AZR 287/08; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667; BAG 27.01.2011 - 8 AZR 580/09 - AP AGG § 22 Nr. 3).

    Erforderlich ist, dass die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die weniger günstige Behandlung durch ein verpöntes Merkmal motiviert ist (ausführlich BAG 25.04.2013 aaO Rn 34 ff; Bundestags-Drs. 17/1780 S. 32).

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs kann sich die Klägerin auf Art. 157 AEUV als unmittelbar anwendbares Recht berufen (BAG 09.10.2012 - 3 AZR 477/10 - NZA-RR 2013, 150; BAG 07.07.1993 - 5 AZR 609/92; BAG 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 - AP BAT § 23a Nr. 28; BAG 23.09.1992 - 4 AZR 30/92 - AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 1; EUGH 08.04.1976 - C-43/75 - NJW 1976, 2068 ; EUGH 17.05.1990 - C-262/88 - NZA 1990, 775 ).

    Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verstoßen daher nur dann gegen Art. 157 AEUV, wenn sie an die Zugehörigkeit zu einem der beiden Geschlechter eine nachteilige Wirkung knüpfen (Schaub-Link aaO Rn 10; ErfK-Schlachter aaO Rn 14; BAG 09.10.2012 aaO Rn 22).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Ein Sachverhaltsverwertungsverbot, soweit ein solches im Arbeitsgerichtsprozess überhaupt anerkannt werden kann (hierzu BAG 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - NZA 2006, 1008), könnte aber nur dann angenommen werden, wenn die sich auf das Verbot berufende Partei durch die Verwertung des Sachverhalts beschwert würde.
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143) das bloße Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu vereinheitlichen, keinen Kündigungsgrund darstellt.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Der Arbeitgeber muss alles Zumutbare unternehmen, um eine Kündigung zu vermeiden (vgl. nur BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09 - NZA-RR 2011, 155).
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    bb) Eine korrigierende Rückgruppierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, wenn dem Arbeitgeber bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - NZA-RR 2011, 609; BAG 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 4; BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - NZA-RR 2001, 2016).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    bb) Eine korrigierende Rückgruppierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, wenn dem Arbeitgeber bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - NZA-RR 2011, 609; BAG 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 4; BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - NZA-RR 2001, 2016).
  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    bb) Eine korrigierende Rückgruppierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, wenn dem Arbeitgeber bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - NZA-RR 2011, 609; BAG 23.08.2006 - 4 AZR 417/05 - AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 4; BAG 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - NZA-RR 2001, 2016).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern, mit denen er individualvertraglich günstigere Regelungen vereinbart hat, als dies dem tariflichen Niveau entspricht, ihre Rechtsstellung nicht unter Berufung auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz entziehen (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82).
  • Drs-Bund, 19.05.2010 - BT-Drs 17/1780
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
    Erforderlich ist, dass die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die weniger günstige Behandlung durch ein verpöntes Merkmal motiviert ist (ausführlich BAG 25.04.2013 aaO Rn 34 ff; Bundestags-Drs. 17/1780 S. 32).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Da jedoch im Streitfall das Klageziel der Klägerin ersichtlich darin besteht, den Grundsatz der Entgeltgleichheit durchzusetzen, kann ihr Antrag dahingehend ausgelegt werden, dass sämtliche Bedingungen, unter denen das Urteil vollstreckbar sein soll, Teil des Antrags sind und in den Tenor einer stattgebenden Entscheidung hätten aufgenommen werden können (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 -, Rn. 48, juris).

    Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verstoßen daher nur dann gegen Art. 157 AEUV, wenn sie an die Zugehörigkeit zu einem der beiden Geschlechter eine nachteilige Wirkung knüpfen (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 -, Rn. 22, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 -, Rn. 53, juris; ErfK/Schlachter AEUV Art. 157 Rn. 14).

    Hierzu hat die Klägerin in Anwendung von § 22 AGG Tatsachen darzulegen, die aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -, juris) darauf schließen lassen, dass die geringere Vergütung durch das Geschlecht motiviert ist (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 56, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Aufgrund des Zusammenhangs der unionsrechtlichen Bestimmungen wird in der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - zitiert nach juris, dort Rn. 22; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 53) und Literatur (Schaub-Link, 14. Auflage, § 165 Rn. 7; Krebber in Callies/Ruffert, EUV , AEUV , 5. Auflage, Art. 157 AEUV Rn. 33; Erfurter Kommentar-Schlachter, 15. Auflage Art. 157 AEUV Rn. 14) die Auffassung vertreten, dass Art. 157 AEUV nicht bezweckt, den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben.
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