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   OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05   

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https://dejure.org/2006,13153
OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05 (https://dejure.org/2006,13153)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 Ss 146/05 (https://dejure.org/2006,13153)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 Ss 146/05 (https://dejure.org/2006,13153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für die Anerkennung des in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheines durch einen anderen Mitgliedsstaat nach der Richtlinie 91/439/EWG; Auswirkungen einer die erneute Ausstellung einer Fahrerlaubnis betreffenden Sperrfrist auf die ...

  • Judicialis

    StPO § 111 a; ; StVG § 21; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 IV Nr. 2; ; FeV § 28 IV Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis und EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05
    Eine erneute Anrufung des EUGH kann jedoch unterbleiben, wenn die Auslegungsfrage in einem anderen Verfahren schon beantwortet worden, der Sachverhalt gleich gelagert ist und das Gericht von der Entscheidung des EUGH nicht abweichen will (BGH NJW 1985, 2904).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05
    Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Führerscheinerteilung hinsichtlich der Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind, ist nach dieser einschränkenden Auslegung des Artikels 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/349 durch den EUGH ausschließlich Sache des ausstellenden Mitgliedstaates (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50; Otte / Kühner, NZV 2004, 321; Geiger, DAR 2004, 340) und wird deshalb im vorliegenden Strafverfahren nicht überprüft.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05
    Im Hinblick darauf, dass dieser Grundsatz Ausfluss des Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ist und Bestimmungen einer Richtlinie, die von diesem allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen sind, insbesondere wenn dieser Grundsatz die Ausübung von durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten wie der Freizügigkeit erleichtern soll, hat der EUGH in der so genannten " Kapper- Entscheidung" (EUGH vom 29. April 2004 in NJW 2004, 1725) festgestellt:.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-372/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05
    Dem entspricht auch die Entscheidung des EUGH vom 15. September 2005 in der Rechtssache C- 372/03.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Diese Rechtsauffassung teilten zum Tatzeitpunkt bereits die Oberlandesgerichte Nürnberg und München (jeweils a.a.O.) sowie für eine vergleichbare Fallgestaltung das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 14. März 2006, 1 Ss 146/05 - veröffentlicht in juris - ).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; AG Freyung, Beschluss vom 29. November 2005 - 1 Ds 312 Js 10762/05; AG Günzburg, Urteil vom 14. März 2005 - 1 Ds 24 Js 13858/00; LG Landshut, Urteil vom 19. Dezember 2005 - 2 Ns 21 Js 35871/04; Weber NZV 2006, 500 ff.; Ludovisy DAR 2006, 9 ff.), die auch von der Berufungsstrafkammer des Landgerichts vertreten wird, lehnt der Senat ab.
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Während das Oberlandesgericht Stuttgart (DAR 2007, 15) die Auffassung vertritt, dass eine während des Laufs einer im Inland strafrechtlich verhängten Sperrfrist im Ausland erteilte EU-Fahrerlaubnis auch nicht durch Ablauf der Sperrfrist wirksam werde, haben die Oberlandesgerichte München (NJW 2007, 1153), Nürnberg (DAR 2007, 278), Saarbrücken (NStZ-RR 2005, 50) und Zweibrücken (Az.: 1 Ss 146/05) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen.
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Der Senat zieht daraus den Schluss, dass ein Mitgliedstaat zwar während des Laufs einer eigenen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Gültigkeit der durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis verweigern darf, nicht mehr jedoch nach Ablauf der Sperrfrist, auch wenn die ausländische Fahrerlaubnis ­ wie hier ­ noch während einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt worden ist (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken 1 Ss 146/05 für den Fall, dass der ausländische Führerschein nach der vorläufigen, aber vor der endgültigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist ausgestellt worden ist; vgl. auch OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­, in dem ebenfalls ausgeführt wird, dass es "nicht darauf ankommen kann, ob die Fahrerlaubnis noch innerhalb der Sperrfrist erworben wurde").
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