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   OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07   

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https://dejure.org/2007,36749
OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 (https://dejure.org/2007,36749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 (https://dejure.org/2007,36749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 1 Ss 197/07 (https://dejure.org/2007,36749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 S 1 StVO
    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit einer Videoabstandsmessanlage

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abstandsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videoabstandsmessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstandsmessung mit einer Videoabstandsmessanlage von einer Brücke; Tatbestandsmäßigkeit einer kurzfristigen Unterschreitung des Sicherheitsabstands; Erforderlichkeit eine länger andauernden Abstandsunterschreitung; Auswirkungen der Verkehrssituation auf die ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07
    Wie der Senat bereits in dem in "Dreierbesetzung" ergangenen Beschluß vom 2. Mai 2002 (1 Ss 75/02) ausgeführt hat, handelt tatbestandsmäßig, wer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den im einschlägigen Bußgeldtatbestand normierten Abstand unterschreitet.
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07
    Wenn die Rechtsprechung fordert, daß eine gefährdende Abstandsunterschreitung (< 0,9 sec = halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 m bis 300 m vorgelegen haben muß, dann hat dies seinen Grund allein darin, daß es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne daß dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (siehe auch OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 1 Ss OWi 426/92

    Abstandsmessung; Video-Abstands-Meßverfahren (VAMA); Sicherheitsabschlag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07
    Wenn die Rechtsprechung fordert, daß eine gefährdende Abstandsunterschreitung (< 0,9 sec = halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 m bis 300 m vorgelegen haben muß, dann hat dies seinen Grund allein darin, daß es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne daß dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (siehe auch OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 5 Ss OWi 150/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07
    Wenn die Rechtsprechung fordert, daß eine gefährdende Abstandsunterschreitung (< 0,9 sec = halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 m bis 300 m vorgelegen haben muß, dann hat dies seinen Grund allein darin, daß es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne daß dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (siehe auch OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Tatbestandsmäßig im Sinne einer vorwerfbaren Abstandsunterschreitung gemäß §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO handelt nämlich bereits, wer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den im einschlägigen Bußgeld-Tatbestand gewährten Abstand unterschreitet (so bereits OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2002 - 1 SS 75/02, (juris); bestätigt durch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2007 - 1 SS 197/07 (juris)).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Als gefährdender Abstand wird, auch und gerade auf Autobahnen, die Strecke verstanden, die innerhalb von 0, 8-0,9 s durchfahren wird (OLG Koblenz v. 10.07.2007, 1 Ss 197/07; OLG Koblenz v. 13.05.2002, 1 Ss 75/02 [jeweils 0, 9]; OLG Dresden, DAR 2005, 637 [0,8]; König , in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. A. 2007, § 4 StVO Rn. 6, m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 17.08.2017 - 2 Ss OWi 220/17

    Unbeachtlichkeit der Dauer der Abstandsunterschreitung für die Ahndung einer

    Es kommt deshalb darauf an, dass es eine solche Änderung der Verkehrssituation vor der Messung nicht gegeben hat ... Tatbestandsmäßig handelt - wenn es an einem solchen": den Abstand unabhängig vom Willen des Betroffenen verringernden) "Verkehrsvorgang fehlt - allerdings schon, wer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den erforderlichen Abstand unterschreitet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2007, 1 Ss 197/07 juris; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 41. [jetzt: 44.] Aufl., § 4 StVO Rdnr. 22).
  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Wenn die Rechtsprechung fordert, dass die gefährdende Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 bis 300 m vorgelegen haben muss, hat dies seinen Grund darin, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Koblenz,  Beschluss vom 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 48).
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