Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 25.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07 I 50/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25728
OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07 I 50/07 (https://dejure.org/2007,25728)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 Ss 107/07 I 50/07 (https://dejure.org/2007,25728)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 Ss 107/07 I 50/07 (https://dejure.org/2007,25728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im Internet mit T-Shirts mit dem Aufdruck "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen Volksverhetzung; Kriterien für eine Strafbarkeit nach der Vorschrift der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 354 Abs. 1; ; StGB § 17; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86 a Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 3; ; StGB § 130 Abs. 4; ; StGB § 131 Abs. 1; ; VersG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05

    Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach §

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
    Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass es hinreichend wahrscheinlich sein muss, dass der öffentliche Friede "tatsächlich gestört" werden wird (BVerfG NJW 2005, 3202, 3204).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
    Der Straftatbestand erfasst aber nicht jede Verherrlichung nationalsozialistischer Anschauung, sondern nur solche Handlungen, welche die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft kennzeichnenden Menschenrechtsverletzungen billigen, rechtfertigen oder verherrlichen und damit den Achtungsanspruch der Opfer angreifen ( BGH NStZ 2006, 335 = NJW 2005, 3223).
  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht und in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher bestätigt (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 a.a.O., BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.2007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).
  • VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung werden - soweit ersichtlich - keine Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift geäußert (vgl. z.B. BayVGH vom 26.3.2007 Az. 24 B 06.1894 und vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784; OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.8.1007 Az. 2 M 252/07; OLG Rostock vom 19.7.2007 Az. 1 Ss 107/07 I 50/07).
  • VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die

    Indiz für eine Friedensstörung können etwa geäußerte Empörung in der Öffentlichkeit, insbesondere in Form von Gegendemonstrationen, Presseberichten oder einer Vielzahl von Strafanzeigen sein, vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ss 107/07 - (JURIS).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,71724
OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss 434/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne der genannten Vorschriften, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Tröndle/Fischer, StGB, § 315c Rdn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich dafür sind die Beweggründe und Motivation des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation, die zu seinem tatbestandsmäßigen Fehlverhalten geführt haben (Hentschel a.a.O. Rdn. 21; OLG Düsseldorf NZV 1995, 115).

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Will der Tatrichter einen Angeklagten aufgrund dessen eigener Angaben verurteilen, so setzt dies voraus, dass er sich von der Richtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme überzeugt hat (BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 6 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne der genannten Vorschriften, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Tröndle/Fischer, StGB, § 315c Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Will der Tatrichter einen Angeklagten aufgrund dessen eigener Angaben verurteilen, so setzt dies voraus, dass er sich von der Richtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme überzeugt hat (BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .

    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08

    Maßgeblichkeit von Motivation und Beweggründen des Fahrzeugführers in der

    Zur Beurteilung der Rücksichtslosigkeit darf nicht nur auf das äußere Tatgeschehen abgestellt werden; maßgeblich sind vielmehr die Beweggründe und Motivation des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation, die zu seinem tatbestandsmäßigen Fehlverhalten geführt haben (OLG Koblenz, Beschl.v. 25. Juni 2007 - 1 Ss 107/07 -, zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O., Rn. 14a).
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