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   KG, 07.05.1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97)   

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https://dejure.org/1997,8130
KG, 07.05.1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) (https://dejure.org/1997,8130)
KG, Entscheidung vom 07.05.1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) (https://dejure.org/1997,8130)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) (https://dejure.org/1997,8130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

    Auszug aus KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97
    In der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Gericht liegt in der Regel - und auch hier - konkludent die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 ).
  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97
    Eine - wie hier - ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung hat, selbst wenn sie nur eine "Terminunfähigkeit" bescheinigt, einen hohen Beweiswert (vgl. OLG Köln NJW 1982, 2617).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 07.05.1997 - 1 Ss 100/97
    Denn es ist nicht entscheidend darauf abzustellen, ob sich die Angeklagte genügend entschuldigt hatte, sondern ob sie tatsächlich entschuldigt war (vgl. BGHSt 17, 391, 396; KG GA 1974 116, 117; KG Beschluß vom 6. Februar 1996 - (5) 1 Ss 282/95 (40/95) -).
  • KG, 11.02.2019 - 3 Ws (B) 9/19

    Bußgeldverfahren: Gehörsverletzung bei mangelnder gerichtlicher Aufklärung über

    "Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ist nicht maßgeblich, ob ein Betroffener sich genügend entschuldigt hat, sondern ob er objektiv entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391, 396, 397; KG in ständ. Rspr., vgl. NZV 2002 421 sowie Beschlüsse vom 25. Oktober 1999 - (4) 1 Ss 243/99 (123/99) - in juris und vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) - in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 22d A 2728/02
    vgl. - zu vergleichbaren Konstellationen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren - KG, Urteil vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) -, (juris); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 1994 - 3 Ss 44/94 -, NJW 1995, 2571; OLG Köln, Urteil vom 20. April 1982 .
  • KG, 16.09.1999 - 1 Ss 217/99
    Zum einen obliegt einem Angeklagten nach Mitteilung des Hinderungsgrundes durch Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Mitwirkungspflicht bei der danach möglicherweise vom Gericht für erforderlich gehaltenen weiteren Substantiierung (vgl. KG, Beschluß vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) - Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rdn. 19 m.w.N.).
  • KG, 30.09.1999 - 1 Ss 300/99
    Eine derartige ärztliche Bescheinigung hat - auch ohne nähere Angabe über den Krankheitszustand und die Diagnose - einen hohen Beweiswert (vgl. KG Beschluß vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) - OLG Köln NJW 1982, 2617).
  • KG, 29.03.1999 - 1 Ss 40/99
    In der - auch durch den Verteidiger vermittelten - Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Gericht liegt konkludent die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht (KG Beschluß vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) - OLG Karlsruhe a.a.0.).
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