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   OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04   

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https://dejure.org/2005,4638
OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04 (https://dejure.org/2005,4638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2005 - 1 Ss 189/04 (https://dejure.org/2005,4638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2005 - 1 Ss 189/04 (https://dejure.org/2005,4638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage; Strafbefehl als Verfügungsgrundlage; Vornahme fiktiver Kontoeinzahlungen durch einen im Schalterdienst der deutschen Post eingesetzten Postsekretär; Vorliegen eines ...

Papierfundstellen

  • StV 2005, 596
  • StV 2005, 598
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Auch insoweit müssen die einzelnen Teilakte - soweit durchführbar - möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen gekennzeichnet sein (OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 f.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 zur fortgesetzten Tat; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2002, 3 Ws 3/00; einschr. BayObLG wistra 1991, 890 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2001 - 1 Ws 101/01

    Aussetzung des Strafverfahrens wegen sexuellen Mißbrauchs wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Darüber hinaus muss die Anklage im Wege ihrer Informationsfunktion den Angeklagten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über die weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den erhobenen Vorwurf einzustellen und ihre Verfahrensrechte sachgerecht wahrzunehmen (vgl. Senat Beschluss vom 25.07.2001, 1 Ws 101/01; BGHSt 40, 44, 46).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Auch insoweit müssen die einzelnen Teilakte - soweit durchführbar - möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen gekennzeichnet sein (OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 f.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 zur fortgesetzten Tat; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2002, 3 Ws 3/00; einschr. BayObLG wistra 1991, 890 f.).
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Soweit die Strafkammer das Vorliegen eines Nachteils auch deswegen ablehnt, weil der Angeklagte "weitere Vermögenswerte" besessen hat, weist der Senat darauf hin, dass insoweit maßgeblich wäre, ob der Angeklagte diese Mittel ständig zum Ausgleich eines drohenden Schadens bereit gehalten hätte (BGH wistra 1995, 144; 1988, 191, 192; BGHSt 15, 342 ff.).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Darüber hinaus muss die Anklage im Wege ihrer Informationsfunktion den Angeklagten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über die weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den erhobenen Vorwurf einzustellen und ihre Verfahrensrechte sachgerecht wahrzunehmen (vgl. Senat Beschluss vom 25.07.2001, 1 Ws 101/01; BGHSt 40, 44, 46).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Wie eine Anklageschrift hat auch der Strafbefehl (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1991, 32 ff.; BayObLG StV 2002, 356 f.) zunächst die Aufgabe, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Eine solche nähere Bezeichnung wäre vorliegend ohne Gefahr von Lücken in der Strafverfolgung (vgl. BGHSt 48, 221 ff; OLG Hamm wistra 2001, 236 ff.) aber ohne weiteres möglich und deshalb notwendig gewesen, weil ein Gefährdungsschaden darin liegen könnte, dass aufgrund der vom Angeklagten vorgenommenen Scheineinzahlungen auf sein Konto seine Liquidität in Wahrheit höher als in Wirklichkeit gewesen sein könnte und das damit verbundene Ausfallsrisiko letztendlich die Postbank zu tragen gehabt hätte.
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    In diesen Fällen hat der BGH das Vorliegen einer Vermögensgefährdung bejaht, weil zwischen der Ausführung der Überweisung und der Einlösung der Schecks eine Postlaufzeit lag, in welcher die dortige Sparkasse das Ausfallrisiko trug (BGH wistra 2001, 218 f. BGH NStZ 1999, 353 ff.).
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklage, Informationsfunktion, Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    Eine solche nähere Bezeichnung wäre vorliegend ohne Gefahr von Lücken in der Strafverfolgung (vgl. BGHSt 48, 221 ff; OLG Hamm wistra 2001, 236 ff.) aber ohne weiteres möglich und deshalb notwendig gewesen, weil ein Gefährdungsschaden darin liegen könnte, dass aufgrund der vom Angeklagten vorgenommenen Scheineinzahlungen auf sein Konto seine Liquidität in Wahrheit höher als in Wirklichkeit gewesen sein könnte und das damit verbundene Ausfallsrisiko letztendlich die Postbank zu tragen gehabt hätte.
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
    In diesen Fällen hat der BGH das Vorliegen einer Vermögensgefährdung bejaht, weil zwischen der Ausführung der Überweisung und der Einlösung der Schecks eine Postlaufzeit lag, in welcher die dortige Sparkasse das Ausfallrisiko trug (BGH wistra 2001, 218 f. BGH NStZ 1999, 353 ff.).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

  • BayObLG, 09.02.2001 - 5St RR 21/01

    Anforderungen an die Darstellung der Tat im Strafbefehlsantrag; Einstellung des

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Durch ihn wird - von § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO gesetzlich klargestellt - im Strafbefehlsverfahren die öffentliche Klage erhoben (§ 170 Abs. 1 StPO); die Antragsschrift steht der Anklageschrift gleich (vgl. BTDrucks. 10/1313, S. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 1988 - 3 Ws 85/87, JR 1989, 435, 437 mit Anm. Rieß; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 2 Ss 292/96, NJW 1996, 2879; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. August 2006 - Ss 247/06 (I 80), BeckRS 2006, 09761; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 St OLG Ss 240/11, BeckRS 2012, 5180; BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 5 St RR 21/01, StV 2002, 356; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2004 - 1 Ss 189/04, StV 2005, 598).
  • KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14

    Strafverfahren: Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Dies gilt in gleicher Weise für die Teilakte einer Tat im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 598 mwN; LR-Stuckenberg aaO).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12

    Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls nach § 408a StPO

    In einem solchen Fall fehlt eine notwendige Prozessvoraussetzung mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist (BGH, NJW 2010, 308 [91]; OLG Karlsruhe, StV 2005, 598; OLG Oldenburg, StraFo 2006, 412; OLG Brandenburg, OLGSt AO § 370 Nr. 11, S. 9 f; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 409 Rdnr. 4).
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