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   OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11   

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https://dejure.org/2011,1369
OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11 (https://dejure.org/2011,1369)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.09.2011 - 1 Ss 116/11 (https://dejure.org/2011,1369)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. September 2011 - 1 Ss 116/11 (https://dejure.org/2011,1369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Eine britische "driving licence" stellt keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates dar, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis - Umtausch eines deutschen Führerscheins

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Führerscheinumtausch - britische Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 418
  • rabüro.de

    Zur Gültigkeit einer britischen "driving licence" in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3315
  • NJW 2011, 8
  • NZV 2012, 255
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 11 BV 10.711

    Keine Pflicht zur Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Die bloße Ausstellung der Beweisurkunde "Führerschein" bewirkt deshalb nicht, dass der Betroffene allein dadurch eine Fahrerlaubnis erlangt (vgl. BayVGH, Urteil v. 22.11.2010, 11 BV 10.711, bei juris; VG Augsburg, Urteil v. 25.03.2011, Au 7 K 10.1474, bei juris).

    Ein Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik lässt deshalb aus der Erteilung eines Führerscheins für diese Klasse nicht ableiten (vgl. auch BayVerwGH, Urteil v. 22.11.2010, 11 BV 10.711, bei juris).

    Für diesen Fall besteht - auch nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteil v. 22.11.2010, 11 Bv 10.711, bei juris) - keine Anerkennungspflicht.

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 ME 47/09

    Voraussetzungen für eine Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Die gemäß Artikel 8 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Ausstellung (vor dem 19. Januar 2009) noch gültigen (vgl. Art. 18 der Richtlinie 2006/126/EG) 2. EU-Führerschein-Richtlinie im Falle des Umtausches des Führerscheins dem ausstellenden Mitgliedsstaates obliegende Prüfung der Gültigkeit des Führerscheins ist nicht der Prüfung bei (Neu-) Erteilung einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 08.05.2009, 12 ME 47/09, NZV 2009, 469).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Die Beschränkungen, die nach der Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich der Nichtanerkennung von auf der Grundlage der 2. EU-Führerschein-Richtlinie in einem Mitgliedsstaat erteilten Führerscheine zu beachten sind, gelten daher von vornherein nicht (vgl. BVerwG, Urteil v. 29.01.2009, 3 C 31/07, NJW 2009, 1687).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09

    Fahrerlaubnisrecht; Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis; Mindestanforderungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Da das vorliegende Dokument - anders als der der Entscheidung des OVG Koblenz vom 16. Juni 2009 (10 B 10412/09, bei juris) zu Grunde liegende Führerschein, in dem lediglich das Ausstellungsdatum im Ausland vermerkt war, - den Gemeinschaftscode "70D" aufweist, kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass die in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Umschreibung gemäß § 30 FeV erforderlichen Prüfungen in entsprechender Weise vor der Ausstellung des britischen Führerscheins stattgefunden haben.
  • VGH Bayern, 03.05.2011 - 11 C 10.2938

    Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten Führerscheins in eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Der Versagung der Anerkennung des umgetauschten Führerscheins als Fahrerlaubnis steht schließlich auch nicht entgegen, dass die Bundesrepublik von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 6 Satz 3 der 2. EU-Führerschein-Richtlinie - keine Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bei Umtausch eines in einem Drittland ausgestellten Führerscheins und anschließender Verlegung des Wohnsitzes - keinen Gebrauch gemacht hat (so wohl BayVGH, Beschluss v. 03.05.2011, 11 C 10.2938-2940, DAR 2011, 425).
  • VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 K 10.1474

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
    Die bloße Ausstellung der Beweisurkunde "Führerschein" bewirkt deshalb nicht, dass der Betroffene allein dadurch eine Fahrerlaubnis erlangt (vgl. BayVGH, Urteil v. 22.11.2010, 11 BV 10.711, bei juris; VG Augsburg, Urteil v. 25.03.2011, Au 7 K 10.1474, bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das

    Nach einer Auffassung (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. September 2011 - 1 Ss 116/11, juris Rn. 9; Geiger, DAR 2012, 381, 382; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-5 RVs 32/11, juris Rn. 22 ff.) handelt es sich bei einem Umtausch nicht um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, sondern um die Ausstellung eines neuen Dokuments, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist.
  • LG Arnsberg, 15.02.2016 - 2 Qs 8/16

    Bestätigung der Beschlagnahme eines sichergestellten britischen Führerscheins von

    a) So hat das OLG Oldenburg im Urteil vom 19.09.2011, 1 Ss 116/11 entschieden, dass die britische "driving licence" keine in Deutschland anzuerkennende Erteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Staates darstellt, wenn sie lediglich im Wege des Umtausches eines deutschen Führerscheins ausgestellt wurde.
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