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   OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWi) 83/13   

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https://dejure.org/2013,14121
OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 (https://dejure.org/2013,14121)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.05.2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 (https://dejure.org/2013,14121)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 (https://dejure.org/2013,14121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zustellung an den Verteidiger trotz in den Akten fehlender Vollmacht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung an den Verteidiger trotz fehlender Vollmacht in den Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 145a; OWiG § 51 Abs. 3
    Wirksamkeit der Zustellung an Verteidiger; Fehlende Vollmachtsurkunde in den Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Verjährungsfalle” (?) - egal, da rechtsgeschäftliche (Zustellungs)Vollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirksame Zustellung an Verteidiger trotz in den Akten fehlender Vollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3111
  • NJW 2013, 8
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13
    Die Rechtsbeschwerdesache war gem. § 80a Abs. 1, 3 OWiG zur Fortbildung des Rechts auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, weil in Fortentwicklung der früheren Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09; juris) die grundsätzlich bedeutsame Frage zu klären war, ob - trotz der Regelungen der §§ 51 Abs. 3 OWiG, 145a Abs. 1 StPO - die Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen Verteidiger, dessen Vollmacht sich nicht bei den Akten befindet, wirksam ist, wenn sich aus den Akten und dem dort dokumentierten Auftreten des Verteidigers ergibt, dass ihm schon zum Zustellungszeitpunkt eine Verteidiger- und Zustellungsvollmacht rechtsgeschäftlich erteilt worden war.

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft zum Beleg des gegenteiligen Ergebnisses herangezogene frühere Senatsentscheidung (Beschluss vom 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09; juris) steht dem nicht entgegen, weil auf die Frage einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht dort nicht eingegangen worden ist.

  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13
    § 51 Abs. 3 OWiG - und regelungsgleich für das Strafverfahren § 145a StPO - enthalten nur die Fiktion einer für und gegen den Betroffenen wirksamen Empfangsberechtigung des gewählten oder beigeordneten Verteidigers, obgleich dieser als solcher nicht rechtsgeschäftlicher Vertreter des Angeklagten, sondern nur dessen Beistand (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO) ist (BayObLG, Beschluss vom 14.01.2004, 2 St RR 188/03; juris).
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13
    Diese bedarf dann keiner besonderen Form (§ 167 BGB), so dass sie bspw. auch mündlich erteilt werden kann (vgl. zur einem Verteidiger rechtsgeschäftlich erteilten Zustellungsvollmacht: BGH, Beschluss vom 18.02.1997, 1 StR 772/96; juris; Brandenburgisches OLG, a.a.O.; BayObLG, a. a. O.).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13
    Ob der vorliegende Fall, wie das Amtsgericht meint, ebenfalls als bewusst herbeigeführte "Verjährungsfalle" und damit rechtsmissbräuchliches Verhalten der Verteidigerin (vgl. dazu auch BGHSt 51, 88ff) zu bewerten ist, und dies dann zur Folge hat, dass es auf eine zur Akte gelangte Verteidigervollmacht nicht mehr ankommt, kann aber dahinstehen, weil der Verteidigerin eine Zustellungsvollmacht jedenfalls rechtsgeschäftlich erteilt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13
    OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332).
  • KG, 17.06.2016 - 3 Ws (B) 217/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    bb) In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur aufgrund einer gesetzlichen Zustellungsvollmacht, sondern auch aufgrund einer rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH NStZ 1997, 293; BayOblG NJW 2004, 1263f; Senat, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 3 Ws (B) 441/13 -, VRS 125, 230, vom 24. Juli 2014 - 3 Ws (B) 365/14 [betrifft ebenfalls Rechtsanwalt X], NStZ-RR 2015, 226; OLG Karlsruhe, Beschuss vom 8. Oktober 2015 - 2 (7) Ss Bs 467/15-AK 146/15, juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, aaO, juris Rn. 8; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 -, juris Rn. 10; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO 59. Aufl., § 145a Rn. 2a; Laufhütte/Willnow in Karlsruher Kommentar StPO 7. Aufl., § 145a Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20

    Voraussetzungen für die Heilung von Zustellungsmängeln durch die Zustellung des

    Die Erteilung der rechtsgeschäftlichen Vollmacht ist an keine Form gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB; vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13, juris Rn. 21).
  • OLG Bamberg, 02.02.2017 - 2 Ss OWi 23/17

    Wirksame Zustellung an rechtsgeschäftlich mandatierten Verteidiger

    Entscheidend ist allein, dass sie im Augenblick der Entgegennahme der Zustellung besteht und dies - auch nachträglich - eindeutig nachgewiesen ist (OLG Rostock, Beschl. v. 20.04.2004 - 2 Ss [OWi] 102/04 = VRS 107 [2004], 442 = BA 43 [2006], 491; OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.05.2013 - 1 Ss [OWi] 83/13 = NJW 2013, 3111 = DAR 2013, 524 = OLGSt OWiG § 51 Nr. 6; vgl. zuletzt auch KG, Beschl. v. 17.6.2016 - 162 Ss 55/16 = NStZ-RR 2016, 289 = VRS 130, [2016] 239 = DAR 2016, 711 = NJW 2016, 3320 [Ls]).
  • OLG Celle, 30.08.2018 - 3 Ss OWi 157/18

    Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers nur bei ausdrücklicher Erklärung

    Diese bedarf dann keiner besonderen Form (§ 167 BGB), so dass sie bspw. auch mündlich erteilt werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Köln, 21.02.2014 - 1 RBs 37/14

    Prüfung von Verjährungsfragen im Rechtsbeschwerdezulassungsverfahren

    Die hier maßgeblichen Rechtsfragen der Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an einen Verteidiger, wenn sich dessen schriftliche Vollmacht nicht, wohl aber diejenige eines anderen Rechtsanwalts bei den Akten befindet, sind durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 13. Mai 2013 (1 Ss [OWi] 83/13 = DAR 2013, 524 = NJW 2013, 3111 - zitiert nach Juris) obergerichtlich hinreichend geklärt.
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20
    Die Erteilung der rechtsgeschäftlichen Vollmacht ist an keine Form gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB ; vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWi) 83/13, juris Rn. 21).
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