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   LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13   

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LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13 (https://dejure.org/2014,2867)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13 (https://dejure.org/2014,2867)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 (https://dejure.org/2014,2867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit des Wissenschaftzeitvertragsgesetzes auf einen akademischen Mitarbeiter - §§ 1, 2 WissZeitVG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines akademischen Mitarbeiters; Befristungskontrollklage bei unsubstantiierten Einwendungen gegen die Wissenschaftlichkeit der Dienstleistung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 WissZeitVG, § 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, TzBfG
    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines akademischen Mitarbeiters; unbegründete Befristungskontrollklage bei unsubstantiierten Einwendungen gegen die Wissenschaftlichkeit der Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwendbarkeit des Wissenschaftzeitvertragsgesetzes auf einen akademischen Mitarbeiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 - AP WissZeitVG § 1 Nr. 1; ebenso APS-Schmidt 4. Aufl. § 1 WZVG Rn. 16; ErfK-Müller-Glöge 14. Aufl. § 1 WZVG Rn. 10) regelt § 1 Abs. 1 Satz 1 WZVG den Begriff des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals" eigenständig.

    Wissenschaft ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern und zu erweitern (BAG 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 - AP WissZeitVG § 1 Nr. 1 Rn. 35; BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 265 Rn. 33).

    Die wissenschaftliche Lehrtätigkeit muss aber von einer unterrichteten Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug unterschieden werden (BAG 01.06.2011 aaO Rn. 35; KR-Treber 10. Aufl. § 1 WissZeitVG Rn. 43).

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich bei dem letzten befristeten Arbeitsvertrag um einen unselbständigen Annexvertrag handelte (zuletzt BAG 18.07.2007 - 7 AZR 255/06) oder die Parteien den Folgevertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen haben, dass er das Arbeitsverhältnis nur regeln soll, wenn nicht bereits auf Grund des vorangegangenen Arbeitsvertrags ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht (zuletzt BAG 18.06.2008 - 7 AZR 214/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 50).

    Anders verhält es sich, wenn der befristete Folgevertrag erst nach Erhebung und in Kenntnis einer Befristungskontrollklage abgeschlossen wurden (BAG 18.06.2008 aaO Rn. 12).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Die Vorschrift begründet keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - AP TV-L § 30 Nr. 1).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Daneben steht jedoch der weitere Zweck des Gesetzes, dass eine kontinuierliche Nachwuchsförderung nur dann betrieben werden kann, wenn die beschränkt vorhandenen Stellen immer wieder frei werden (BVerfG 24.04.1996 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 - NZA 1996, 1157 Rn. 111).
  • LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Dies gilt auch bei der Vermittlung von Grundlagenwissen (a.A. LAG Niedersachsen 04.03.2013 - 10 Sa 856/12 - Rn. 29 betr. die Vermittlung von Basiswissen).
  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Daher kann es nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit des Klägers als solche geeignet war, zur Forschung und Lehre beizutragen (so auch LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12 - Rn. 38).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    aa) Im Rahmen der Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG dürfen sich die Gerichte im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 26.01.2012 (C-586/10- AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9) nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen (BAG 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - AP TzBfG § 14 TzBfG Nr. 99).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Wissenschaft ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern und zu erweitern (BAG 01.06.2011 - 7 AZR 827/09 - AP WissZeitVG § 1 Nr. 1 Rn. 35; BAG 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 265 Rn. 33).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
    Es sei eine Frage der Würdigung der Parteierklärungen im Einzelfall, ob das vorangegangene befristete Arbeitsverhältnis aufgehoben worden sei oder ob der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber den Vorbehalt vereinbart habe, die zuvor vereinbarte Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen (BAG 24.08.2011 - 7 AZR 228/10 - AP WissZeitVG § 2 Nr. 1).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

  • ArbG Berlin, 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20

    Wirksamkeit einer Befristung - Schriftform - elektronische Signatur -

    Insofern bestehen hinsichtlich beider Anträge keine Zulässigkeitsbedenken (vgl. auch Landesarbeitsgericht (nachfolgend: LAG) Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen die im Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13. März 2013 - 29 Ca 7466/12 - erfolgte Abweisung des Antrags festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der in dem Anstellungsvertrag vom 27. September 2012 vereinbarten Befristung mit Ablauf des 31. Dezember 2012 endete, zurückgewiesen hat.
  • LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14

    Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger

    Ob dieser Ansatz angesichts des hier einschlägigen Sonderbefristungsrechts für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (ablehnend bezogen auf § 2 Abs. 1 WissZeitVG: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2014-1 Sa 8/13 - Rn. 79, und bejahend bezogen auf § 2 Abs. 2 WissZeitVG: LAG Köln, Urteil vom 6. November 2013-11 Sa 226/13 - Rn. 45 ff., beide zitiert nach Juris) überhaupt gewählt werden kann, muss indes nicht entschieden werden.
  • LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

    Forschung bewirkt angesichts immer neuer Fragestellungen den Fortschritt der Wissenschaft (BVerfG, Urteile vom 29.05.1973 - 1 BVr 474/71, 1 BvR 325/72; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13).

