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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12   

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LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12 (https://dejure.org/2012,22095)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.2012 - 1 Sa 9/12 (https://dejure.org/2012,22095)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 1 Sa 9/12 (https://dejure.org/2012,22095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs. 5 TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 1; TV-L § 16 Abs. 5
    Entscheidung des Arbeitgebers über die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90

    Zulagen im Schreibdienst

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    (1) Räumen Tarifnormen einer dritten Person, zumeist dem Arbeitgeber, ein Leistungsbestimmungsrecht ein, so ist die Leistungsbestimmung in aller Regel nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vorzunehmen (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 und 5 AZR 195/83 - AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 1 und 2; BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7 Rn. 17; Erfurter Kommentar-Franzen, 12. Auflage, § 1 TVG Rn. 70).

    Auch wenn das Tatbestandsmerkmal "verfügbare Haushaltsmittel" anders als in § 27 Abschn. C BAT in § 16 Abs. 5 TV-L nicht mehr genannt ist, können Haushaltsgesichtspunkte bei der Entscheidung nach § 315 BGB Berücksichtigung finden (BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03

    Gleichbehandlung bei Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Allerdings bezog sich die Wahrung billigen Ermessens im Entscheidungsfall auf die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (ebenso in den Entscheidungsfällen vom 24.03.1994 - 6 AZR 713/93 - ZTR 1995, 73 und 29. April 2004 - 6 AZR 194/03 - ZTR 2005, 40).

    Da das beklagte Land bei der Vorweg- bzw. Zulagengewährung den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten müsste (zuletzt BAG 29. April 2004 aaO zu § 27 Abschn. C BAT), hätte das beklagte Land auch allen anderen vergleichbaren Tarifbeschäftigten vorweggenommene Stufen bzw. eine Zulage zu gewähren.

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Es handelt sich um eine im Tarifrecht durchaus bekannte Erscheinung, dass die Tarifvertragsparteien gewisse Arbeitsbedingungen nicht abschließend festlegen, sondern nur Rahmenbedingungen aufstellen und die Konkretisierung dem Arbeitgeber überlassen (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - AP TVG § 1 Bestimmungsklausel Nr. 1).

    (1) Räumen Tarifnormen einer dritten Person, zumeist dem Arbeitgeber, ein Leistungsbestimmungsrecht ein, so ist die Leistungsbestimmung in aller Regel nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vorzunehmen (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 und 5 AZR 195/83 - AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 1 und 2; BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7 Rn. 17; Erfurter Kommentar-Franzen, 12. Auflage, § 1 TVG Rn. 70).

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht zur einseitigen Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7.1.3 MTV Metallindustrie Nord-Württemberg/ Nord-Baden entschieden, die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit sei nicht am Maßstab des § 315 Abs. 3 BGB zu messen (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88; ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - juris).
  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Zur Entscheidung des Arbeitgebers nach § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 BAT betreffend die Rückforderung von überzahlten Krankenbezügen hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, der Arbeitgeber könne nach freiem Ermessen entscheiden, ob er von der Rückforderung absehe (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1).
  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Außerdem ist nicht zu beanstanden, wenn das beklagte Land in Zeiten einer angespannten Haushaltslage eine einheitliche Handhabung der Vorweg- bzw. Zulagengewährung dadurch sicherstellen will, dass es die Entscheidung generalisierend an bestimmte Voraussetzungen oder an eine Zustimmungspflicht des MFW knüpft (vgl. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85; BAG 13. Dezember 2001 - 8 AZR 94/01 - ZTR 2002, 328).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Dennoch entschied das Bundesarbeitsgericht - ohne nähere Begründung - mit Urteil vom 26. Mai 1994 (6 AZR 955/93 - AP BAT § 27 Nr. 5), die Entscheidung über die Gewährung der sogenannten Ballungsraumzulage habe der Arbeitgeber nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB) zu treffen.
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Es unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, ob die Entscheidung des Arbeitgebers der Billigkeit entspricht (vgl. nur BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - NZA 2012, 265).
  • BAG, 24.03.1994 - 6 AZR 713/93

    Anspruch auf eine tarifliche Endgrundvergütung nach BAT - Ausschluss der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    Allerdings bezog sich die Wahrung billigen Ermessens im Entscheidungsfall auf die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (ebenso in den Entscheidungsfällen vom 24.03.1994 - 6 AZR 713/93 - ZTR 1995, 73 und 29. April 2004 - 6 AZR 194/03 - ZTR 2005, 40).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12
    (1) Räumen Tarifnormen einer dritten Person, zumeist dem Arbeitgeber, ein Leistungsbestimmungsrecht ein, so ist die Leistungsbestimmung in aller Regel nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vorzunehmen (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 und 5 AZR 195/83 - AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 1 und 2; BAG 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7 Rn. 17; Erfurter Kommentar-Franzen, 12. Auflage, § 1 TVG Rn. 70).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2010 - 12 Sa 475/10

    Es liegt kein Ermessensfehler bei generellem Ausschluss von Entgeltleistungen

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 146/96

    Gehaltsabstand eines Ressortleiters zu nachgeordneten Redakteuren

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93

    Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage bei gleichzeitig möglicher

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2012 - 1 Sa 9/12 - wird zurückgewiesen.
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