Rechtsprechung
OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03 |
Zitiervorschläge
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. November 2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03 (https://dejure.org/2003,43925)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrechtsiegen.de
Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Zweibrücken, 11.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 77/19
Keine Öffentlichkeit der Verkehrsfläche allein durch fehlende temporäre …
Die nur gelegentliche (Mit-)Benutzung einer als Privatparkplatz gekennzeichneten Verkehrsfläche durch Unbefugte vermag an der "Nicht-Öffentlichkeit" ebenso wenig etwas zu ändern, wie die Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen auf einem Privatgelände (OLG Rostock, Urteil vom 28. November 2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03, juris Rn. 11 mwN.). - KG, 18.11.2008 - 2 Ss 330/08
Öffentlicher/nichtöffentlicher Verkehr
Ist hingegen das Gelände der Allgemeinheit, das heißt einem nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis, zugänglich, sind die darauf befindlichen Verkehrsflächen öffentlicher Verkehrsraum (vgl. BGHSt 49, 128; OLG Köln VRS 99, 363; OLG Hamm VRS 114, 273; OLG Rostock, Urteil vom 28. November 2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03 - [JURIS], s. SVR 2004, 234). - KG, 18.11.2008 - 3 Ws (B) 419/08
Ordnungswidrige Trunkenheitsfahrt: Begriff des öffentlichen Verkehrsraums
Ist hingegen das Gelände der Allgemeinheit, das heißt einem nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis, zugänglich, sind die darauf befindlichen Verkehrsflächen öffentlicher Verkehrsraum (vgl. BGHSt 49, 128; OLG Köln VRS 99, 363; OLG Hamm VRS 114, 273; OLG Rostock, Urteil vom 28. November 2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03 - [JURIS], s. SVR 2004, 234). - OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19
Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz, …
Unter einem rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum versteht man alle nach Landes- oder Bundesstraßengesetzen gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (OLG Rostock, Urteil vom 28.11.2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03, Rn 11, juris). - OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19
Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum …
Unter einem rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum versteht man alle nach Landes- oder Bundesstraßengesetzen gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (OLG Rostock, Urteil vom 28.11.2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03, Rn 11, juris).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.06.2003 - 1 Ss 131/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)