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   OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2 - 95/15 (REV) - 1 Ss 161/15   

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https://dejure.org/2015,61762
OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2 - 95/15 (REV) - 1 Ss 161/15 (https://dejure.org/2015,61762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2015 - 2 - 95/15 (REV) - 1 Ss 161/15 (https://dejure.org/2015,61762)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 2 - 95/15 (REV) - 1 Ss 161/15 (https://dejure.org/2015,61762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 326 Abs 2 StGB
    Unerlaubte Verbringung von Abfällen: Versuchsbeginn bei Bereitstellung von Behältnissen zur Verschiffung ins Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzen zum unerlaubten Umgang mit Abfällen bei Transport mit einem Schiff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 326 Abs. 2 ; StGB § 22
    Unmittelbares Ansetzen zum unerlaubten Umgang mit Abfällen bei Transport mit einem Schiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchter unerlaubter Umgangs mit Abfällen - und das unmittelbare Ansetzen zur Tat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2-95/15
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294; BGH StV 2001, 272, 273).

    Jedenfalls bei einem geplanten Transport auf See beginnt der Versuch erst mit dem Auslauf des Schiffs aus dem geplanten Anliegerhafen (vgl. Alt a.a.O.); kommt es jedoch - wie vorliegend - nicht zum Auslaufen, sind weitere Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters zum vorgestellten Fortgang des Tatgeschehens unerlässlich, um beurteilen zu können, ob das "zur Verschiffung Bereitstellen" am 10. März 2014 bereits in einem derart unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung des § 326 StGB steht, dieses Tun mithin nach Vorstellung des Täters ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergehen sollte (BGHSt 37, 294, 297).

  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2-95/15
    Es müsste dann bereits eine Handlung des Angeklagten vorliegen, die nach dem Tatplan im ungestörtem Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung" führen soll, oder die im "unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang" mit ihr steht, wenn der Täter also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so das sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. zur Kasuistik BGHR StGB § 22 Ansetzen 28;32;34;35; sowie LK-Hillenkamp § 22 Rn. 136).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2-95/15
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294; BGH StV 2001, 272, 273).
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