Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten Kennzeichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bertroffener; Ordnungwidrigkeit; Verurteilung; Bußgeldbescheid; Verkehr
Papierfundstellen
- NZV 1992, 460
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Dementsprechend liegt ein im Sinne der Vorschrift einheitliches Tatgeschehen vor, wenn sich verschiedene (mögliche) Verkehrsverstöße wenigstens in Teilen ihrer Ausführungshandlungen überlagern, d. h. wenn einzelne der einem Tatbestand zugeordneten Willensbetätigungen auch einen anderen Tatbestand ganz oder teilweise erfüllen (BGH VRS 52, 129).Nach §§ 18 Abs. 1, 69 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO handelt ordnungswidrig, wer "ein Kraftfahrzeug ... ohne die erforderliche Zulassung ... auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt." Das Tatbestandsmerkmal ,,in Betrieb setzen" bezeichnet dabei nicht nur das In-Bewegung-Bringen des Fahrzeuges zu Beginn der jeweiligen Fahrt, sondern auch die daran anschließende weitere Teilnahme am Verkehr (BGHSt 25, 341 ff), so daß in Fällen der vorliegenden Art eine Dauerordnungswidrigkeit gegeben ist (BGH VRS 52, 129).
Es ist also eine Teilidentität der (angenommenen) tatbestandlichen Ausführungshandlungen gegeben, die zur Tateinheit führt (BGH VRS 52, 129).
- OLG Koblenz, 23.01.1984 - 1 Ss 558/83
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Insoweit bedurfte es also lediglich einer Klarstellung im Schuldspruch (vgl. OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ). - OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Der Zulassung wegen dieser Rechtsfrage, die ein mögliches Verfahrenshindernis betrifft, steht auch § 80 Abs. 5 OWiG nicht entgegen (OLG Hamm VRS 74, 212;… KK-Steindorf, OWiG § 80 Rdn. 60; Bundestags-Drucksache 10/2652 S. 30).
- BayObLG, 04.03.1987 - RReg. 1 St 311/86
Kennzeichen; Kennzeichenmißbrauch; Anbringen; Zusammenhang; Betrieb; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Auch eine Straftat - etwa Kennzeichenmißbrauch nach § 22 Abs. 1 StVG - liegt allein darin regelmäßig nicht (vgl. BayObLG VRS 73, 62 ). - OLG Stuttgart, 03.06.1986 - 1 Ss 347/86
Zulässige Geschwindigkeit; Einmaliges Überschreiten; Anordnung eines Fahrverbots; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Nur bei kürzeren Unterbrechungen - etwa auch zum Besuch eines Lokals - kann noch von einer im natürlichen Sinne einheitlichen und andauernden Handlung ausgegangen werden (vgl. etwa BayObLG NStZ 1987, 114; OLG Karlsruhe VRS 35, 267;… Schönke/Schröder-Stree, StGB 24. Aufl. vor § 52 Rdn. 84 m.w.N.). - BayObLG, 16.11.1981 - 1 ObOWi 161/81
Bußgeld; Bußgeldbescheid; Reifen; Abgefahrene; Parken; Abgestellt; Zeitpunkt
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Dies stellt aber die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides als Verfahrensgrundlage nicht in Frage, denn durch derartige Angaben wird allgemein die letzte der Kontrolle vorausgegangene Fahrt als hinreichend bezeichnet angesehen (vgl. BayObLG VRS 62, 131 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1986, 497), zumindest soweit sie - wie hier - dem angegebenen Kontrollzeitpunkt nahe vorausgegangen ist (BayObLGSt 1974, 58). - BayObLG, 30.05.1974 - RReg. 6 St 557/74
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Dies stellt aber die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides als Verfahrensgrundlage nicht in Frage, denn durch derartige Angaben wird allgemein die letzte der Kontrolle vorausgegangene Fahrt als hinreichend bezeichnet angesehen (vgl. BayObLG VRS 62, 131 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1986, 497), zumindest soweit sie - wie hier - dem angegebenen Kontrollzeitpunkt nahe vorausgegangen ist (BayObLGSt 1974, 58). - OLG Karlsruhe, 12.10.1973 - 1 Ss B 203/73
Kfz; Mängel; Ordnungswidrigkeit; Einspruch; Bußgeldbescheid
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Über eine derartige Verknüpfung hinaus kann zur Begründung der Tateinheit nicht verlangt werden, es müsse auch ein innerer und nicht nur zeitlicher oder formaler Zusammenhang zwischen den verschiedenen Verkehrsverstößen vorliegen (…BGH a.a.O.; anders noch OLG Karlsruhe VRS 46, 194 ).
- OLG Düsseldorf, 16.09.2011 - 3 RBs 143/11
Missbrauch eines "roten Nummernschildes"
Vor Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. März 2007 richtete sich das ausnahmsweise Inbetriebsetzen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) unter Verwendung von roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 1 StVZO a.F. Unter Geltung dieser Vorschrift war anerkannt, dass die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO a.F. als Verkehrsordnungswidrigkeit - Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung - zu ahnden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1992, 460, 461, BayObLG NZV 1995, 458; BFH DAR 2006, 529, 530; Hentschel NJW 1998, 1922, 1923; Grohmann DAR 2001, 57, 59; Windhorst NZV 2003, 310, 311). - BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens …
Die Benutzung des Fahrzeugs zu anderen als den genannten Zwecken ist widerrechtlich und wird gemäß § 69a Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 StVZO als Ordnungswidrigkeit --Inbetriebsetzung eines Kfz auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Zulassung-- geahndet (Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17. Juni 1992 1 Ss 20/92, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht --NZV-- 1992, 460; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. März 1995 2 ObOWi 13/95, NZV 1995, 458;… Hentschel, a.a.O., § 28 StVZO Rz. 17). - BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95
Kurzkennzeichen
Wird das Kraftfahrzeug nicht zu einem der genannten privilegierten Zwecke verwendet, ist das Kraftfahrzeug nicht zugelassen (vgl. Bay-ObLGSt 1987, 22/25; OLG Zweibrücken NZV 1992, 460/461).