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   OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss (OWi) 107/13   

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https://dejure.org/2013,31783
OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss (OWi) 107/13 (https://dejure.org/2013,31783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.08.2013 - 1 Ss (OWi) 107/13 (https://dejure.org/2013,31783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. August 2013 - 1 Ss (OWi) 107/13 (https://dejure.org/2013,31783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden selbständigen Verfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden selbständigen Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung zwecks Anordnung des selbständigen Verfalls

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13
    Sodann ist es rechtlich zutreffend, dass das Amtsgericht auf der Grundlage des Bruttoprinzips das Entgelt, das die Verfallsbeteiligte für den Transport vereinnahmt hat, als erlangt im Sinne des § 29 a Abs. 2 OWiG angesehen hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.08.2011, 322 SsBs 175/11, Rdnr. 5 ff.; juris).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13
    Mindestens aber hätte das Amtsgericht die die Berechnung tragenden Faktoren selbst nachvollziehbar und detailliert in den Urteilsgründen darstellen sowie erläutern und dabei belegen müssen, dass - ggf. auch unter Beachtung des Zweifelssatzes (vgl. hierzu BGH, NStZ 1989, Seite 361) - eine Zuvielbelastung der Betroffenen ausgeschlossen werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Durchführung von Lkw-Transporten unter

    Für diese Schätzung bedarf es der Mitteilung der sie tragenden Grundlagen im Urteil (OLG Karlsruhe NZV 2013, 98; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 230; OLG Celle VRS 129, 324; vgl. Gürtler in Göhler, a.a.O., § 29 a Rn. 27 und § 17 Rn. 45 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    In diesem Fall müssen die tragenden Grundlagen zur Schätzung der Höhe des Vermögensvorteils mindestens so weit nachvollziehbar angegeben werden, dass für das Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung besteht (Senat NZV 2013, 98 und NZV 2014, 326; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 230; KK-Mitsch, OWiG, 4. Aufl., § 29a Rn. 48).

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ergibt sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 06.08.2013 (ZfSch 2014, 230) nichts Gegenteiliges.

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

    Erst wenn nach Ausschöpfung aller Beweismittel, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten erlangt werden können, mangels zureichender Informationen eine konkrete Ermittlung der Höhe des erlangten Transportentgelts nicht erfolgen könnte, wäre Raum für eine Schätzung nach § 29a Abs. 3 OWiG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2011 - 3 (4) SsBs 594/11 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 Ss (OWi) 107/13 - juris; KK-OWiG/Mitsch, aaO, § 29a Rn. 48), bei der dann ggf. auf die nach Auskunft von Viehhändlern und Landwirten übliche Vergütung eines Transports mit einer Abrechnungsmethode pro Tier abgestellt werden könnte.
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

    Die Heranziehung der KGS als Schätzgrundlage ist allerdings nicht zu beanstanden, jedoch sind die dabei an die Darstellung im Urteil zu beachtenden Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe - Senat, ZfS 2013, 172 und Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfS 2014, 230) nicht vollständig beachtet.
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