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   OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05   

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https://dejure.org/2006,8784
OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2006,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des Terminsverlegungsantrag eines Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des Terminsverlegungsantrags eines Verteidigers in der Bußgeldhauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StVG § 25
    Entscheidung des Gerichts über einen Terminverlegungsantrag in Ordnungswidrigkeitensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegungsantrag - Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegungsantrag - Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).

    Stellt der Verteidiger rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins, so wird einem solchen Gesuch bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Betroffenen in der Regel zu entsprechen sein (BayObLG MDR 1996, 955; a.A. OLG Köln VRS 92, 261 f.), es sei denn, es handelt sich um einen eher einfach gelagerten Sachverhalt, zu dem der Betroffene ausreichend unter Wahrung seiner Verteidigungsrechte selbst Stellung nehmen kann.

  • OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 3 Ss 192/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Nur bei Vorliegen einer entsprechender Begründung kann das Rechtsbeschwerdegericht nämlich die Gesetzmäßigkeit der ergangenen Entscheidung beurteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2000, 3 Ss 192/99).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01).
  • BayObLG, 17.05.1996 - 1 ObOWi 230/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Stellt der Verteidiger rechtzeitig und mit nachvollziehbarer Begründung erstmals einen Antrag auf Verlegung eines Hauptverhandlungstermins, so wird einem solchen Gesuch bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Betroffenen in der Regel zu entsprechen sein (BayObLG MDR 1996, 955; a.A. OLG Köln VRS 92, 261 f.), es sei denn, es handelt sich um einen eher einfach gelagerten Sachverhalt, zu dem der Betroffene ausreichend unter Wahrung seiner Verteidigungsrechte selbst Stellung nehmen kann.
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1 ObOWi 258/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Dass der Betroffene vorliegend Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ergibt sich aus der formgerecht unter Schilderung der besonderen Verfahrenslage erhobenen Rüge formellen Rechts (zu den Darlegungserfordernissen vgl. KG, Beschluss vom 07.05.2001, 2 Ss 243/00), welcher u.a. zu entnehmen ist, dass der Verteidiger wegen einer bestehenden Terminskollision beim Arbeitsgericht Mayen um Verlegung der kurzfristig vom Amtsgericht Baden-Baden anberaumten Fortsetzungsverhandlung ersucht und hierfür sogar Alternativtermine angeboten hatte (vgl. OLG Jena VRS 105, 137).
  • KG, 30.10.2000 - 3 Ws (B) 487/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Vielmehr kommt es maßgeblich auch darauf an, ob die prozessuale Fürsorgepflicht eine Verlegung geboten hätte (KG NZV 2003, 433 f.; dass Beschluss vom 30.10.2000, 2 Ss 242/00).
  • KG, 07.12.2001 - 5 Ws (B) 758/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Entschuldigungsgründen im Urteil deshalb entbehrlich gewesen wäre, weil die von der Rechtsbeschwerde vorgetragen Umstände offensichtlich ungeeignet gewesen sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm VRS 68, 55 ff.; KG, Beschluss vom 07.12.2001, 2 Ss 272/01).
  • KG, 20.12.2000 - 5 Ws (B) 196/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht JMBl BB 2005, 94 ff.; OLG Köln VRS 92, 261 f.; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f.; KG, Beschluss vom 20.12.2000, 2 Ss 56/00).
  • KG, 07.05.2001 - 3 Ws (B) 153/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
    Dass der Betroffene vorliegend Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ergibt sich aus der formgerecht unter Schilderung der besonderen Verfahrenslage erhobenen Rüge formellen Rechts (zu den Darlegungserfordernissen vgl. KG, Beschluss vom 07.05.2001, 2 Ss 243/00), welcher u.a. zu entnehmen ist, dass der Verteidiger wegen einer bestehenden Terminskollision beim Arbeitsgericht Mayen um Verlegung der kurzfristig vom Amtsgericht Baden-Baden anberaumten Fortsetzungsverhandlung ersucht und hierfür sogar Alternativtermine angeboten hatte (vgl. OLG Jena VRS 105, 137).
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Zwar wird die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Terminsverfügungen mit der Beschwerde angefochten werden können, in der Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet (zu vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 213 Rdnr. 8 m. w. N.), nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine solche Verfügung des Vorsitzenden jedoch unanfechtbar (zu vgl. Senatsbeschluss, SVR 2006, 388 -390 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines von Art. 2 GG geschützten Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, [...], Rn. 19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, [...], Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 , [...], Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, [...], Rn. 5).

