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   OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06   

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OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06 (https://dejure.org/2006,36807)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.05.2006 - 1 Ss 106/06 (https://dejure.org/2006,36807)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 1 Ss 106/06 (https://dejure.org/2006,36807)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).

    Um dies beurteilen zu können, muss eine Untersuchung entweder auf biostatisches Vergleichsmaterial oder auf mehr oder weniger genaue Anhaltswerte zurückgreifen, wobei Letztere allerdings a priori den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage ganz erheblich schmälern (vgl. BGH, NStZ 2000, 106, 107).

  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 13/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    für sich allein diesen Schluss nicht rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 17.6.2004, Az.: 1 Ss 13/04, VRS 107, 296).
  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).
  • OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Diese Forderung kann der Tatrichter dadurch erfüllen, dass er in den Urteilsgründen auf das in der Akte befindliche Foto gem. §§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, 71 Abs. 1 OWiG Bezug nimmt (BGHSt 41, 376, 382).
  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ss 57/06

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

    Auszug aus OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08

    Anforderungen an den Inhalt eines Urteils im Hinblick auf die Darstellung eines

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 2000, 106, 107 m.w.N.; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 m.w.N.).

    Dies wird zwar in der Rechtsprechung verschiedentlich verlangt (OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Jena, DAR 2006, 523 jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Bei der Wiedergabe eines anthropologischen Sachverständigengutachtens in einem Urteil sind Angaben zur Merkmalshäufigkeit gefundener Merkmalsübereinstimmungen weder möglich noch erforderlich (gegen OLG Jena, DAR 2006, 523 und VRS 110, 424 sowie OLG Hamm, 3. Senat, Beschluß vom 14. Juni 2007 - 3 Ss OWi 387/07 -).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor zum Teil konkrete Ausführungen zur Merkmalshäufigkeit verlangt werden (so offenbar OLG Jena, DAR 2006, 523, 524 und VRS 110, 424, 426, aber auch OLG Hamm, 3. Senat, Beschluß vom 14. Juni 2007 - 3 Ss OWi 387/07 -), stellt sich diese Rechtsprechung gegen die neuere BGH-Rechtsprechung (StV 2005, 374) und die wissenschaftlichen Erkenntnisse.

  • OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem anthropologischen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 2000, 106; so auch OLG Celle, NdsRpfl 2002, 368; ThürOLG, DAR 2006, 523).

    Zwar wird dies in der Rechtsprechung teilweise verlangt (vgl. OLG Celle, 2. Senat für Bußgeldsachen, NdsRpfl 2002, 368; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2007, 180; ThürOLG, DAR 2006, 523; OLG Bamberg, DAR 2010, 390), jedoch besteht zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (vgl. BGH StV 2005, 374).

  • AG Landstuhl, 10.02.2011 - 4286 Js 12300/10

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit: Verwertung einer

    Bei dem hier erreichten Wert von 60, 74% (214 km/h bei erlaubten 130 km/h) ist die Annahme von Vorsatz zu bejahen (vgl. auch OLG Bamberg, DAR 2006, 464; OLG Jena, DAR 2006, 523).
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ss 356/06
    Daraus folgt für die Anforderungen an die Urteilsgründe, dass diese so gefasst sein müssen, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob die Lichtbilder überhaupt geeignet sind, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16.05.2006, Az.: 1 Ss 106/06; Senatsbeschluss vom 11.09.2007, Az.: 1 Ss 201/07 ).
  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Identifizierung des Betroffenen im

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524).
  • OLG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ss OWi 226/08

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der gedanklichen Schlüssigkeit eines anthropologischen Identitätsgutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, bedarf es dabei über die Aufzählung der mit dem Foto übereinstimmenden morphologischen Merkmalsausprägungen des Betroffenen hinausgehender Angaben (zu vgl. Thüringer OLG DAR 2006, 523 ff. m. w. N.).
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