Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 14.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08   

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OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2009,8980)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2009 - 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2009,8980)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2009 - 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2009,8980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenseinstellung in Anbetracht eines Missverhältnisses zwischen der Ahndung der Tat und der Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen; Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OWiG § 47 Abs. 2; OWiG § 80; StVO § 23 Abs. 1 a; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 22
    Einstellung des Verfahrens nach unzureichender gerichtlicher Beweiswürdigung der Feststellung der Benutzung eines Mobiltelefons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Mobiltelefon

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG bei Benutzung eines Mobiltelefons

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aussage gegen Aussage

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Autofahren mit Mama lohnt sich! Keine Geldbuße wegen Handy-Telefonats mangels eindeutiger Beweislage.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autofahren mit Mama lohnt sich! Keine Geldbuße wegen Handy-Telefonats mangels eindeutiger Beweislage.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autofahren mit Mama lohnt sich! Keine Geldbuße wegen Handy-Telefonats mangels eindeutiger Beweislage.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autofahren mit Mama lohnt sich! Keine Geldbuße wegen Handy-Telefonats mangels eindeutiger Beweislage

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)
  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG bei Benutzung eines Mobiltelefons

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02

    Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
    Dort bedarf es zusätzlich einer Gesamtwürdigung aller Indizien (BayObLG NZV 2003, 247 ff.), weshalb der Tatrichter die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen muss (BGH StV 1992, 97 f.; 1995, 115 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
    Dort bedarf es zusätzlich einer Gesamtwürdigung aller Indizien (BayObLG NZV 2003, 247 ff.), weshalb der Tatrichter die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen muss (BGH StV 1992, 97 f.; 1995, 115 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 1 Ss 121/04

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Gerichtliche Einstellung eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
    Eine Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (§ 47 Abs. 2 Satz 2 OWiG) oder einer vorherigen Zulassung der Rechtsbeschwerde (Senat NZV 2004, 654 f.; Göhler, a.a.O., Rn. 41) bedurfte es hierzu nicht.
  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Betroffene stünde (vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1999 - Ss 308/99

    Grundsätze der Beweiswürdigung im Falle Aussage gegen Aussage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
    Dort bedarf es zusätzlich einer Gesamtwürdigung aller Indizien (BayObLG NZV 2003, 247 ff.), weshalb der Tatrichter die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen muss (BGH StV 1992, 97 f.; 1995, 115 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09

    Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 Satz 2 StPO war vorliegend veranlasst, weil eine etwaige Ahndung der Tat unter Berücksichtigung des mutmaßlichen weiteren Verfahrensverlaufs in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Tat und den damit verbundenen zusätzlichen Belastungen für den Betroffenen stünde (vgl. hierzu Senat VersR 2010, 84 f., abgedruckt bei juris; Thüringer Oberlandesgericht VRS 113, 368 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 253/08, 1 Ss 135/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40937
OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 253/08, 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2008,40937)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.07.2008 - 1 Ws 253/08, 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2008,40937)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 1 Ws 253/08, 1 Ss 135/08 (https://dejure.org/2008,40937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Allerdings ist zu sehen, dass sich die bauplanungsrechtliche Einordnung dieser Anlagen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich dergestalt gewandelt hat, dass solche Anlagen mittlerweile weitgehend als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO verstanden werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 1. Juli 2005, BauR 2006, 11 ff., Beschluss vom 22. Februar 2007, BayVBl. 2007, 661 ff., Urteil vom 2. August 2007, BauR 2008, 627 ff. und Beschluss vom 9. September 2009, BauR 2009, 1871 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004, ZfBR 2005, 281 f. und Urteil vom 10. November 2009, BeckRS 2009 41.671; HessVGH, Urteil vom 28. September 2006, BauR 2007, 1006 ff.; OVG Münster - in der Tendenz wohl ähnlich, wenn auch die Frage letztlich offenlassend - vgl. Beschluss vom 25. Februar 2003, BauR 2003, 1011 ff., Beschluss vom 9. Januar 2004, BauR 2004, 490 ff. und Urteil vom 17. Dezember 2008, BeckRS 2009, 30.580; vgl. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 31 BauGB, Rn. 13; König/Roeser/Stock BauNVO, 2. Aufl., § 14 BauNVO, Rn. 35).

    Ob das nur für die Antennen selbst oder auch in Verbindung mit der hier gleichermaßen genehmigten Systemtechnik gilt (insoweit Bedenken äußernd: Jeromin, Kommentar zur LBauO Rh-Pf. § 62 LBauO Rn. 42; OVG Lüneburg Urteil vom 10. November 2009, a.a.O. zur der vergleichbaren Vorschrift der NBauO), kann hier allerdings offenbleiben.

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