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   KG, 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08)   

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KG, 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) (https://dejure.org/2008,30372)
KG, Entscheidung vom 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) (https://dejure.org/2008,30372)
KG, Entscheidung vom 01. September 2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) (https://dejure.org/2008,30372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 56f
    Neuerliche Strafaussetzung zur Bewährung trotz Bewährungsversagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83

    Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Straffälligkeit eines

    Auszug aus KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08
    Daher sind nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGH VRS 17, 183 (184) und NStZ 1983, 454; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. Dezember 2005 - (4) 1 Ss 324/05 (139/05) -) an die Umstände, mit denen gleichwohl die Annahme einer günstigen Prognose gerechtfertigt werden soll, erhöhte Anforderungen zu stellen.
  • OLG Braunschweig, 24.10.2014 - 1 Ss 61/14

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Strafaussetzung zur Bewährung;

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Rechtsmittelbeschränkung nicht nur auf den Rechtsfolgenausspruch insgesamt, sondern - weiter differenzierend - auch innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung möglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 09.02.2011, Ss 92/10, m. w. N. zur Senatsrechtsprechung, bislang unveröffentlicht; KG, Beschluss vom 01.09.2008, (4) 1 Ss 207/08 (114/08), juris, 2).

    Zwar ist die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 25.04.2012, 5 StR 17/12, m. w. N.; OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteil vom 01.09.2008, (4) 1 Ss 207/08 (114/08), juris, Rn. 5).

    Ist der Angeklagte einschlägig vorbestraft und mehrfacher Bewährungsversager, so kann in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er sich im Fall einer erneuten Bewährungschance anders als in der Vergangenheit verhalten wird, denn er hat durch seine neuerliche Straffälligkeit gezeigt, dass er nicht willens oder fähig ist, sich frühere Verurteilungen zur Warnung dienen zu lassen (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG, Urteile vom 05.10.2007, (4) 1 Ss 307/07 (191/07), juris, Rn. 4 und vom 01.09.2008, a. a. O., juris, Rn. 5).

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich und bedarf es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden (OLG Braunschweig, a. a. O.; KG Urteile vom 05.10.2007, a. a. O., Rn 6 und vom 01.09.2008, a. a. O., Rn. 5).

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 -, juris; BGH, Urteil v. 03.11.1977 - 1 StR 417/77 -, juris BGH, Urteil v. 29.03.1984 - 4 StR 149/84 -, juris; BGH, Urteil v. 26.04.2007 - 4 StR 557/06 -, juris; BGH, Urteil v. 07.11.2007 - 1 StR 164/07 - juris RN 8 m.w.N.; KG Berlin, Urteil v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) - juris).
  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris]; ferner Schönke/Schröder/ Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53; BeckOK- von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44; Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).

    Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wobei eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 m.w.N. [bei juris]).

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425; KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120).
  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425; KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 43/10

    Berufungsbeschränkung, Teilrechtskraft, neue Hauptverhandlung, Beschwer des

    Das Revisionsgericht hat angesichts des dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung zustehenden Ermessensspielraums die Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter Rechtsbegriffe oder anerkannte Strafzwecke verkannt hat oder ob Ermessenfehler vorliegen (KG Berlin, Beschl. v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08); OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2008 - 4 Ss 224/08).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2023 - 1 Ss 40/22

    Prognose; Bedenken; Entschuldigung; Polizeibeamte; Widerstand; Häufung

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei zudem ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht nach ständiger Rechtsprechung im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss ( BGH, Urteil vom 25. April 2012, Az.: 5 StR 17/12 , Rn. 2, m. w. N.; OLG Braunschweig, Urteil vom 24. Oktober 2014, Az.: 1 Ss 61/14 , Rn. 13; KG Berlin, Urteil vom 1. September 2008, Az.: (4) 1 Ss 207/08 (114/08), Rn. 5, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

    Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wozu eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], jeweils m.w.N.).
  • KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Übertragbarkeit der für die Reststrafenaussetzung

    Die erneut mit der Sache befasste Kammer wird im Hinblick darauf, dass bei der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB im Falle eines Bewährungsversagens unter anderem einer Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse des Angeklagten zur Tatzeit und zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Gewicht zukommt (vgl. nur Senat, Urteil vom 1. September 2008 - [4] 1 Ss 207/08 [114/08] - m.w.N.), in den Blick nehmen und darlegen müssen, ob der Angeklagte B... die nach den bisherigen Feststellungen "im Jahr 2007" gefundene Anstellung als Koch vor oder nach dem Tatgeschehen vom 11. Juli 2007 angetreten hat, ob diese Tätigkeit fortbesteht und welche Folgen sie für die Lebensführung des Angeklagten bejahendenfalls hat.
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