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   OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09   

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OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 (https://dejure.org/2009,26943)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 (https://dejure.org/2009,26943)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 Ss 124/09 (https://dejure.org/2009,26943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungen zum Sicherheitsabzug oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der Geschwindigkeit durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung durch nachfahrendes Polizeifahrzeug ohne geeichten Tachometer

  • bussgeldsiegen.de

    Sicherheitsabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StVO § 3
    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der Geschwindigkeit durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Er soll möglichst ca. dem "halben Tachoabstand" (gleich die Hälfte der gemessenen Stundenkilometer in Meter) entsprechen und ca. 100 m bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten (Senatsbeschlüsse vom 10.04.2006, 1 Ss 77/06 und vom 17.12.2007, 1 Ss 234/07; BayObLG NZV 1994, 448 ), die Messstrecke soll im vorbezeichneten Geschwindigkeitsbereich nicht kürzer als 500 m sein (Senatsbeschlüsse aaO.; BayObLG NZV 1997, 323 ).

    Das Fehlen entsprechender tatrichterlicher Feststellungen ist daher ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 10.04.2006, 1 Ss 77/06).

    Denn bei einem Polizeibeamten im Streifendienst kann in Ermangelung abweichender Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass er in der Lage ist, solche Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (Senatsbeschluss vom 10.04.2006, 1 Ss 77/06).

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Grundsätzlich ist es tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (Senatsbeschlüsse aaO.; OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg, VRS 94, 298 f.).

    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeugen (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mind. 5-facher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten bei solchen Messungen auszugleichen (OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg aaO.; OLG Rostock, Beschluss v. 28.03.2007, Az. 2 Ss OWi 311/06, bei juris).

  • BayObLG, 17.04.1996 - 1 ObOWi 85/96

    Geschwindigkeitsüberschreitungen - Toleranzabzug

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Ob dies im Einzelfall möglich ist und welcher Abzug zur Ausschaltung in Betracht kommender Fehlerquellen von der im Polizeifahrzeug angezeigten Geschwindigkeit zu machen ist, hängt insbesondere davon ab, welche Länge die Messstrecke aufwies, welcher Abstand eingehalten wurde und in welchem Maße sich dieser auf der Messstrecke höchstens verringert haben kann (BayObLG NZV 1996, 462 = DAR 1996, 323 ).

    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeugen (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mind. 5-facher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten bei solchen Messungen auszugleichen (OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg aaO.; OLG Rostock, Beschluss v. 28.03.2007, Az. 2 Ss OWi 311/06, bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.1990 - 2 Ss OWi 349/90
    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Die von anderen Oberlandesgerichten vertretene Errechnungsmethode nach dem sog. "Stufenmodell" (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZV 1991, 201 ; OLG Hamm DAR 1997, 285 ) führt insbesondere bei Geschwindigkeiten von 50 bis 130 km/h zu einer nicht gerechtfertigten Bevorteilung zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer, weil der konstante Abzug von 7 % des Skalenendwertes des Tachometers der technischen und gesetzlichen Entwicklung nicht (mehr) entspricht.
  • OLG Hamm, 25.02.1997 - 2 Ss OWi 10/97
    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Er soll möglichst ca. dem "halben Tachoabstand" (gleich die Hälfte der gemessenen Stundenkilometer in Meter) entsprechen und ca. 100 m bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten (Senatsbeschlüsse vom 10.04.2006, 1 Ss 77/06 und vom 17.12.2007, 1 Ss 234/07; BayObLG NZV 1994, 448 ), die Messstrecke soll im vorbezeichneten Geschwindigkeitsbereich nicht kürzer als 500 m sein (Senatsbeschlüsse aaO.; BayObLG NZV 1997, 323 ).
  • OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97
    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Grundsätzlich ist es tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (Senatsbeschlüsse aaO.; OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg, VRS 94, 298 f.).
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Die von anderen Oberlandesgerichten vertretene Errechnungsmethode nach dem sog. "Stufenmodell" (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZV 1991, 201 ; OLG Hamm DAR 1997, 285 ) führt insbesondere bei Geschwindigkeiten von 50 bis 130 km/h zu einer nicht gerechtfertigten Bevorteilung zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer, weil der konstante Abzug von 7 % des Skalenendwertes des Tachometers der technischen und gesetzlichen Entwicklung nicht (mehr) entspricht.
  • OLG Köln, 10.02.1998 - Ss 25/98