    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach gelagerten Fällen mit einer rein individuellen Begründung ggf. abgelehnt werden kann (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99 , [...], Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 , [...], Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, [...], Rn. 7) ändert, weil abstrakt auf die Geschäftslage des Gerichts abgestellt wurde, am Ermessensfehler nichts.

  • OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11

    Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör;

    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, juris, Rn.19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, juris, Rn.8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, juris, Rn.5).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).

  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 259/07

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde; keine Sachrüge; Art des Urteils unklar;

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozeßbeteiligten zu entscheiden (vgl. KG, NZV 2003, 433 (434) = VRS 105, 223; BayObLG DAR 2002, 463, 464; OLG Karlsruhe VRS 110, 294, 294 f. = VM 2006, 61; Senat, Beschluß vom 22. März 2005 - 4 Ss OWi 190/05 -).

    Will der Tatrichter einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung verwerfen, so müssen sich spätestens aus dem Urteil die Tatsachen, welche als Entschuldigungsgründe vorgebracht wurden, sowie die Erwägungen des Gerichts ergeben, die es veranlaßt haben, das Ausbleiben des Betroffenen gleichwohl als nicht entschuldigt anzusehen (vgl. BayObLG NZV 1996, 377 f; Brandenburgisches OLG JMBl BB 2005, 94 ff; OLG Köln VRS 92, 261 f; OLG Hamm ZfSch 1992, 141 f; KG, OLG Karlsruhe, VRS 110, 294, 294).

  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Hat der Betroffene einen Verteidiger und hat dieser rechtzeitig vor dem Termin einen begründeten Verlegungsantrag wegen seiner Verhinderung gestellt, so hat das Gericht über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (Senat, NZV 03, 433; OLG Karlsruhe, NZV 06, 217), wobei bei einem bestreitenden Betroffenen einem solchen Antrag sogar in der Regel zu entsprechen ist (OLG Karlsruhe, aaO.).
  • OLG Oldenburg, 31.08.2010 - 2 SsRs 170/10

    Anforderungen an die Darlegung der Behandlung von Terminsverlegungsanträgen im

    Fehlen derartige Ausführungen, so beruht das Urteil darauf nur dann nicht, wenn die Betroffenen vorgebrachten Entschuldigungsgründe von vornherein offensichtlich ungeeignet wären, sein Fernbleiben zu entschuldigen (OLG Bamberg Beschluss vom 14.01.2009, 2 Ss OWi 1538/08; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12

    Vorliegen des § 26a StPO bei reiner Formalentscheidung

    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach ge-lagerten Fällen (und gerade in einfachen Bußgeldverfahren) mit einer rein individuellen Begründung ggf. trotz des Recht auf Verteidigung durch den Wahlverteidiger (siehe dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2012 - Ss (OwiZ) 206/1) abgelehnt werden kann, ist einhellige Rechtsprechung (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999.2 Ss OWi 590/99, [...]. Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 .
  • LG Bückeburg, 07.05.2009 - Qs (OWi) 27/09

    Folgen der erstmaligen Antragstellung auf Verlegung eines

    Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Terminsverlegung nur unter Hinweis auf die "angespannte Terminslage" abgelehnt worden ist, ist die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde zulässig (LG Frankfurt, StV 2004, 420; BayObLG StV 1995, 10; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217 [OLG Karlsruhe 31.01.2006 - 1 Ss 165/05] ).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 53 Ss OWi 299/15

    Terminsverlegung, Terminskollision, Verteidiger

    Dieser ist aber gehalten, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2006, 217, Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 213 Rn. 7 m.w.N.).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 305/06

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110, 294 m.N.; OLG Stuttgart ZfS 2003, 210; BayObLG NJW 1999, 879; KG StV 1987, 11; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamm JMBl NW 1969, 259; OLG Hamm VRS 68, 55; Thüringer OLG VRS 108, 276; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 74 Rdn. 40 m.N.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 329 Rdn. 14 m.N.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 329 Rdn. 33 m.N.; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 71).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 165/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,64956
OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2005,64956)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2005,64956)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 Ss 165/05 (https://dejure.org/2005,64956)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03

    Erscheinen in der Hauptverhandlung; Entbindungsantrag; Begründung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 165/05
    Dies reicht für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG aus (vgl. BayObLG DAR 2000, 578; OLG Hamm VRS 105, 228 f; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16b).
  • OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ss 101/03

    Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 165/05
    Um diese Überprüfung zu ermöglichen, muss sich der Tatrichter in den Gründen des Verwerfungsurteils mit in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen auseinander setzen (siehe nur Senatsbeschluss vom 30.06.2003, Az.: 1 Ss 101/03).
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