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   OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09   

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https://dejure.org/2009,5424
OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 (https://dejure.org/2009,5424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend eingeschätzter Postlaufzeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend eingeschätzter Postlaufzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist; Verschulden bei Vertrauen auf eine eintägige Postlaufzeit

  • Die Justiz
  • Judicialis

    StPO § 44; ; ZPO § 270 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; ZPO § 270 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist; Verschulden bei Vertrauen auf eine eintägige Postlaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Kein Vertrauen auf Postlaufzeit

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2010, 258

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kein Vertrauen auf Postlaufzeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20

    Elektronisches Dokument; PDF-Datei; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Überdies enthält § 270 Satz 2 ZPO nur die Fiktion, dass eine Postsendung, wozu sowohl einfache Briefe als auch Einwurf-Einschreiben zählen (OLG Stuttgart 3. August 2009 - 1 Ss 1215/09 - NStZ-RR 2010, 15), im Bereich des Ortszustellverkehrs am folgenden, im übrigen am zweiten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, sofern nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Mitteilung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zuging.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 3 Ws 179/10

    Wiedereinsetzung; Postlaufzeit

    An dieser Rechtsprechung, wonach der Rechtsmittelführer bei Aufgabe der (inländischen) Sendung an einem Werktag auf Zugang bereits am nächsten Tag vertrauen kann (anders zum Teil OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, S. 15) hält der Senat grundsätzlich fest.
  • OLG Stuttgart, 26.10.2009 - 6 Ss 1248/09

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Verschuldete Revisionsfristversäumung bei

    Bei Annahme einer normalen Postlaufzeit von zwei Werktagen außerorts (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 -) liegt danach eine Verzögerung von drei Werktagen vor.
  • OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11

    Wiedereinsetzung, Verschulden, Postlaufzeit

    Deshalb kommt es vorliegend nicht darauf an, ob - wofür manches spricht - der Angeklagte auf nur einen Tag Postlaufzeit Vertrauen durfte (so SchleswigHolst. Landessozialgericht, Urteil v. 01.07.2010, L 5 KR 46/09 , bei juris, unter Berufung auf eine aktuelle Auskunft der Deutschen Post AG, wonach 95 % aller Briefe den Adressaten am nächsten Werktag nach der Einlieferung erreichen) oder mit einer Dauer von zwei Tagen für die Beförderung rechnen musste (so z.B. OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2009, 1 Ss 1215/09 , NStZ-RR 2010, 15).
  • LG Kleve, 10.11.2016 - 120 Qs 70/16

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Vertrauen, rechtzeitiger Eingang,

    Es erscheint aber sachgerecht, die darin enthaltene Wertung des Gesetzgebers über die regelmäßigen Postlaufzeiten im Strafprozess entsprechend anzuwenden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 2009 - 1 Ss 1215/09 -, juris).
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