Rechtsprechung
OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdopplung einer Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit; Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt; Möglichkeit des fahrlässigen in der Hand Haltens und Telefonierens mit einem Mobiltelefon
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Nötigung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags; Zurückweisung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag; Darlegung von Beweisziel und Beweistatsache bei unter Beweisstellen einer Negativtatsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Funktelefon - Keine Erhöhung der Geldbuße wegen Vorsatz
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorsätzliche Mobiltelefonbenutzung - Bußgeld hoch?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Beweis
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Regelbußgeld für Mobiltelefonnutzung im Verkehr
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Handy: Regelbuße darf nicht erhöht werden
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Telefonieren am Steuer kann nicht fahrlässig geschehen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Handy: Regelbuße darf nicht erhöht werden
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 9.8.2006)
§ 23 StVO
Handy am Steuer // Verbotswidriges Telefonieren während der Autofahrt - § 23 Ia StVO
Verfahrensgang
- AG Jena, 31.03.2004 - 550 Js 200122/04
- OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 23
- NZV 2005, 108
- StV 2005, 11
Wird zitiert von ... (19)
- OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05
Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons
Es bedarf vielmehr weitergehender Beweiserhebung zur Klärung der Frage, ob die entsprechende Einlassung des Betroffenen zu widerlegen und der Vorwurf des Bußgeldbescheids zu beweisen ist (vgl. zu Schuldform u. Bußgeldbemessung: OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 = NZV 2005, 108 = zfs 2005, 207 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472). - OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des …
Zwar liegt das regelmäßig auf der Hand, weil eine fahrlässige Benutzung eines Mobiltelefons praktisch kaum vorstellbar ist (OLG Jena NZV 2005, 108; OLG Hamm NZV 2008, 583). - OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06
Funktelefon - Begriff der Benutzung
Ferner weist der Senat darauf hin, dass bei der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzliches Handeln in Betracht kommen dürfte (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2005, 23).
- OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06
Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)
Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt kann regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden (siehe Senatsbeschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04, NStZ-RR 2005, 23). - OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06
Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer
Schließlich wirft auch der Umstand, dass das angefochtene Urteil weder in der Urteilsformel noch in den Gründen die Schuldform erkennen lässt, keine klärungsbedürftige Rechtsfrage auf, die zur Fortbildung des materiellen Rechts die Zulassung der Rechtsbeschwerde erforderlich macht (vgl. zur - regelmäßigen - Schuldform des Vorsatzes bei Verstößen der vorliegenden Art den zuvor genannten Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2005 und den Beschuss des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 10. November 2005, ferner OLG Jena, NZV 2005, 108 = NStZ-RR 2005, 23 = DAR 2005, 228 = VRS 107, 472). - OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07
Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen
Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23). - OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 228/07
Benutzung eines Mobiltelefons
Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).
Daher wäre es rechtsfehlerhaft, die Geldbuße wegen der vorsätzlichen Begehungsweise zu erhöhen (KG NZV 2006, 609; siehe auch OLG Jena NStZ-RR 2005, 23 ).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22
Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige …
Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583). - OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08
Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße
Nach allgemeiner Meinung wird das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden können (vgl. u.a. OLG Hamm StRR 2007, 76; VRR 2007, 317 = NZV 2007, 483 = VRS 2007, 75; siehe auch noch Beschluss des Senats vom 4. Januar 2008 in 2 Ss OWi 865/07 OLG Hamm und wird daher eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen (KG NJW 2006, 3018; OLG Jena VRS 107, 472 = NZV 2005, 108;… OLG Hamm im Beschluss vom 4. Januar 2008, a.a.O.). - KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Fehlerhafte Erhöhung der Regelgeldbuße …
Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39]. - OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21
Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines …
- KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht
- OLG Hamm, 19.11.2008 - 2 Ss OWi 547/08
Mobiltelefon; Benutzung; Straßenverkehr; Urteil; Anforderungen
- VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
- OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines …
- OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 547/08
Mobiltelefon; Benutzung; Vorsatz; Fahrlässigkeit
- OLG Hamm, 13.07.2006 - 2 Ss OWi 415/06
Zulassung; Rechtsbeschwerde; Handy; Telefonieren im Straßenverkehr
- OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21
Zulässigkeit einer Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem vorbotswidrigen …
- OLG Jena, 06.04.2006 - 1 Ss 347/05
Verkehr