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Grundsätzlich ist es tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (Senatsbeschlüsse aaO.; OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg, VRS 94, 298 f.).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Er soll möglichst ca. dem "halben Tachoabstand" (gleich die Hälfte der gemessenen Stundenkilometer in Meter) entsprechen und ca. 100 m bei Geschwindigkeiten von über 90 km/h nicht überschreiten (Senatsbeschlüsse vom 10.04.2006, 1 Ss 77/06 und vom 17.12.2007, 1 Ss 234/07; BayObLG NZV 1994, 448 ), die Messstrecke soll im vorbezeichneten Geschwindigkeitsbereich nicht kürzer als 500 m sein (Senatsbeschlüsse aaO.; BayObLG NZV 1997, 323 ).
  • OLG Rostock, 28.03.2007 - 2 Ss OWi 311/06

    Bußgeldurteil: Anzusetzende Messtoleranz bei Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09
    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeugen (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke (mind. 5-facher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend und erforderlich ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten bei solchen Messungen auszugleichen (OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; ebenso etwa BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg aaO.; OLG Rostock, Beschluss v. 28.03.2007, Az. 2 Ss OWi 311/06, bei juris).
  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Im Falle der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren in einem Polizeifahrzeug mit nicht justiertem Tachometer entspricht dieser Toleranzabzug der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte, die sich zu dieser Frage bislang geäußert haben (angegeben ist jeweils die jüngste zugängliche Entscheidung: KG B. v. 23.03.2019 - 3 Ws (B) 278/19 - 122/19 = VRS 137, 81; OLG Rostock B. v. 28.03.2007 - 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06 = VRS 113, 309; OLG Celle B. v. 25.08.2005 - 222 Ss 196/05 (OWi) - Juris; OLG Hamm B. v. 07.02.2013 - III-1 RBs 5/13 - Juris; OLG Schleswig B. v. 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03 (42/03) = SchlHA 2004, 265; OLG Jena B. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 = VRS 117, 348; BayObLG B. v. 07.05.1999 - 2 ObOWi 198/99 - Juris; s. a. OLG Bamberg B. v. 04.02.2010 - 2 Ss OWi 77/10 = DAR 2010, 278; OLG Frankfurt B. v. 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG = NStZ 2001, 19).

    Hiermit ist der zulässige Eigenfehler des Tachometers anders bestimmt als zuvor (mit Recht krit. zu der Berechnung nach der "7%-Regel" daher OLG Jena B. v. 20.05.2009 - 1 Ss 124/09 = VRS 117, 348; OLG Rostock B. v. 28.03.2007 - 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06 = VRS 113, 309): Je niedriger die in Rede stehende Geschwindigkeit, desto größer ist die Abweichung zu der Abzugsberechnung auf der Grundlage von 7% des Skalenendwerts.

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Dies betreffend ist zunächst in den Blick zu nehmen, dass nach überwiegender Auffassung in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung für Geschwindigkeitsmessungen durch Hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (etwa halber bis ganzer angezeigter Tachowert), ungefähr gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Nachfahrstrecke und Ablesen des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % vorzunehmen ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten bei solchen Messungen auszugleichen (OLG Jena, BeckRS 2009, 86285).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 RBs 5/13

    Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren;

    Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (ThürOLG, Beschl. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 m.w.N.).
  • AG Landstuhl, 05.06.2014 - 2 OWi 4286 Js 1100/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch

    Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2013, 1 RBs 5/13, juris; OLG Jena, Beschluss vom 26. Mai 2009, 1 Ss 124/09, VRS 117, 348).

    Es ist dann ein Sicherheitsabschlag von 20% des abgelesenen Wertes ausreichend, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten auszuschließen (OLG Hamm, Beschluss vom 07. Februar 2013 - 1 RBs 5/13 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 - VRS 117, 348).

  • OLG Bamberg, 04.02.2010 - 2 Ss OWi 77/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem

    Nach überwiegender Auffassung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung gilt, dass bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug, gleichbleibendem Abstand, ausreichend langer Messstrecke und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist (BayOblG VRS 92, 26/27; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 1 Ss 124/09 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2021 - 3 Rb 33 Ss 75/21

    Rechtslage zu Messungen durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ausreichend

    Es bedarf insbesondere keiner Fortentwicklung der von der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch für Konstellationen bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen - aufgestellten Richtlinien für die beweissichere Feststellung von einer durch Nachfahren ermittelten Geschwindigkeitsmessung (vgl. OLG Jena, VRS 117, 348; OLG Gelle, NZV 2013, 458; KG Berlin, DAR 2015; VRS 132, 27; VRS 135, 292; VRS 137, 81; OLG Hamm, DAR 2017, 389; OLG Oldenburg, B. v. 20.3.2019-2 Ss (OWi) 70/19 -, juris).
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