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   OLG Karlsruhe, 16.01.2002 - 1 Ss 168/01   

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https://dejure.org/2002,27821
OLG Karlsruhe, 16.01.2002 - 1 Ss 168/01 (https://dejure.org/2002,27821)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2002 - 1 Ss 168/01 (https://dejure.org/2002,27821)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 1 Ss 168/01 (https://dejure.org/2002,27821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verantwortlichkeit des Fahrers für den Inhalt eines Unfallmerkblatts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein von einem Fahrer eines Gefahrguttransportes mitzuführendes Unfallmerkblatt; Erforderlichkeit einer Mitteilung des Inhalts eines von einem Fahrer eines Gefahrguttransportes mitgeführten Unfallmerkblatts in den Feststellungen des Tatsachengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 27.01.1989 - Ss 8/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2002 - 1 Ss 168/01
    Der Fahrzeugführer, der die ihm vom Verantwortlichen übergebenen Merkblätter mitzuführen hat, hat daher nur zu prüfen, ob und ggf. welches Gefahrengut er geladen hat und ob er das bzw. die dafür erforderlichen schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) mit sich führt (ähnlich OLG Köln VRS 77, 78).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2002 - 1 Ss 140/01

    Ordnungswidriges Verhalten eines Verladers von Gefahrguttransporten:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2002 - 1 Ss 168/01
    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Rechtslage zum Inhalt der bei Gefahrguttransporten mitzuführenden Merkblätter im Verfahren 1 Ss 140/01, in dem es um die Verantwortlichkeit des Verladers ging, wie folgt beurteilt:.
  • OLG Oldenburg, 12.10.2020 - 2 Ss OWi 231/20

    Mitführen veralteter Beförderungspapiere bei Gefahrgut-Transport; Keine Pflicht

    20 Es würde jedoch eine Überspannung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht darstellen, wollte man vom Fahrzeugführer verlangen, die ihm vom Verlader oder Beförderer zur Verfügung zur Verfügung gestellten Unterlagen durch einen derartigen Abgleich auf ihre Aktualität zu überprüfen (vergleiche OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2002, 1 Ss 168/01, juris zur Überprüfung von Unfallmerkblättern auf ihre Übereinstimmung mit der normativen Regelung).
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