Rechtsprechung
SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 |
Zitiervorschläge
SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,133144)
SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,133144)
SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,133144)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- kirchenrecht-ekiba.de
§ 40 j MVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei Facebook)
Facebook, Mitbestimmung - zmv-online.de
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Gestaltung einer Facebook-Seite
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auszug aus SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/12
Sinn und Zweck des § 40 j MVG ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fällen, in denen für diese nicht erkennbar durch eine technische Einrichtung die Möglichkeit des Eingriffs in ihre Persönlichkeitssphäre geschaffen wird (vgl. dazu auch die ständige Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, z.B. zur Videoüberwachung, Urteil vom 29.06.2004, 1 ABR 21/03).
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Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 |
Zitiervorschläge
Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,57465)
Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 22.06.2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,57465)
Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 1 Sch 7/2012 (https://dejure.org/2012,57465)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zmv-online.de
Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Gestaltung einer Facebook-Seite
- kirchenrecht-ekiba.de
§ 40 j MVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei Facebook)
Facebook, Mitbestimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auszug aus Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle der Evangelischen Landeskirche in Baden, 22.06.2012 - 1 Sch 7/12
Sinn und Zweck des § 40 j MVG ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fällen, in denen für diese nicht erkennbar durch eine technische Einrichtung die Möglichkeit des Eingriffs in ihre Persönlichkeitssphäre geschaffen wird (vgl. dazu auch die ständige Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, z.B. zur Videoüberwachung, Urteil vom 29.06.2004, 1 ABR 21/03).