    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13) und Hamburg (Urteil vom 31.10.2012 - 3 Sa 66/12) sind insoweit nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es in diesen Entscheidungen jeweils um die Beurteilung einer Lehrtätigkeit als wissenschaftlich im Sinne des WissZeitVG ging.

    (e) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der für die Wirksamkeit der Befristung nach dem WissZeitVG erforderlichen Voraussetzungen trägt der Arbeitgeber, da es sich um für ihn günstige Umstände handelt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 02.10.2014 - 11 Sa 384/14; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13).

  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an

    Wissenschaft bedeutet auch, dass aufbauend auf den Erkenntnissen vorangegangener Generationen, diese Erkenntnisse fortlaufend zum einen an weitere Forschungsgenerationen weitergegeben, aktualisert, auf ihre Werthaltigkeit überprüft und weiterentwickelt werden (in diesem Sinn auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, -juris -).

    Einer formalen Zuweisung von Qualifikationsmöglichkeiten, etwa durch eine Ausweisung des prozentualen Anteils im Arbeitsvertrag, bedurfte es entgegen der offensichtlich vom Kläger vertretenen Auffassung hierfür nicht (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, juris).

    Dieses entspricht auch dem Zweck der Befristungsmöglichkeit des WissZeitVG im Anschluss an eine Promotion, die nicht allein auf eine mögliche Habilitation abzielt, sondern ebenso darauf, die weitere Tätigkeit des Lehrenden zu befördern (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, a.a.O.) Auch das Sammeln von Erfahrungen durch die Erbringung wissenschaftlicher Dienstleistungen in Forschung und Lehre für eine spätere Berufsausübung außerhalb der Hochschule kann eine Qualifizierung darstellen (Preißler in Leuze/Epping, a.a.O. § 1 WissZeitVG, Rz. 17).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

    Sie kann auch darin bestehen, dass sich die akademischen Beschäftigten durch die Mitwirkung an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten auf andere Weise eine bessere Startposition für eine Beschäftigung in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung verschaffen (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 2 und LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Februar 2015 aaO, beide mit verallgemeinerungsfähigen Aussagen zum Fall der weiteren Qualifizierung in der post-doc-Phase).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Sie kann auch darin bestehen, dass sich die akademischen Beschäftigten in der Post-Doc-Phase durch die Mitwirkung an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Projekten eine bessere Startposition für eine Beschäftigung in der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung verschaffen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - Rn. 68, juris = LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 2).
  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 Ca 308/15

    Berufen einer Universität im Fall eines nicht-promovierten Leiters eines

    (BAG vom 01.06.2011 - 7 AZR 827/09, BeckRS 2011, 77051; LAG Baden-Württemberg v. 24.2.2014 - 1 Sa 8/13, BeckRS 2014, 66929; LAG Hamburg v. 31.10.2012 - 3 Sa 66/12, BeckRS 2013, 68923).

    Anders als in dem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall (LAG Baden-Württemberg vom 24.02.2014 - 1 Sa 8/13, BeckRS 2014, 66929) hat die Beklagte jedoch nicht hinreichend dargelegt, dass die wissenschaftlichen Dienstleistungen der Klägerin zeitlich überwiegen bzw. das Arbeitsverhältnis wesentlich prägen.

  • ArbG Würzburg, 03.06.2015 - 1 Ca 1775/14

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lehrkoordinators

    Es genüge, dass die Tätigkeit als solche geeignet sei, zu Forschung und Lehre beizutragen, bzw. dass die dem Kläger übertragenen Aufgaben auf eine wissenschaftliche Dienstleistung angelegt waren (vgl. Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 24.02.2014, 1 Sa 8/13).

    Dementsprechend führt das LAG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 24.02.2014, 1 Sa 8/13 auch aus, dass es nicht auf den tatsächlichen Erkenntnisgewinn ankomme, sondern auf die Eignung der Tätigkeit zur Forschung und Lehre beizutragen.

  • LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft

    Wissenschaft bedeutet auch, dass aufbauend auf den Erkenntnissen vorangegangener Generationen, diese Erkenntnisse fortlaufend zum einen an weitere Forschungsgenerationen weitergegeben, aktualisiert, auf ihre Werthaltigkeit überprüft und weiterentwickelt wird (in diesem Sinn auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, -juris -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15

    Befristung nach dem WissZeitVG - Lehrkraft für besondere Aufgaben -

  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1

  • LAG Hamm, 17.09.2014 - 5 Sa 341/14

    Wissenschaftliche Mitarbeiter; Bewertung von Lehrtätigkeit als wissenschaftliche

  • ArbG Dortmund, 12.02.2015 - 4 Ca 4134/14
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